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Sondersitzung des Nationalrats: Misstrauensantrag gegen Finanzminister Blümel abgelehnt

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Vor kurzem wurden die sogenannten ÖBAG-Chat­proto­kolle öffentlich. Darin geht es um die Besetzung von wichtigen Funk­tionen. Zum Beispiel die Funktion des Vorstands der ÖBAG. Die Opposition wirft der ÖVP deshalb Korruption vor.

Bei der Sonder­sitzung des Nationalrat am Freitag wurde ein Miss­trauens­antrag gegen Finanz­minister Gernot Blümel einge­bracht. Wenn die Mehr­heit der Abgeordneten einem Miss­trauens­antrag gegen ein Regierungs­mitglied zu­stimmt, muss diese Person zurück­treten. Der Miss­trauens­antrag gegen Minister Blümel wurde abgelehnt.

Die Oppo­sition hatte diese Sonder­sitzung verlangt. In der Sitzung ging es darum, wie Thomas Schmid im Jahr 2019 ÖBAG-Allein­vorstand geworden ist. Die ÖBAG ist die Öster­reichische Beteiligungs Aktien Gesellschaft. In der Sitzung gab es schwere Korruptions­vorwürfe gegen die ÖVP, vor allem gegen Bundes­kanzler Sebastian Kurz und Finanzminister Gernot Blümel.

Die FPÖ sprach in ihrer Dring­lichen Anfrage an Blümel etwa von einem "schwarzen Macht­kartell", durch das Österreich in eine "Kurz-AG" umgebaut werde. Der ÖVP gehe es nur um das Besetzen von Posten und Posi­tionen und darum, ihre Macht zu vergrößern.

Finanz­minister Gernot Blümel wies die Vorwürfe der Opposition zurück. Er sagte, dass die Oppo­sition aus dieser An­ge­le­gen­heit einen Skandal macht. Und er warf FPÖ, SPÖ und NEOS eine öffent­liche Vor­verur­teilung vor. Von einer Vor­ver­urteilung spricht man, wenn jemand ein Urteil über eine Person fällt, ohne alle Umstände zu kennen.

Die 3 Oppo­sitions­parteien SPÖ, FPÖ und NEOS brach­ten den Miss­trauens­antrag gegen den Finanz­minister ein. Die­ser Antrag wurde mit den Stim­men von ÖVP und Grünen abgelehnt. Ebenso abgelehnt wurden die Anträge von FPÖ und NEOS: Sie wollten, dass Schmid seine Funktion als ÖBAG-Allein­vorstand sofort aufgeben muss. Die SPÖ forderte, dass neben Vorstand Thomas Schmid auch die Kapital­vertreter im Aufsichts­rat der ÖBAG ihre Funk­tionen zurücklegen sol­len. Auch dieser Antrag erhielt nicht die erforderliche Mehrheit.

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