Der Nationalrat hat sich einstimmig für eine deutliche Ausweitung des Verteidigungskosten-Beitrags in Strafverfahren ausgesprochen. Schon bisher haben Angeklagte bei einem Freispruch in einem Schöffen- und Geschworenen-Verfahren einen Beitrag zu ihren Verteidigungskosten bekommen. Dieser Beitrag kann in Zukunft auf bis zu 30.000 Euro erhöht und damit vervielfacht werden.
Neu ist ein Ersatzanspruch bei Einstellung eines Ermittlungsverfahrens in der Höhe von maximal 6.000 Euro.
Am dritten Sitzungstag der 274. Sitzung des Nationalrats geht es auch um den Verteidigungskosten-Beitrag bei Strafverfahren.