Das Nationalfonds-Gesetz wird novelliert. Das soll Nationalrats-Präsident Walter Rosenkranz ermöglichen, sich als Vorsitzender des Kuratoriums vertreten zu lassen. Es ist auch geplant, dass der:die Vorsitzende abgewählt werden kann. Der Verfassungsausschuss des Nationalrats hat sich auch mit Anträgen zu diesen Themen beschäftigt:
- Ausbau der direkten Demokratie,
- Reform der ORF-Gremien,
- Nachbesetzung von zwei Richter:innen-Posten am Verfassungs-Gerichtshof.
Derzeit ist der Präsident oder die Präsidentin des Nationalrats automatisch auch Vorsitzende:r des Kuratoriums im Nationalfonds der Republik Österreich für Opfer des Nationalsozialismus. Diese Person leitet auch das Kuratorium. Die jüdische Gemeinschaft und Opferschutz-Verbände haben aber große Vorbehalte gegen Rosenkranz. Die Israelitische Kultusgemeinde hat beschlossen: Sie wird nicht an Sitzungen des Kuratoriums teilnehmen, solange Rosenkranz den Vorsitz führt.
Die Gedenkstätte im Wiener Ostarrichipark wird vom Nationalfonds verwaltet.