News in einfacher Sprache 15.03.2023, 11:18

Volksanwaltschaftsausschuss befasste sich mit dem Anschlag von 2020

Am 2. November 2020 fand in Wien ein Terroranschlag statt, bei dem 4 Menschen getötet und viele weitere Menschen verletzt wurden. Der Volksanwaltschaftsausschuss hat sich nun mit der Frage befasst, ob das Attentat hätte verhindert werden können.

Volks­anwaltschaft kritisiert die Info-Weitergabe zwischen den Sicherheitsbehörden im Vorfeld

Volksanwalt Walter Rosenkranz ist der Meinung: Man hätte das Attentat nicht zu 100% verhindern können. Mit ordnungsgemäßem Handeln hätte man den Attentäter aber zu einem früheren Zeitpunkt abfangen können. Die Volksanwaltschaft hatte zu dem Fall einen Sonderbericht geschrieben. Darin kritisiert sie sehr scharf die Info-Weitergabe zwischen den Sicherheitsbehörden in der Zeit vor dem Attentat.

Volks­anwaltschaft empfiehlt bessere Betreuung in der Jugendhaft

Der Volksanwaltschaftsausschuss befasste sich außerdem mit einem Bericht der Volksanwaltschaft. In diesem Bericht ging es um die Lebens- und Aufenthaltsbedingungen von inhaftierten Jugendlichen. Volksanwältin Gaby Schwarz ist der Meinung: Um das soziale Netz der Jugendlichen auch in den Zeiten ihrer Haft besser aufrecht zu erhalten, muss sich noch einiges ändern. Besonders die eingeschränkten Besuchszeiten und die weite Entfernung zwischen Gefängnis und dem Wohnort der Familie machen es den Jugendlichen schwer, Kontakte zu halten.

Debatte über soziale Grundrechte

Auch über einen Bericht zum Thema „Soziale Grundrechte“ sprach der Volksanwaltschaftsausschuss. Bei der Entstehung dieses Berichts haben verschiedene Organisationen mitgewirkt. Diese fordern, dass soziale Grundrechte in der Verfassung geregelt werden. Die Verfassung ist das oberste Gesetz in Österreich. Volksanwalt Bernhard Achitz schließt sich dieser Meinung an.