Innenausschuss: Neuer Versuch für EU-Richtlinie
Die EU-Richtlinie
Der Titel der EU-Richtlinie lautet: Network and Information Security Directive (NIS-2). Darin geht es um Cyber-Sicherheit, also die Sicherheit von digitalen Netzwerken, Informationen und Systemen.
Die Richtlinie soll sicherstellen, dass besonders wichtige Unternehmen und Einrichtungen in der ganzen EU sicher sind.
Erster Versuch der Umsetzung
Die EU-Länder müssen EU-Richtlinien in ihr eigenes Recht umsetzen. Das hat Österreich mit NIS-2 im Jahr 2024 versucht. Aber im Nationalrat gab es keine Zwei-Drittel-Mehrheit dafür.
Zweiter Versuch der Umsetzung
Jetzt versucht es die Regierung noch einmal. Sie hat ein neues Gesetz dafür vorgeschlagen: das Netz- und Informationssystem-Sicherheits-Gesetz 2026 (NISG 2026).
Der neue Vorschlag ist in vielen Teilen ähnlich wie der von 2024. Es gibt aber ein paar Anpassungen. Zum Beispiel bei diesen Themen:
- Pflichten für Berichte zu diesem Thema
- Übergangs-Fristen
- Aufbau der Behörde, die für Cyber-Sicherheit zuständig ist
Der Innenausschuss hat dem neuen Gesetzes-Vorschlag zugestimmt. ÖVP, SPÖ, NEOS und Grüne waren dafür.
Das neue Gesetz soll zum Beispiel diese Fragen regeln: Wie müssen sich Einrichtungen auf digitale Angriffe vorbereiten? Was müssen sie tun, wenn es einen Angriff gegeben hat?
Begriffe einfach erklärt
Die Arbeit im Parlament ist sehr umfangreich und vielfältig. Es gibt viele Fachbegriffe. Diese Begriffe werden auf der Parlaments-Website einfach verständlich erklärt:
Meinung der Parteien
Innenminister Gerhard Karner und die Regierungs-Parteien haben im Innenausschuss gesagt: Die einheitlichen Bestimmungen für Cyber-Sicherheit in der EU sind wichtig. Unter anderem wegen der politischen Lage weltweit.
SPÖ und NEOS waren 2024 in der Opposition. Sie haben damals gegen den Gesetzes-Entwurf gestimmt. Jetzt haben sie dem neuen Entwurf zugestimmt. Denn die Punkte, die sie damals kritisiert haben, sind geklärt.
Die Grünen haben zugestimmt, weil sie es als ihre Verantwortung gegenüber dem Staat Österreich sehen.
Die FPÖ hat nicht zugestimmt. Sie hat viele Punkte kritisiert, zum Beispiel:
- Wie der Gesetzes-Vorschlag entstanden ist
- Wie die Behörde für Cyber-Sicherheit aufgebaut sein soll
- Die Folgen für die Unternehmen
- Die geplante Höhe der Strafen
Überwachung von Chat-Nachrichten
Auf der Tagesordnung standen auch 4 Anträge der Opposition. Für 3 davon hat der Innenausschuss seine Entscheidung verschoben.
Der vierte Antrag kommt von den Grünen. Es geht darin um die Überwachung von Chat-Nachrichten.
Die Direktion Staatsschutz- und Nachrichtendienst ist für die Sicherheit in Österreich verantwortlich. In Zukunft darf sie in ganz bestimmten Fällen Chat-Nachrichten von Personen überwachen. Zum Beispiel, wenn die Personen einen Terror-Anschlag planen könnten.
Die Grünen fordern in ihrem Antrag mehr Maßnahmen, um Missbrauch bei der Überwachung zu verhindern.
Ausschuss-Antrag einstimmig angenommen
ÖVP, SPÖ und NEOS haben einen gemeinsamen Ausschuss-Antrag dazu eingebracht. Alle Parteien haben zugestimmt.
Im Antrag steht:
- Bevor man mit der Überwachung von Chat-Nachrichten beginnt, muss es klare strafrechtliche Regeln dafür geben.
- Die Regierung hat im Ministerrat gesagt, dass sie die Grundlagen dafür vorbereitet. Daran soll sie sich halten.
- Sie soll einen Vorschlag für die Regelung im Strafgesetzbuch machen. Wenn es bei der Überwachung einen Missbrauch gibt, soll es angemessene Strafen dafür geben.
Audio-Artikel "Nachrichten in einfacher Sprache"
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