Sondersitzung des Nationalrats: Misstrauensantrag gegen Finanzminister Blümel abgelehnt
Vor kurzem wurden die sogenannten ÖBAG-Chatprotokolle öffentlich. Darin geht es um die Besetzung von wichtigen Funktionen. Zum Beispiel die Funktion des Vorstands der ÖBAG. Die Opposition wirft der ÖVP deshalb Korruption vor.
Bei der Sondersitzung des Nationalrat am Freitag wurde ein Misstrauensantrag gegen Finanzminister Gernot Blümel eingebracht. Wenn die Mehrheit der Abgeordneten einem Misstrauensantrag gegen ein Regierungsmitglied zustimmt, muss diese Person zurücktreten. Der Misstrauensantrag gegen Minister Blümel wurde abgelehnt.
Die Opposition hatte diese Sondersitzung verlangt. In der Sitzung ging es darum, wie Thomas Schmid im Jahr 2019 ÖBAG-Alleinvorstand geworden ist. Die ÖBAG ist die Österreichische Beteiligungs Aktien Gesellschaft. In der Sitzung gab es schwere Korruptionsvorwürfe gegen die ÖVP, vor allem gegen Bundeskanzler Sebastian Kurz und Finanzminister Gernot Blümel.
Die FPÖ sprach in ihrer Dringlichen Anfrage an Blümel etwa von einem "schwarzen Machtkartell", durch das Österreich in eine "Kurz-AG" umgebaut werde. Der ÖVP gehe es nur um das Besetzen von Posten und Positionen und darum, ihre Macht zu vergrößern.
Finanzminister Gernot Blümel wies die Vorwürfe der Opposition zurück. Er sagte, dass die Opposition aus dieser Angelegenheit einen Skandal macht. Und er warf FPÖ, SPÖ und NEOS eine öffentliche Vorverurteilung vor. Von einer Vorverurteilung spricht man, wenn jemand ein Urteil über eine Person fällt, ohne alle Umstände zu kennen.
Die 3 Oppositionsparteien SPÖ, FPÖ und NEOS brachten den Misstrauensantrag gegen den Finanzminister ein. Dieser Antrag wurde mit den Stimmen von ÖVP und Grünen abgelehnt. Ebenso abgelehnt wurden die Anträge von FPÖ und NEOS: Sie wollten, dass Schmid seine Funktion als ÖBAG-Alleinvorstand sofort aufgeben muss. Die SPÖ forderte, dass neben Vorstand Thomas Schmid auch die Kapitalvertreter im Aufsichtsrat der ÖBAG ihre Funktionen zurücklegen sollen. Auch dieser Antrag erhielt nicht die erforderliche Mehrheit.
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