News in einfacher Sprache 14.01.2026, 09:52

Als die Richterinnen und Richter in den U-Ausschuss gekommen sind

Am 15. Jänner beginnt der Pilnacek-Untersuchungsausschuss seine Befragungen. Es geht um den Tod von Christian Pilnacek. Christian Pilnacek war ein hoher Beamter im Justizministerium. Den Untersuchungsausschuss hat die FPÖ verlangt. Das heißt: Eine Partei, die nicht in der Regierung ist, hat allein das stärkste Kontrollinstrument des Parlaments verlangt. Das ist nur möglich, weil vor zwölf Jahren die Regeln geändert worden sind.

Bis zur Änderung des Gesetzes war für einen Untersuchungsausschuss eine Mehrheit im Nationalrat nötig.

Der Untersuchungsausschuss ist das stärkste Kontrollinstrument des Nationalrats. Bis 2014 war eine Mehrheit im Nationalrat nötig.

Erfolgreiche Verhandlungen

Die Parlamentsparteien haben schon länger verhandelt, damit der Untersuchungsausschuss auch ein Recht für eine Minderheit wird. Statt einer Mehrheit im Nationalrat soll eine gewisse Anzahl von Abgeordneten reichen, damit es einen Untersuchungsausschuss gibt.

2014 gibt es Erfolge bei den Verhandlungen: SPÖ, ÖVP, FPÖ, Grüne und NEOS machen gemeinsam einen Vorschlag für ein Gesetz. In dem Gesetz soll stehen, dass ein Viertel der Abgeordneten einen Untersuchungsausschuss ins Leben rufen können. Das sind 46 Abgeordnete. Nur das Team Stronach hat nicht dafür gestimmt. Diese Partei ist damals auch im Parlament vertreten gewesen. Der Vorschlag ist der Partei nicht weit genug gegangen, hat Parteiobfrau Kathrin Nachbaur damals gesagt.

Begriffe einfach erklärt

Die Arbeit im Parlament ist sehr umfangreich und vielfältig. Es gibt viele Fachbegriffe. Diese Begriffe werden auf der Parlaments-Website einfach verständlich erklärt: 

Begriffe einfach erklärt

Richterinnen und Anwälte sollen unterstützen

Das Minderheitenrecht ist aber nicht das Einzige, was neu ist: Es gibt jetzt auch Verfahrensrichterinnen und Verfahrensrichter sowie Verfahrensanwältinnen und Verfahrensanwälte. Die Richterinnen und Richter sollen den Vorsitz bei der Leitung der Sitzungen unterstützen. Sie sollen ihr Fachwissen einbringen. Die Anwältinnen und Anwälte sind für die Auskunftspersonen da. Sie sollen ihre Grundrechte und Persönlichkeitsrechte schützen.

Doris Bures zeigt Medien die Akten zum Hypo – Untersuchungsausschuss. Sie sind sicher verwahrt.

Auch inhaltlich wird die Lage für die Abgeordneten besser. Früher sind immer wieder geschwärzte Akten zu den Untersuchungsausschüssen gekommen. Das sind Akten, in denen bestimmte Stellen schwarz gemacht werden, damit man sie nicht lesen kann. Das hat immer wieder für Kritik gesorgt.

Deshalb ist ein Informationsordnungsgesetz geschaffen worden. Dieses Gesetz ordnet Unterlagen ein. Je nach Stufe können die Abgeordneten Akte online lesen oder nur in einem besonderen Raum gelesen werden. Das ist aus Sicherheitsgründen wichtig.

Schneller Beschluss nach wenigen Wochen

Ende Oktober wird die neue Verfahrensordnung für Untersuchungsausschüsse eingebracht. Nur wenige Wochen später wird sie schon umgesetzt. Die neuen Verfahrensregeln sollen mit dem Jahr 2015 gelten, weil es den Hypo-Skandal gibt. Diesen will der Nationalrat gerne untersuchen. Im Februar kommt dann auch der Hypo-Untersuchungsausschuss. Er ist das erste Mal für die neuen Regeln.

Der Untersuchungsausschuss zur Pleite der Hypo-Alpe-Adria-Bank war der erste Untersuchungsausschuss mit der neuen Verfahrensordnung.

Für die damalige Nationalratspräsidentin Doris Bures ist der Untersuchungsausschuss ein Erfolg. Sie spricht von einer "gelungenen Premiere" der Verfahrensordnung. Diese neue Verfahrensordnung habe das "Regelwerk erfolgreich mit Leben erfüllt".

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