Fachinfos - Fachdossiers 26.03.2026

Wie steht es um den Frauenanteil in Parlamenten?

Dieses Fachdossier wurde am 06.03.2020 erstveröffentlicht und zuletzt am 26.03.2026 aktualisiert.

Frauenanteil im österreichischen Parlament

Im Nationalrat liegt der Frauenanteil bei 34,97 %, von den 183 Abgeordneten sind 64 Frauen (Stand 26. März 2026).

Im Bundesrat sind 23 der 60 Mitglieder weiblich, womit der Frauenanteil bei 38,33 % liegt (Stand 26. März 2026). Mit Entschließung des Bundespräsidenten vom 26. Juni 2023 verkleinerte sich der Bundesrat von 61 auf 60 Mitglieder: Im Zuge dessen verlor zunächst ein männlicher Bundesrat sein Mandat und der Frauenanteil stieg mit 48,33 % auf beinahe die Hälfte der Mitglieder. Seitdem ist der Frauenanteil wieder gesunken.

Auf der Website des österreichischen Parlaments kann der jeweils aktuelle Frauenanteil im Nationalrat sowie im Bundesrat eingesehen werden.

Blickt man auf die Geschlechterparität in den parlamentarischen Klubs bzw. Fraktionen zeigen sich in beiden Kammern große Unterschiede: Am 26. März 2026 reicht der Frauenanteil im Nationalrat von 22,8 % im Nationalrats-Klub der FPÖ bis hin zu 56,2 % beim Nationalrats-Klub der Grünen. Im Bundesrat hat die FPÖ-Fraktion den niedrigsten Frauenanteil mit 18,8 %. Einen 100%igen Frauenanteil haben die Mitglieder des Bundesrates ohne Fraktionsstatus: Alle drei Mitglieder des Bundesrates aus der Wahlpartei der Grünen sowie das einzige Mitglied der NEOS sind Frauen.

Der Anteil weiblicher Abgeordneter in den Parlamentskammern und Parlamentsklubs spiegelt sich nicht in der Geschlechterverteilung der Fachausschüsse wider. Ein Open Data Showcase zu "Frauen- und Männerthemen im National­rat?" veranschaulicht, wie sich die Geschlechterverteilung in den parlamentarischen Ausschüssen unterscheiden kann. Im Untersuchungszeitraum lag der Frauenanteil z. B. zwischen 80 % im Gleichbehandlungsausschuss und ca. 16 % im Verkehrsausschuss.

Entwicklung des Frauenanteils im österreichischen Parlament

Seit Frauen im österreichischen Parlament vertreten sind, ist ihr Anteil grundsätzlich gestiegen. Diese Entwicklung war aber nicht kontinuierlich, sondern sowohl im Nationalrat als auch Bundesrat immer wieder Schwankungen unterworfen.

Entwicklung im National­rat

In der folgenden Grafik ist die Entwicklung des Frauenanteils im Nationalrat seit der V. Gesetzgebungsperiode (1945) dargestellt. Stichtag für die Prozentangabe ist jeweils Beginn der Gesetzgebungsperiode. Innerhalb einer Gesetzgebungsperiode kann der Frauenanteil von diesem Stichtags-Wert abweichen, wenn Frauen auf freigewordene Mandate nachrücken oder weibliche Abgeordnete Mandate verlieren und männliche Abgeordnete diese Mandate übernehmen. Bis 1986 lag der Frauenanteil im Nationalrat immer unter 10 %.

Aktueller Frauenanteil in den österreichischen Landtagen

Die nachfolgende Grafik zeigt den Frauenanteil in den Landtagen der Bundesländer mit Stand 26. März 2026. Zu diesem Stichtag bewegt sich der Frauenanteil in den Landtagen zwischen 16,7 % in Kärnten und 50 % in Vorarlberg.

Internationaler Vergleich

Weltweit liegt der Frauenanteil in Parlamenten im Durchschnitt bei 27,5 % (Inter-Parliamentary Union (IPU) 2026). Die IPU stellt auf ihrer Plattform PARLINE umfassende Daten zum Frauenanteil in den nationalen Parlamente zur Verfügung. Diese Daten werden laufend überprüft und aktualisiert. Österreich liegt auf dieser Liste auf Platz 46 von 187 Staaten. Für Österreich wird dafür der Stand September 2024 – also das Datum der letzten Nationalratswahlen 2014 herangezogen. Am Beginn des Jahres 2024 lag Österreich noch auf Rang 26. An der Spitze des Rankings liegt trotz zahlreicher Demokratiedefizite (vgl. z. B. Freedom House Report) das ostafrikanische Ruanda mit einem Frauenanteil von 63,8 %. Gar keine Frauen sind in den Parlamenten von Jemen, Oman und Tuvalu vertreten.

