News in einfacher Sprache 08.05.2026, 14:03

Asyl: Die Volksanwaltschaft soll neue Aufgaben bekommen

So steht es in einem Gesetzes-Vorschlag der Koalitions-Parteien. Die EU hat einen Asyl- und Migrationspakt beschlossen. Österreich muss den Pakt bis Mitte Juni umsetzen. Die Regierung hat dazu ein Gesetzes-Paket vorgelegt. Der Innen-Ausschuss des Nationalrats hat schon im April zugestimmt. Es ist aber auch eine Verfassungs-Novelle nötig. Diese hat der Verfassungs-Ausschuss auf den Weg gebracht.

Die Volksanwaltschaft oder eine Kommission von ihr soll darauf achten, dass bei den neuen Grenzverfahren die Grundrechte und Menschenrechte eingehalten werden.

Für den Gesetzes-Antrag fehlt aber noch die nötige Zwei-Drittel-Mehrheit im Plenum. Die Grünen fordern Änderungen.

Das neue Asylrecht soll schnellere Verfahren an der Grenze bringen. Die Volksanwaltschaft soll darüber wachen, dass dabei die Grundrechte eingehalten werden.

EU fordert unabhängige Überwachung

Die EU verlangt eine unabhängige Überwachung im Gemeinsamen Europäischen Asyl-Systems, kurz GEAS. Mit der Verfassungs-Novelle und den Änderungen im Volksanwaltschafts-Gesetz wollen ÖVP, SPÖ und NEOS diese Vorgaben in Österreich umsetzen.

Die EU-Verordnung betrifft sogenannte Drittstaats-Angehörige, die ohne Erlaubnis in die EU einreisen oder ohne Voraussetzungen Asyl beantragen. Die Asyl-Anträge müssen in Zukunft innerhalb von 7 Tagen an der EU-Außengrenze überprüft werden. In Österreich betrifft das vor allem die Einreise auf Flughäfen.

Die Prüfung umfasst die Feststellung der Identität, die Abnahme von Fingerabdrücken, Gesundheits-Kontrollen und die Abklärung der Schutz-Bedürftigkeit.

Ziel ist eine möglichst rasche Entscheidung zwischen Asyl-Verfahren oder Rückkehr-Verfahren.

Eine unabhängige Stelle soll die Einhaltung der Grundrechte und weiterer rechtlicher Vorgaben überwachen. Sie soll auch möglichen Verstöße untersuchen. In Österreich soll die Volksanwaltschaft diese Aufgaben übernehmen.

Gespräche über Änderungen im Gesetzes-Entwurf

Die Koalitions-Parteien haben im Verfassungs-Ausschuss betont, dass der Gesetzes-Entwurf im Plenum noch geändert wird. Gespräche dazu laufen.

Ein Streitpunkt ist, wie man der Volksanwaltschaft durch ein einfaches Gesetz zusätzliche Aufgaben übertragen kann. Die Grünen fordern auch genügend Personal, damit die Volksanwaltschaft ihre neue Rolle wahrnehmen kann.

Die FPÖ wird nicht zustimmen. Abgeordneter Michael Schilchegger betonte im Ausschuss, dass seine Fraktion den Asyl- und Migrationspakt der EU grundsätzlich ablehnt.

Diskussion über Verbot der Scharia

Der Verfassungs-Ausschuss hat auch über das Thema Scharia-Verbot diskutiert. Die Scharia ist das islamische Rechts-System.

Die FPÖ will dieses Verbot in die Verfassung schreiben, um den weltlichen Rechtsstaat zu schützen. Der Gesetzes-Antrag stieß aber auf breite Ablehnung.

Die Abgeordneten Muna Duzdar (SPÖ), Nikolaus Scherak (NEOS) und Agnes Sirkka Prammer (Grüne) stellten klar: Privatrechtliche Verträge dürfen nicht gegen österreichische Gesetze verstoßen. Das ist schon jetzt so geregelt. Österreichische Gerichte haben Polygamie oder andere verbotene Vereinbarungen nie erlaubt. Duzdar ist überzeugt, dass die FPÖ nur die Bevölkerung verunsichern will. Nach Meinung von Scherak könnte man in einfachen Gesetzen "klarere Aussagen treffen".

Weitere Themen im Ausschuss waren:

  • die Bestellung von Mitgliedern der Volksanwaltschaft
  • der Bau einer Moschee in Freistadt
  • die Ausschreibung von Leitungs-Positionen in staatsnahen Unternehmen

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