News in einfacher Sprache 01.09.2025, 10:11

Informationsfreiheit bedeutet auch neue Inhalte aus dem Parlament

Seit 1. September gilt die Informationsfreiheit und damit auch die Pflicht für öffentliche Stellen, Informationen von allgemeinem Interesse proaktiv zu veröffentlichen. Auch aus dem Parlament sind damit zusätzliche Inhalte öffentlich abrufbar.

Informationen zum Prozess der Gesetzgebung

Das Parlament macht schon jetzt die Arbeit von Nationalrat und Bundesrat und sonstige Ereignisse im Hohen Haus sichtbar.

Im Sinne der Informationsfreiheit werden nun weitere Inhalte verfügbar sein.

Interessierte finden zum Beispiel erweiterte Statistik-Reports:

  • zu den Wortmeldungen der Parlamentarier:innen im Plenum,
  • zu schriftlichen Anfragen an die Bundesregierung
  • und zu Begutachtungsverfahren.

Es wird Übersichten zu den Gesetzesbeschlüssen im Nationalrat und zum Abstimmungsverhalten der Klubs sowie ausführliche Beschluss- und Sitzungs-Statistiken geben.

Für den Bundesrat veröffentlicht das Parlament zum Beispiel auch die Liste der zukünftigen Bundesrats-Präsident:innen. Außerdem wird es Listen über die Einsprüche und Zustimmungen des Bundesrats geben.

Bei Untersuchungs-Ausschüssen gibt es in Zukunft am Ende eines Ausschusses eine Gesamtaufstellung von Kostensätzen und Vergütungen.

Im Rahmen der jährlichen Budget-Beratungen werden die kurzen Budget-Anfragen der Abgeordneten und die Beantwortung durch die Regierungsmitglieder veröffentlicht.

Trotz Informationsfreiheit wird es auch in Zukunft Gründe geben, warum etwas geheim gehalten wird. Zum Beispiel: wenn Auskünfte die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährden würden. Oder wenn das aus datenschutzrechtlichen Gründen notwendig ist.

Inhalte der Parlaments­verwaltung

Auch aus dem Bereich der Parlamentsverwaltung werden in Zukunft noch mehr Informationen zur Verfügung stehen. Dazu gehören Verträge und Rechtsgutachten, wenn sie die Kriterien des Informationsfreiheits-Gesetzes erfüllen.

Weiterhin werden diese Inhalte veröffentlicht:

  • die vom Parlament in Auftrag gegebene Antisemitismus-Studie, die alle zwei Jahre durchgeführt wird,
  • Ausschreibungsunterlagen in formalisierten Vergabeverfahren.

Interessierte können Begleitmaterialien zu Veranstaltungen und Konferenzen, Programmhefte und Publikationen sowie Präsentationen und Vorträge bei Themen von allgemeinem Interesse online abrufen.

Veröffentlichung über Webseite des Parlaments und Register

Der Bereich der Parlamentsverwaltung ist im Informationsfreiheits-Gesetz geregelt. Für die Gesetzgebung gelten die an die Informationsfreiheit angepassten Geschäftsordnungen von Nationalrat und Bundesrat und das Informationsordnungs-Gesetz.

Alle Informationen werden gebündelt auf der Webseite des Parlaments veröffentlicht. Dafür wird im Bereich "Services" die Seite "Informationsfreiheit" eingerichtet.

Die Pflicht zur Veröffentlichung gilt für Informationen, die ab 1. September entstehen. Deshalb wird diese Seite nach und nach mit Inhalten befüllt. Ab 1. Dezember stehen die Metadaten auch im Informationsregister auf data.gv.at.

Eine Verpflichtung dazu besteht laut Informationsfreiheits-Gesetz für jene Inhalte, die der Parlamentsverwaltung zuzurechnen sind. Wie bisher werden aber auch Informationen rund um die Gesetzgebung im Register einzusehen sein.

Begriffe einfach erklärt

Die Arbeit im Parlament ist sehr umfangreich und vielfältig. Es gibt viele Fachbegriffe. Diese Begriffe werden auf der Parlaments-Website einfach verständlich erklärt: 

Begriffe einfach erklärt