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Hearing zu drei Volksbegehren gegen Impfpflicht

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Im Gesundheitsausschuss befassten sich die Abgeordneten erneut mit dem Thema Impfpflicht. Anlass waren drei Volksbegehren, die noch vor der Abschaffung der Corona-Impfpflicht im Juli 2022 eingebracht worden waren. Sie wurden in einem Hearing von Experten und Abgeordneten beleuchtet.

Die Volksbegehren "NEIN zur Impfpflicht", "Impfpflichtabstimmung: NEIN respektieren" und "Keine Impfpflicht" forderten unter anderem ein verfassungsmäßig verankertes Verbot einer Impfpflicht sowie von Diskriminierungen von ungeimpften Personen.

Der von der FPÖ nominierte Experte Michael Geistlinger, der als außerordentlicher Universitätsprofessor für Völkerrecht sowie Rechtsvergleichung auf dem Gebiet des Verfassungs- und Verwaltungsrechts tätig ist, hat auf Basis der Volksbegehren einen Vorschlag für ein entsprechendes Bundesverfassungsgesetz formuliert. Damit könne entweder jegliche Impfpflicht oder eine generelle Impfpflicht verboten werden, wobei bei letzterer Alternative genau präzisiert würde, in welchen Fällen eine Impfpflicht erlaubt sein könnte. Den geforderten Diskriminierungsschutz würde Geistlinger im bestehenden Artikel 7 des Bundes-Verfassungsgesetzes verorten. Dort wird aktuell das Verbot von Diskriminierung aufgrund einer Behinderung geregelt.

ÖVP, SPÖ, Grüne und NEOS hatten gemeinsam den Medizinrechtsexperten Karl Stöger nominiert. Er beurteilte die Forderung eines Impfpflichtverbots per Verfassungsgesetz als grundsätzlich verfassungsmäßig zulässig, wenn auch gesundheitspolitisch nicht zufriedenstellend. Denn durch eine verfassungsgesetzliche Untersagung jeglicher Impfpflichten könnte die staatliche Schutzpflicht den Bürger:innen gegenüber eingeschränkt werden. Aus seiner Sicht ist der geltende verfassungsrechtliche Rahmen völlig ausreichend, um überschießende Impfpflichten sowie unsachliche Differenzierungen nach dem Impfstatus zu vermeiden.

Nach der Debatte der Volksbegehren standen mehrere Gesetzesinitiative auf der Tagesordnung. So wurden mehrere COVID-Bestimmungen wie der Notvorrat an Schutzausrüstungen und medizinischen Produkten verlängert. Außerdem wurde die Übertragung der behördlichen Zuständigkeiten im ärztlichen Ausbildungsstättenrecht von der Ärztekammer auf die Landeshauptleute im Ärztegesetz rechtlich verankert. Zudem gaben die Abgeordneten grünes Licht für die gesetzliche Verankerung von Fachzahnärzt:innen für Kieferorthopädie, für Erleichterungen für grenzüberschreitende Einsätze von Notärzt:innen und für eine Erweiterung des E-Rezepts auf Privatrezepte. Ebenso auf der Tagesordnung standen zahlreiche Anträge der Opposition.

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