Der Verkehrsausschuss hat drei neue Gesetzespakte vorbereitet. Sie betreffen das "Pickerl", die Luftfahrt und das Bundesstraßengesetz. Die neue Regelung für Bundesstraßen soll Probleme bei langen Umweltverträglichkeits-Prüfungen vermeiden. Außerdem soll sie mehr Ladestationen für Elektroautos bringen.
Längere Abstände bei Pickerl-Überprüfungen
"Pickerl-Reform" bringt längere Abstände bei Pickerl-Überprüfungen
FPÖ, ÖVP, SPÖ und NEOS haben für Änderungen im Kraftfahrgesetz gestimmt. Vor allem geht es um längere Abstände zwischen den Überprüfungen von Pkw und Motorrädern. Jetzt gilt noch die 3:2:1-Regel: drei Jahre nach Erstzulassung, zwei Jahre nach der Erstbegutachtung, danach jedes Jahr. In Zukunft soll es eine 4:2:2:2:1-Regel geben: vier Jahre nach Erstzulassung, dann drei Verlängerungen für je zwei Jahre und danach jedes Jahr. Die Änderung soll ab 19. Mai 2027 gelten.
Die Änderungen im Kraftfahrgesetz sollen längere Abstände zwischen den Pickerl-Überprüfungen und Erleichterungen für den Baustellenverkehr bringen. Außerdem geht es um die Digitalisierung von Verfahren und neue Regeln für automatisiertes Fahren.
Neuerungen im Luftfahrtgesetz
Die Regierungsparteien haben eine große Änderung des Luftfahrtgesetzes vorgeschlagen. Verkehrsminister Peter Hanke sagt, dass das Gesetz viele wichtige Neuerungen bringt. Die Oppositionsparteien kritisieren aber viele Punkte. Sie finden es vor allem problematisch, dass der Vorschlag sehr kurzfristig vorgelegt worden ist.
Es soll viele Änderungen im Luftfahrtgesetz geben. Zum Beispiel bei den Zuverlässigkeits-Überprüfungen: Personen, die in den Sicherheitsbereichen von Flughäfen arbeiten, brauchen eigene Ausweise. Diese Personen werden sehr genau überprüft, weil sie besonders zuverlässig sein müssen. Für diese Zuverlässigkeits-Überprüfungen für die Ausweise soll es neue Regelungen geben. Es soll auch Regeln zum Datenschutz und Rechtsschutz geben, wenn bei einer Überprüfung ein negatives Ergebnis herauskommt. Außerdem soll in dem Gesetz genau stehen, was "unzuverlässig" heißt.
In den Änderungen stehen auch genauere Regeln für den Betrieb von Flugplätzen und für den Bau von Gebäuden, die nichts mit Luftfahrt zu tun haben. Zusätzlich gibt es Regeln für die Versicherung von Drohnen, Digitalisierung von Verfahren und weniger Bürokratie.
Fristhemmung durch Umweltverträglichkeits-Prüfungen beim Bau von Bundesstraßen und neue Regeln für Ladestationen
Der Verkehrsausschuss will rechtliche Probleme bei Umweltverträglichkeits-Prüfungen für Bundesstraßen vermeiden. Bisher gilt eine Planungsverordnung für fünf Jahre. In Zukunft soll diese Frist während eines laufenden UVP-Verfahrens angehalten werden. So kann die Verordnung nicht ablaufen, solange eine Umweltverträglichkeits-Prüfung noch nicht abgeschlossen ist.
Außerdem soll es mehr Ladestationen für Elektrofahrzeuge geben. Bis Ende 2030 sollen es auf Bundesstraßen im Durchschnitt alle 25 Kilometer Ladestationen für Autos und leichte Nutzfahrzeuge geben, für schwere Nutzfahrzeuge alle 40 Kilometer.
Audio-Artikel "Nachrichten in einfacher Sprache"
Jetzt kommt man noch leichter zu Informationen über Parlament und Demokratie. Denn man kann sich die Nachrichten in einfacher Sprache auch anhören.
Seit November 2025 bietet das Parlament alle Nachrichten in einfacher Sprache auch als Audio-Artikel. Man kann sich die Nachrichten also anhören. Man muss sie nicht mehr selbst lesen. Die Stimme ist von einer KI. Das ist die Abkürzung für Künstliche Intelligenz.
Es gibt jeden Tag neue Folgen. Man kann die Audio-Artikel auf diesen Kanälen hören: bei YouTube, Spotify, Apple Podcasts, Amazon Music.
Weitere Informationen
- Verkehrsausschuss beschließt Vorhaben für mehr Rechtssicherheit bei Bundesstraßenprojekten und Ladeinfrastruktur (Parlamentskorrespondenz)
- Verkehrsausschuss beschließt längere Pickerl-Intervalle und weitere Änderungen im Kraftfahrgesetz (Parlamentskorrespondenz)
- Umfangreiche Novelle des Luftfahrtgesetzes im Verkehrsausschuss mehrheitlich angenommen (Parlamentskorrespondenz)