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Verstoß gegen Maskenpflicht im Parlament: Vorschläge für Geldstrafen

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Seit 7. April ist das Tragen von FFP2-Masken auch für Abgeordnete verpflichtend geregelt. FFP2-Masken schützen besonders gut gegen die Ansteckung mit dem Corona-Virus. Die generelle Pflicht zum Tragen der Masken steht seither in der Hausordnung des Parlaments. Ausnahmen sind nur für wenige Fälle vorgesehen. Zum Beispiel, wenn jemand aus gesundheitlichen Gründen keine Maske tragen kann. Für Wortmeldungen im Rahmen von Plenar- und Ausschuss-Sitzungen dürfen die Abgeordneten die Maske abnehmen.

Wenn sich jemand nicht an die Vorschriften hält, gibt es aber bisher keine Sanktionsmöglichkeiten, also keine Strafen. Die Koalitionsparteien ÖVP und Grüne und die SPÖ schlagen nun die Einführung einer Geldstrafe in der Höhe von bis zu 500 € vor. Sie haben entsprechende Anträge eingebracht. Der Verfassungsausschuss und der Geschäftsordnungsausschuss sollen sich nun mit diesen Anträgen befassen und darüber beraten.

Wie soll die Geldstrafe rechtlich festgeschrieben werden? Darüber haben die Fraktionen unterschiedliche Vorstellungen. ÖVP und Grüne treten für eine vorübergehende Änderung der Geschäfts­ordnung des Nationalrats ein. Die SPÖ will ein eigenes Bundesverfassungsgesetz, das nur befristet gelten soll. Es soll aber auch für BundesrätInnen und Europa-Abgeordnete gelten. Für den Beschluss benötigen beide Initiativen eine Zweidrittelmehrheit im Nationalrat.

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