News in einfacher Sprache 16.05.2025, 17:31

Budget-Begleitgesetz: Viele Gesetzes-Änderungen

Großes Budget-Begleitgesetz

Das Budget-Begleitgesetz 2025 ist sehr umfangreich. Es enthält:

  • 72 Gesetzes-Änderungen
  • 1 neues Gesetz
  • 1 eigene Bestimmung, wann das Gesetz in Kraft tritt

Es ist aber nicht das umfangreichste Budget-Begleitgesetz, das eine Regierung dem Parlament vorgelegt hat. Das Budget-Begleitgesetz 2011 hatte sogar 156 Artikel.

Das heurige Gesetz enthält viele Spar-Maßnahmen. Damit wollen ÖVP, SPÖ und NEOS Österreichs Finanzen wieder in Ordnung bringen.

In manchen Bereichen gibt es aber auch mehr Geld.

Das Budget-Begleitgesetz 2025 enthält 72 Gesetzes-Änderungen und ein neues Gesetz.

Die Spar-Maßnahmen

Einschränkungen bei der Korridor-Pension

Korridor-Pension bedeutet, dass man vor dem normalen Pensionsalter in Pension geht. Man bekommt dafür etwas weniger Pension. Die Voraussetzung ist, dass man genügend Jahre gearbeitet hat und sozialversichert war.

Die Regierung plant, dass der Zugang zur Korridor-Pension schwieriger wird. Das betrifft Menschen, die ab 1964 geboren wurden. Es soll folgende Änderungen geben:

  • In Zukunft muss man 63 statt 62 Jahre alt sein.
  • Bisher musste man 40 Jahre sozialversichert sein. Das wird schrittweise auf 42 Jahre erhöht.

Halbe Pensions-Erhöhung

Die Höhe der Pensionen wird jedes Jahr angepasst.

Bisher war die Regel für die erste Anpassung, nachdem man in Pension gegangen ist: Die Höhe hängt davon ab, wann genau man in Pension geht. Wenn man zum Beispiel im Jänner geht, bekommt man im nächsten Jahr die ganze Anpassung. Wenn man im Dezember geht, bekommt man nur eine kleine Anpassung.

Ab 2026 soll es eine neue Regelung geben: Alle sollen die halbe Pensions-Erhöhung bekommen.

Keine Anpassung von Familien-Leistungen

Die Unterstützungs-Leistungen für Familien werden an die Inflation angepasst. Das bedeutet: Wenn alles teurer wird, bekommt man auch mehr Geld.

In den nächsten Jahren soll es aber keine Anpassung geben. Erst 2028 will die Regierung die Leistungen wieder erhöhen.

Das betrifft diese Unterstützungen:

  • Familienbeihilfe
  • Kinderbetreuungs-Geld
  • Mehrkind-Zuschlag
  • Schulstart-Geld
  • Kinderabsetz-Betrag
  • Familienzeit-Bonus, den man im "Papamonat" bekommt

Höherer Beitrag zur Freifahrt

Schüler:innen und Lehrlinge können gratis mit öffentlichen Verkehrsmitteln fahren. Sie bezahlen dafür nur einen kleinen Beitrag. Dieser Beitrag wird von 19,60 Euro auf 29,60 Euro erhöht.

Höherer Beitrag für die E-Card

Für die E-Card bezahlt man jedes Jahr eine Service-Gebühr an die Sozialversicherung. Die Gebühr wird automatisch vom Gehalt abgezogen.

Jetzt steigt die Gebühr auf 25 Euro. Bis jetzt waren es 13,80 Euro.

Geringfügigkeits-Grenze bleibt gleich

Man arbeitet geringfügig, wenn man im Monat nicht mehr als einen bestimmten Betrag verdient. Das ist die Geringfügigkeits-Grenze. Bei geringfügiger Arbeit bezahlt man zum Beispiel keine Lohnsteuer und man hat keine Sozialversicherung.

Normalerweise steigt die Grenze jedes Jahr. 2026 soll sie gleich bleiben.

Kein Klimabonus mehr

Die Regierung schafft den Klimabonus ab.

Der Klimabonus war ein Ausgleich für den Preis, den man für den Ausstoß von CO2 bezahlt. Alle Menschen mit Hauptwohnsitz in Österreich haben den Bonus bekommen. 2024 hat er zwischen 145 Euro und 290 Euro betragen.

Regierung behält einen Teil der „kalten Progression“

Der Nationalrat hat die "kalte Progression" vor einiger Zeit abgeschafft.

Kalte Progression bedeutet: Man hat eine Einkommenserhöhung bekommen. Gleichzeitig sind die Steuern aber noch stärker gestiegen als das Einkommen. Jetzt ist es anders: Bei der Steuer wird jetzt die Teuerung berücksichtigt.

Durch die Abschaffung der "kalten Progression" steht Geld zur Verfügung. Es sollte für Entlastungen verwendet werden. Aber die Regierung will das letzte Drittel einbehalten und nicht für Entlastungen verwenden.

Keine geringfügige Arbeit für Arbeitslose

Bisher durften arbeitslose Menschen geringfügig arbeiten. Sie haben trotzdem Arbeitslosen-Geld oder Notstands-Hilfe bekommen.

In Zukunft soll das nur mehr in Ausnahmefällen möglich sein.

Mehr Geld für bestimmte Bereiche

Gemeinden

Die Gemeinden bekommen zusätzliches Geld.