Innerhalb der Mitgliedstaaten der Europäischen Union belegt das finnische Parlament mit 45,5 % Platz 1. Im Europäischen Parlament betrug der Frauenanteil nach der letzten Wahl 2024 zum Europäischen Parlament 38,7 %. Bei der Wahl zum Europäischen Parlament 2024 galt in elf Mitgliedsstaaten eine Quotenregel (zwischen 35 % und 50 %) (EPRS 2024).

Wahlrecht als Hebel zur gleichberechtigten Teilhabe

Die Vertretung von Frauen in Parlamenten wird international als ein entscheidender Faktor für die Stärkung der Teilhabe von Frauen am politischen Leben gesehen. Eine wesentliche Voraussetzung für eine gleichberechtigte Teilhabe am politischen Leben ist das Wahlrecht.

Es gibt verschiedene Strategien, mit denen versucht wird, ein ausgewogenes Verhältnis der Geschlechter in Vertretungskörpern zu erreichen. Im Folgenden werden beispielhaft Ansätze aus Österreich, Deutschland und Frankreich dargestellt.

Österreich

In Österreich gibt es keine gesetzlich festgelegten Frauenquoten im Wahlrecht für allgemeine Vertretungskörper (Nationalrat, Landtage) und Selbstverwaltungskörper. Freiwillige Quotenregelungen (teilweise auf verschiedenen Organisationsebenen) haben die ÖVP, SPÖ und die Grünen. In der Satzung von NEOS ist für die Erstellung von Listen für Wahlen ohne konkrete Quote allgemein festgehalten: "Alle Gremien haben bei der Wahl der Listen auf eine nach Geschlechtern ausgewogene Zusammensetzung zu achten".

Neben Quoten gilt das Reißverschlussprinzip, also die abwechselnde Reihung von Frauen und Männern auf Wahllisten, als eine Methode für eine ausgeglichenere Geschlechterverteilung (Dingler und Kröber 2018). Wahllisten nach dem Reißverschlussprinzip führen aber nur dann zu einem höheren Frauenanteil bei der Mandatsverteilung, wenn Frauen auch auf die Spitzenplätze der Listen gesetzt werden. Bei kleinen Wahlkreisen, wie sie für Österreich typisch sind, versprechen nur die vorderen Listenplätze Erfolg. Dabei müssen für die Nationalratswahlen auch die Erfolgschancen je nach Partei und Listenebene (Bund, Land, Regionalwahlkreis) sowie die Effekte des Vorzugsstimmensystems (Stellungnahme von Silvia Ulrich zur NRWO-Novelle 2013) berücksichtigt werden. Zur Erhöhung des Frauenanteils wird in solchen Wahlsystemen daher auch die Aufteilung von Spitzenpositionen auf den Listen empfohlen ("horizontale Quotierung").

Anreiz für einen höheren Frauenanteil können Bonuszahlungen über die Klubförderung darstellen. Für Nationalrat und Bundesrat sieht das Klubfinanzierungsgesetz einen solchen Bonus vor, wenn eine Frauenquote von 40 % in den parlamentarischen Klubs erreicht wird. Dann erhöhen sich die Fördermittel eines Klubs um 3 %.

Auch im Oberösterreichischen Landtag erhalten Klubs einen Bonus aus der Klubförderung, wenn der Anteil der Frauen über 40 % liegt (§ 2 Oö. Landtagsklub-Finanzierungsgesetz).

Im Wiener Gemeinderat besteht ein Klubfinanzierungsmodell, das eine Förderung nach Frauenanteil vorsieht. Die Zahlung richtet sich nach dem Prozentanteil der Frauen unter den Klub-Mitgliedern des Gemeinderates. Voraussetzung für eine Förderung ist, dass der Anteil mindestens ein Drittel beträgt.

Deutschland

In Deutschland bewegt sich der Frauenanteil in den Länderparlamenten zwischen 24,6 % in Bayern und 48,8 % in Hamburg (Stand März 2026).

