News in einfacher Sprache 14.03.2023, 13:47

Frauenanteil im Parlament: über 40 Prozent

Vertretung im Parlament

Der Anteil von Frauen unter den Abgeordneten im Parlament steigt seit 1919 langsam immer weiter an. 
Frauen tragen aktiv zum politischen Geschehen in Österreich bei: 
Am 21. Februar 2023 waren 47 der 183 Abgeordneten im Nationalrat Frauen. Das sind 40,44 %. 
Im Bundesrat waren am 21. Februar 2023 26 der 61 Mitglieder Frauen. Das sind 42,62 %.

Mehr Zahlen und Fakten finden Sie in dem Artikel "Wie steht es um den Frauenanteil in Parlamenten?".

Ziel für die gesamte Gesellschaft

Gleichberechtigung bedeutet, dass alle Menschen die gleichen Möglichkeiten und Rechte haben: Unabhängig von ihrem Geschlecht, ihrer Religion, ihrer ethnischen Zugehörigkeit und ihrer Weltanschauung. 
Zu diesen Rechten gehören zum Beispiel gleicher Lohn für gleiche Arbeit, Schutz vor Gewalt, finanzielle Absicherung, Zugang zu Bildung, politische Vertretung und das Recht, selbst über den eigenen Körper bestimmen zu dürfen. 

Das Parlament beschäftigt sich regelmäßig mit Themen, die Frauen und ihre Rechte gezielt fördern sollen.

Pionierinnen im Parlament und in der Politik

Seit der Einführung des Frauenwahlrechts in Österreich im Jahr 1918 hat es viele Pionierinnen gegeben:

  • Nach der Wahl 1919 kamen die ersten acht Frauen als Abgeordnete ins Parlament. 
  • 1927 war Olga Rudel-Zeynek die erste Bundesratspräsidentin. Der Bundesrat war das erste nationale parlamentarische Organ, das von einer Frau geführt wurde.
  • Barbara Prammer war von 2006 bis 2014 die erste Nationalratspräsidentin.
  • Brigitte Bierlein war 2019 die erste Bundeskanzlerin.

Hier finden Sie einige Meilensteine für Frauenrechte in der österreichischen Gesetzgebung:

  • 1918: Das allgemeine Frauenwahlrecht wird eingeführt. Frauen dürfen zum ersten Mal wählen. Aber nicht alle Frauen: Prostituierte erhielten das Wahlrecht erst 1923.
  • 1920: Durch das Hausgehilfinnen-Gesetz bekommen Hausangestellte das Recht auf Urlaub, eine Nachtruhe von 9 Stunden und ein absperrbares Zimmer.
  • 1925: Die "Lex Rudel-Zeynek" regelt den Anspruch auf Unterhalt von alleinerziehenden Frauen. Unterhalt ist das Geld, das alleinerziehende Frauen von den Vätern ihrer Kinder für die Kinder bekommen. Das Gesetz ist nach der Abgeordneten Olga Rudel-Zeynek benannt, die später auch Bundesratspräsidentin wurde.
  • 1975: Die Fristenlösung wird eingeführt. Das bedeutet, dass eine Schwangerschaft innerhalb der ersten 3 Monate straffrei abgebrochen werden darf. Diese Regelung gilt bis heute.
  • 1975/76: Die große Familienrechtsreform. Frauen und Männer werden rechtlich gleichgestellt. Frauen dürfen jetzt ohne Zustimmung ihres männlichen Vormunds arbeiten. Der Vormund ist die rechtliche Vertretung. Das war also zum Beispiel der Ehemann oder der Vater.
  • 1974-1979: Die Sozialreform für Mütter bringt höheres Karenzgeld, die Einführung des Mutter-Kind-Passes und die Verlängerung des Mutterschutzes.
  • 1979: Das Gleichbehandlungsgesetz beschäftigt sich zum Beispiel mit Diskriminierung und auch mit sexueller und allgemeiner Belästigung am Arbeitsplatz. 1993 wurde das Gleichbehandlungsgesetz ergänzt: durch das Bundesgleichbehandlungsgesetz.
  • 1989: Eine Reform des Sexualstrafrechts macht Vergewaltigung in der Ehe strafbar. Ab 1989 übernimmt das Jugendamt nicht mehr automatisch die rechtliche Vertretung für die Kinder von unverheirateten Müttern.
  • 1997: Das Gewaltschutzgesetz ermöglicht zum Beispiel Wegweisung und Betretungsverbot. So sollen Frauen vor gewalttätigen Männern geschützt werden.
  • 1999: Im Ehegesetz steht nun die partnerschaftliche Teilung von Hausarbeit und Versorgungsarbeit.
  • 2013: Österreich ratifiziert die Istanbul-­Konvention des Europarates zur Bekämpfung von Gewalt an Frauen. Nach der Ratifizierung gilt die Konvention auch in Österreich.

Erfahren Sie auf unserer Webseite noch mehr zur Geschichte und zur Arbeit von und für Frauen im Parlament.

Weltfrauentag: für und mit Frauen

Schon seit über 100 Jahren wird am 8. März der Weltfrauentag gefeiert. In vielen Ländern der Welt ist er sogar ein gesetzlicher Feiertag. 
Zahlreiche Menschen und Organisationen auf der ganzen Welt machen an diesem Tag auf die Gleichberechtigung und Gleichstellung von Frauen aufmerksam.

Rechtzeitig zum Weltfrauentag starten ab dem 11. März 2023 Führungen zum Thema Frauen im Parlament. Weitere Informationen und Buchungsmöglichkeiten finden Sie auf unserer Webseite unter Führungen.