2020, 2023 und 2025 hat es Gemeinde-Hilfspakete gegeben. Gemeinden haben Zuschüsse für bestimmte Zwecke bekommen.

Davon ist Geld übrig geblieben, das die Gemeinden jetzt bekommen. Sie können es frei verwenden und müssen nichts dazuzahlen.

Pendler-Euro

Wenn man einen weiten Arbeitsweg hat, bekommt man dafür Geld. Das nennt man Pendler-Pauschale. Außerdem bekommt man den Pendler-Euro. Das bedeutet, dass man weniger Steuern bezahlen muss.

Die Höhe des Pendler-Euros hängt davon ab, wie viele Kilometer zwischen der Arbeit und der Wohnung liegen. Er soll von 2 Euro auf 6 Euro pro Kilometer steigen. Das ist ein Ausgleich dafür, dass es keinen Klimabonus mehr gibt.

Keine Umsatzsteuer

Für bestimmte Produkte bezahlt man in Zukunft keine Umsatzsteuer:

  • Verhütungsmittel wie Kondome
  • Menstruations-Artikel wie Tampons und Binden

Steuerfreie Prämie

Unternehmen können ihren Mitarbeiter:innen eine Prämie bezahlen, um die Teuerung auszugleichen. Im Jahr 2025 muss man dafür bis 1.000 Euro keine Steuern bezahlen.

Förderung für Tausch der Heizung

Ab 2026 soll es wieder eine Förderung geben, wenn man seine Heizung austauscht. Das gilt zum Beispiel, wenn man eine Gas- oder Öl-Heizung ersetzt. Denn diese Heizarten schaden der Umwelt.

Die Gemeinden können damit rechnen, dass sie zusätzlich Geld bekommen.

Weitere Maßnahmen

Im Budget-Begleitgesetz stehen viele weitere Maßnahmen, zum Beispiel:

  • Wenn man Sozialhilfe bekommt, gibt es keinen Bildungs-Bonus mehr.
  • Die Schulfahrt-Beihilfe und die Fahrtenbeihilfe für Lehrlinge werden erhöht. Man bekommt sie, wenn der Weg zur Schule oder zur Lehrstelle weit und schwierig ist.
  • Universitäten bekommen ein neues Budget für die Jahre 2025 bis 2027.
  • Es wird für Kleinunternehmen leichter, dass Ausgaben bei der Steuer berücksichtigt werden.
  • Jedes Grundstück hat einen bestimmten Zweck, für den es verwendet werden darf. Zum Beispiel als Grünfläche oder zum Bauen. Das nennt man Widmung. Wenn bei einem Verkauf die Widmung verändert wird, können dadurch Gewinne entstehen. Dafür bezahlt man in Zukunft Steuern.
  • Stiftungen müssen höhere Steuern bezahlen, wenn Vermögen eingezahlt wird.
  • Die Steuern für Glücksspiele steigen.
  • Die besondere Sport-Förderung sinkt.
  • Die Gerichtspraxis wird von 7 auf 5 Monate verkürzt. Die Gerichtspraxis ist ein Praktikum bei Gericht, das man nach dem Jus-Studium macht.
  • Es soll mehr bedingte Entlassungen aus der Haft und Fuß-Fesseln für Straftäter:innen geben.
  • Umwelt-Förderungen werden verlängert und sinken teilweise.
  • Es soll neue Förderungen für die Artenvielfalt geben.
  • Energie-Unternehmen sollen einen höheren Teil ihrer Gewinne zurückzahlen.
  • Die Parteien-Förderung soll 2026 gleich bleiben und nicht steigen.
  • Bei neuen Gesetzen soll es eine verpflichtende Überprüfung geben, ob sie dem Klima schaden.
  • Es soll weniger Geld für den Waldfonds, den ORF und die Wiener Zeitung geben.
  • Das Konferenz-Zentrum wird erneuert.
  • Bestimmte Einrichtungen bekommen einen höheren fixen Geldbetrag. Das gilt für die Statistik Austria, die Spanische Hof-Reitschule und die AGES (Agentur für Gesundheit und Ernährungs-Sicherheit).

Mehr Informationen können Sie in der Parlamentskorrespondenz nachlesen. Diesen Text gibt es nicht in einfacher Sprache.

Was bringen die Maßnahmen?

Im Budget-Begleitgesetz steht nicht, wie viel die Regierung durch die Maßnahmen insgesamt spart. Man sieht meistens nur, wie viel jede einzelne Maßnahme bringt.

Weiterer Zeitplan für das Budget-Begleitgesetz

Der Budget-Ausschuss berät am 3. Juni über das Budget-Begleitgesetz.

Am 16. Juni soll der Nationalrat das Gesetz beschließen.

Was steht nicht im Budget-Begleitgesetz?

Folgende Pläne stehen zum Beispiel nicht im Gesetz:

  • Pensionist:innen sollen höhere Beiträge für die Krankenversicherung bezahlen.
  • Die Gebühren für Reisepässe und Führerscheine sollen steigen.

Diese Vorhaben stehen in einem anderen Gesetz: dem Budget-Sanierungs-Maßnahmen-Gesetz 2025 Teil II. Darin stehen 12 weitere Gesetzes-Änderungen. Der Nationalrat könnte es noch im Mai beschließen.

Begriffe einfach erklärt

Die Arbeit im Parlament ist sehr umfangreich und vielfältig. Es gibt viele Fachbegriffe. Diese Begriffe werden auf der Parlaments-Website einfach verständlich erklärt: 

Begriffe einfach erklärt