2019 sah erstmals ein Landesgesetz vor, dass die Wahllisten quotenmäßig zwischen Männern und Frauen aufgeteilt werden sollten: Mit dem Brandenburger Inklusive Parité-Gesetz beschloss der Landtag, dass gleich viele Frauen und Männer (= Parité, auf Deutsch "Gleichheit") auf den Partei-Landeslisten stehen müssen. Es löste damit eine breite Debatte über die Verfassungsmäßigkeit von Paritätsbestimmungen aus. Umstritten war, ob durch derartige Wahlrechtsbestimmungen in die Wahlrechtsfreiheit und -gleichheit sowie die Parteienfreiheit eingegriffen werde. Dabei könnten die Standpunkte nicht weiter auseinander liegen: Während die einen von Beginn an Paritätsgesetze als verfassungswidrig einstuften, leiten andere ein Gebot für den Erlass derartiger Regelungen direkt aus der Verfassung ab (zur gesamten Debatte Volk 2022).

Dem Beispiel Brandenburgs folgte 2019 kurze Zeit später Thüringen mit einem Paritätsgesetz, das mit 1. Jänner 2020 in Kraft trat. Im Juli 2020 entschied der Thüringer Verfassungsgerichtshof, dass die Vorgabe starr paritätischer Quoten bei der Aufstellung der Listenplätze gegen die Landesverfassung verstoße: Sowohl die Freiheit der politischen Parteien als auch die der Wählerinnen und Wähler sei dadurch verletzt. Eine spätere Verfassungsbeschwerde gegen das Urteil des Thüringer Verfassungsgerichtshofs wies das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) 2022 als unzulässig zurück. Nur wenige Monate nach dem Urteil des Thüringer Verfassungsgerichtshofs stellte das Brandenburger Verfassungsgericht fest, dass das Brandenburger Inklusive Parité-Gesetz ebenfalls verfassungswidrig sei.

Auch das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) beschäftigte sich 2020 mit Paritätsregelungen: Der Gerichtshof wies eine Wahlprüfungsbeschwerde zurück, die sich auf das Fehlen gesetzlicher Regelungen zur paritätischen Ausgestaltung des Wahlvorschlagsrechts bei der deutschen Bundestagswahl bezog. Die Beschwerde habe nicht hinreichend begründet, dass der Bundesgesetzgeber zu einer paritätischen Ausgestaltung des Wahlvorschlagsrechts der politischen Parteien verpflichtet sei.

Frankreich

In Frankreich liegt der Frauenanteil bei 36,2 % im Unterhaus (Assemblée nationale) und 38,5 % im Senate (März 2026). Seit 1999 steht der gleiche Zugang zu Wahlmandaten und -ämter für Frauen und Männer in Verfassungsrang. Seit 2001 ist ein Paritätsgesetz in Kraft, das eine verpflichtende Parität bei der Erstellung von Wahllisten vorsieht. Verstöße werden mit Kürzungen der staatlichen Parteienfinanzierung geahndet.

Resümee

Ein ausgewogenes Verhältnis von Frauen und Männern in Parlamenten stellt ein wesentliches Kriterium für "gender-sensitive" Parlamente dar (Inter-Parliamentary Union). Parlamente setzen verstärkt selbst Maßnahmen, um die Rahmenbedingungen parlamentarischer Arbeit für Frauen zu verbessern. Das irische Parlament hat zum Beispiel ein Forum on a Family Friendly and Inclusive Parliament eingerichtet.

Zu einer geschlechtergerechten Verteilung politischer Entscheidungsmacht führen verschiedene Wege. Empirische Studien zeigen, dass Quoten dann einen höheren Frauenanteil fördern, wenn sie in Abstimmung mit dem Wahlsystem eingesetzt werden. Dingler und Kröber weisen darauf hin, dass im Ergebnis die konkrete Ausgestaltung einer Quote mit begleitenden Maßnahmen entscheidender sei als eine bloße gesetzliche Verankerung von Prozent-Regelungen. Ebenfalls kritisch gegenüber Regelungen im Wahlrecht ist Höhne (2020, S. 33), die einen effektiveren Ansatzpunkt, um Geschlechtergerechtigkeit zu erreichen, in den innerparteilichen Strukturen (z. B. parteiinterne Quoten, Vorgaben in der Parteisatzung) sieht.

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