News in einfacher Sprache 19.04.2023, 20:33

Medienpaket bringt Umbau der Wiener Zeitung und neuen Fördertopf

Verfassungsausschuss des Nationalrats für mehr Transparenz bei Regierungsinseraten.

Die Wiener Zeitung ist die älteste Tageszeitung der Welt. Sie erscheint seit dem Jahr 1703. Die Zeitung wird wahrscheinlich schon bald nicht mehr als Tageszeitung erscheinen, sondern nur noch online. Der Verfassungsausschuss des Nationalrats hat grünes Licht für einen entsprechenden Gesetzentwurf der Koalitionsparteien gegeben. 

In Zukunft soll die Wiener Zeitung eine wichtige Rolle bei der praxisnahen Ausbildung von Journalist:innen spielen. Sie soll auch Inhalte, sogenannten Content, für die Ministerien und andere öffentliche Einrichtungen liefern. 

Teil der Wiener Zeitung war das "Amtsblatt", in dem bisher auch alle Ausschreibungen der Republik Österreich veröffentlicht worden sind. Als Ersatz ist eine deutlich erweiterte elektronische Verlautbarungs- und Informationsplattform geplant.

Die Opposition hat wenig Verständnis für das neue Geschäftsmodell für die Wiener Zeitung. Sie sprach sich geschlossen für den Erhalt der Wiener Zeitung als Tageszeitung aus. 

Neuer Fördertopf für Qualitätsmedien

Das Medienpaket der Koalition umfasst zwei weitere Teile, die auch den Verfassungsausschuss passiert haben. Dabei geht es um einen neuen Fördertopf für Qualitätsjournalismus: Er soll nicht nur Print-, sondern auch reinen Online-Medien zugutekommen, wenn diese bestimmte Kriterien erfüllen. 

Für Inserate öffentlicher Stellen werden in Zukunft erweiterte Transparenzregeln gelten. 

Es ist aber noch offen, ob die Novelle zum Medientransparenz-Gesetz im Nationalrat die nötige Zweidrittelmehrheit erhalten wird. 

Weitere Themen im Ausschuss

Der Verfassungsausschusses hat auch das beschlossen: die Einrichtung einer "Stiftung Forum Verfassung" und eine Novelle zum Parlamentsmitarbeiter:innen-Gesetz. 

Die Abgeordneten haben außerdem über verschiedene Oppositionsanträge beraten, zum Beispiel zur Schaffung eines Informationsfreiheitsgesetzes und zur Änderung von Artikel 1 der Bundesverfassung.

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