So steht es in einem Gesetzes-Vorschlag der Koalitions-Parteien. Die EU hat einen Asyl- und Migrationspakt beschlossen. Österreich muss den Pakt bis Mitte Juni umsetzen. Die Regierung hat dazu ein Gesetzes-Paket vorgelegt. Der Innen-Ausschuss des Nationalrats hat schon im April zugestimmt. Es ist aber auch eine Verfassungs-Novelle nötig. Diese hat der Verfassungs-Ausschuss auf den Weg gebracht.
Die Volksanwaltschaft oder eine Kommission von ihr soll darauf achten, dass bei den neuen Grenzverfahren die Grundrechte und Menschenrechte eingehalten werden.
Für den Gesetzes-Antrag fehlt aber noch die nötige Zwei-Drittel-Mehrheit im Plenum. Die Grünen fordern Änderungen.
Das neue Asylrecht soll schnellere Verfahren an der Grenze bringen. Die Volksanwaltschaft soll darüber wachen, dass dabei die Grundrechte eingehalten werden.