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Finanzausschuss für Gewinnabschöpfung von Energieunternehmen

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Um die aufgrund der stark angestiegenen Energiepreise entstandenen hohen Gewinne von Öl- und Gasfirmen abzuschöpfen und die Erlöse von Stromerzeugern zu deckeln, wurde vom Finanzausschuss eine Gesetzesinitiative der Regierungsparteien beschlossen. Eingeführt werden ein Energiekrisenbeitrag für fossile Energieträger (EKB-F) und ein Energiekrisenbeitrag für Strom (EKB-S). Durch den Energiekrisenbeitrag für fossile Energieträger sollen künftig 40 % der krisenbedingten Gewinne abgeschöpft werden. Der Energiekrisenbeitrag für Strom sieht eine Deckelung der Erlöse vor. Eine Änderung des Einkommensteuergesetzes sieht zudem vor, die degressive Abschreibung für Elektrizitätsunternehmen um drei Jahre zu verlängern.

Durch die Maßnahme sollen 2 bis 4 Mrd. € an Einnahmen generiert werden, betonte Finanzminister Magnus Brunner. Während die ÖVP und Grünen darin eine weitere Maßnahme zur Entlastung der Bevölkerung sahen, beurteilte die SPÖ die Form der Gewinnabschöpfung für ungenügend. Der FPÖ fehlte eine Folgenabschätzung für die Maßnahmen.

Mit der Einführung eines Stromverbrauchsreduktionsgesetzes soll künftig der Stromverbrauch in teuren Spitzenzeiten gesenkt werden. Den Rahmen für beide Anträge bildet die im Oktober beschlossene EU-Notfallmaßnahmenverordnung. Die beiden Initiativen wurden vom Finanzausschuss mit den Stimmen von ÖVP, Grünen und den NEOS auf den Weg gebracht. Zudem wurde eine Erhöhung der pauschalen Reiseaufwandsentschädigung für Sportler:innen vorgesehen. Vertagt wurden vom Finanzausschuss hingegen drei Entschließungsanträge der Opposition zum Klimabonus, Verlustrückträgen und einem Absetzbetrag für private Quartiergeber:innen von Schutzsuchenden.

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