News in einfacher Sprache 14.04.2026, 17:28

Innenausschuss beschließt Umsetzung des EU-Asylpakts

Mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ und NEOS hat sich der Innenausschuss für die Umsetzung des europäischen Asyl- und Migrationspakts in Österreich ausgesprochen. Das österreichische Asyl- und Fremdenrecht soll damit umfassend an die Vorgaben der EU angepasst werden.

Asylverfahren sollen EU-weit einheitlich sein. Es soll unter anderem verpflichtende Verfahren an den EU-Außengrenzen geben. Ein weiterer Punkt sind einfachere Überstellungsverfahren und die Pflicht zur Durchführung von beschleunigten Verfahren. Diese Pflicht gilt besonders bei missbräuchlich gestellten Anträgen. Das bisherige Zulassungsverfahren wird durch ein vorgelagertes Screening ersetzt. Es wird also schon vor dem Verfahren geprüft, ob jemand Anspruch auf Asyl hat. Auch der Familiennachzug wird neu geregelt.

Innenminister Gerhard Karner bezeichnete das Gesetzespaket im Ausschuss als "größte fremdenrechtliche Verschärfung seit 20 Jahren". Die Koalitionsparteien sahen darin die Grundlage für eine "tragfähige europäische Lösung". Für die FPÖ reichen die Vorhaben nicht aus. Sie sprach von einem "Massenmigrations-Packerl". Das Problem werde dadurch nicht gelöst, sondern nur "weiterverwaltet". Die Grünen haben menschenrechtliche Bedenken.

Für Innenminister Karner ist der Asyl- und Migrationspakt ein sehr wichtiger Schritt, um Europa widerstandsfähiger gegenüber internationalen Krisen zu machen.

Die Koalitionsparteien und die Grünen stimmten auch für eine weitere Anpassung an EU-Vorgaben. Damit soll die Obsorge, also die Betreuung und gesetzliche Vertretung von unbegleiteten Minderjährigen neu geregelt werden.

Einstimmige Entschließungen zu Frauenhass und Imam-Ali-Zentrum

Der Innenausschuss stimmte dafür, den Zusammenhang zwischen gewaltbereitem Frauenhass und Extremismus zu erforschen. Der Entschließungsantrag wurde von den Grünen, SPÖ, ÖVP und NEOS gemeinsam vorgelegt. Die FPÖ wertete das als "Symbolpolitik", stimmte aber zu.

Es soll ein Lagebild zu Frauenhass erstellt werden, der die Demokratie gefährdet und sich dabei vor allem gegen Politikerinnen richtet. Dieses Thema soll auch im Verfassungsschutz-Bericht aufgenommen werden.

Das Justizministerium soll prüfen, ob Frauenfeindlichkeit bei Gewalttaten und Tötungsdelikten im Strafrecht ausreichend als Erschwerungsgrund berücksichtigt sind.

Einstimmig angenommen wurde auch ein Vorschlag der Grünen. Sie wollen die Prüfung eines möglichen Verbots des Imam-Ali-Zentrums in Wien und der damit verbundenen Strukturen. Grundlage für den Antrag sind Berichte über Verbindungen des Zentrums zur iranischen Regierung und zur Hisbollah.

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