In Österreich gibt es keine gesetzlich festgelegten Frauenquoten im Wahlrecht für allgemeine Vertretungskörper (Nationalrat, Landtage) und Selbstverwaltungskörper. Freiwillige Quotenregelungen (tw. auf verschiedenen Organisationsebenen) haben die ÖVP, SPÖ und die Grünen.
Wahllisten nach dem Reißverschluss-Prinzip führen aber nur dann zu einem höheren Frauenanteil bei der Mandatsverteilung, wenn Frauen auch auf die Spitzenplätze der Listen gesetzt werden. Bei kleinen Wahlkreisen, wie sie für Österreich typisch sind, versprechen nur die vorderen Listenplätze Erfolg. Dabei müssen für die Nationalratswahlen auch die Erfolgschancen je nach Partei und Listenebene (Bund, Land, Regionalwahlkreis) sowie die Effekte des Vorzugsstimmensystems (Stellungnahme von Silvia Ulrich zur NRWO-Novelle 2013) berücksichtigt werden. Zur Erhöhung des Frauenanteils wird in solchen Wahlsystemen daher auch die Aufteilung von Spitzenpositionen auf den Listen empfohlen („horizontale Quotierung“).
In Österreich besteht im Wiener Gemeinderat ein Klubfinanzierungsmodell, das eine Förderung nach Frauenanteil vorsieht. Die Zahlung richtet sich nach dem Prozentanteil der Frauen unter den Klub-Mitgliedern des Gemeinderates. Voraussetzung für eine Förderung ist, dass der Anteil mindestens ein Drittel beträgt. Für Nationalrat und Bundesrat sieht das Klubfinanzierungsgesetz einen Bonus vor, wenn eine Frauenquote von 40 % in den parlamentarischen Klubs erreicht wird.