Klimabonus, CO2-Zertifikate, Unternehmenshilfen
Kurzfristig haben die Abgeordneten außerdem die Höhe des Klimabonus für 2024 festgelegt. Je nach Wohnort werden zwischen 145 € für gut erschlossene städtische Bereiche und 290 € für infrastrukturschwache Regionen ausgezahlt. 2023 lag der Sockelbetrag lediglich bei 110 €. Allerdings muss der Bonus nunmehr ab einem Einkommen von 66.612 € versteuert werden. Eine verbesserte Datengrundlage soll noch mehr Auszahlungen des Klimabonus per Banküberweisung ermöglichen.
Eine Novellierung des Nationalen Emissionszertifikategesetzes hat zum Ziel, die nationale CO2-Bepreisung ab 2027 in das neue europäische Emissionszertifikate-Handelssystems überzuführen, welches das bestehende CO2-Zertifikatesystem ergänzt. Davon betroffen sind neben dem Gebäude- und dem Straßenverkehrssektor auch bestimmte Produktionsbetriebe, die vom bestehenden Zertifikatehandel noch nicht erfasst sind. Bereits davor – ab 2025 – werden geltende Berichtspflichten an das neue System angeglichen. Außerdem haben sich ÖVP und Grüne auf Entlastungen für energieintensive Unternehmen geeinigt, wobei die Novelle eine Zusammenführung der sogenannten "Carbon Leakage Regelung" mit der Härtefallregelung vorsieht. Die Novelle enthält auch steuerliche Entlastungen für die Land- und Forstwirtschaft.
Weitere Gesetzesbeschlüsse betreffen neue Kompetenzen der Bezirksverwaltungsbehörden zur Durchsetzung verordneter Maßnahmen zur Reduzierung von Luftschadstoffen, die Aufstockung der österreichischen Beiträge an den Internationalen Währungsfonds (IWF) und Nachbesserungen beim vor kurzem beschlossenen Bau- und Wohnpaket. Demnach müssen die Länder kein zusätzliches Geld für die Wohnbauförderung in die Hand nehmen, wenn sie die vom Bund gewährten Zinszuschüsse für Wohnbauförderdarlehen abholen wollen. Nicht aufgehoben wird die "Additionalität" dagegen für jene Milliarde Euro, die der Bund den Ländern für den Neubau und die Sanierung geförderter Wohnungen zur Verfügung stellt.