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Wie können sich Bürgerinnen und Bürger in der Politik beteiligen?

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In diesem Artikel berichten wir darüber, wie sich Bürgerinnen und Bürger in der Politik beteiligen können. Denn das Parlament möchte die Bevölkerung bei der Entstehung von neuen Gesetzen einbinden. Bürgerinnen und Bürger sollen direkt sagen können, was sie wollen oder nicht wollen. Dazu gibt es verschiedene Möglichkeiten, die wir Ihnen hier vorstellen:

Volksbegehren

Bei einem Volksbegehren können Bürgerinnen und Bürger selber ein Anliegen in die Politik einbringen. Es muss sich dabei um ein Thema handeln, für das der Bund zuständig ist.

Bei einem Volksbegehren fordert eine Gruppe von Menschen das Parlament auf, sich mit einem bestimmten Thema zu befassen. Die Gruppe von Menschen muss ihr Anliegen genau beschreiben. Aber sie muss keinen konkreten Vorschlag für ein Gesetz machen. Jeder wahlberechtigte Mensch kann das Volksbegehren unterschreiben. Dafür gibt es eine Unterschriftenliste.

Die Unterschriftenliste wird dann dem Parlament übergeben. Sind es mindestens 100.000 Unterschriften? Dann muss sich das Parlament mit dem Thema befassen. Wenn die Tagesordnung für die nächste Sitzung des Nationalrats festgelegt wird, dann hat das Volksbegehren Vorrang. Somit wird sichergestellt, dass sich die Abgeordneten rasch mit dem Thema des Volksbegehrens befassen.

Parlamentarische Petitionen und Bürgerinitiativen

Parlamentarische Bürgerinitiativen

Haben Bürgerinnen und Bürger ein konkretes Anliegen? Dann können sie das auch durch eine parlamentarische Bürgerinitiative in den Nationalrat bringen.

Eine parlamentarische Bürgerinitiative muss von mindestens 500 Personen unterstützt werden. Diese Personen müssen wahlberechtigt sein. Und sie müssen die österreichische Staatsbürgerschaft haben. Um die Bürgerinitiative zu unterstützen, müssen sie in einer Liste ihren Namen, ihre Adresse und ihr Geburtsdatum eintragen. Auch das Datum, an dem sie sich in die Liste eintragen, muss dabeistehen.

Die Liste wird dann der Parlamentsdirektion übergeben. Es darf aber keine Kopie der Liste sein, sondern es muss das Original sein.

Parlamentarische Petitionen

Man kann ein Anliegen auch durch eine parlamentarische Petition in den Nationalrat oder auch in den Bundesrat einbringen. Das ist ebenfalls eine Unterschriftenliste.

Hier überreichen aber die Bürgerinnen und Bürger nicht selber die Unterschriftenliste an das Parlament. Bürgerinnen und Bürger übergeben die Liste einem Mitglied des Nationalrats oder des Bundesrats. Denn nur Mitglieder können die Liste dem Nationalrat oder Bundesrat überreichen.

Wenn eine Petition oder eine Bürgerinitiative offiziell im Nationalrat eingebracht wurde: Dann können weitere Menschen der Petition oder Bürgerinitiative zustimmen. Sie können das dann elektronisch über das Internet machen.

Petitionen und Bürgerinitiativen werden in einem eigenen Ausschuss behandelt. Dieser entscheidet, wie es mit dem Anliegen weitergeht.

Vorparlamentarisches Begutachtungs-Verfahren

Wenn ein Ministerium einen Entwurf zu einem neuen Gesetz macht, dann kann man eine Stellungnahme dazu abgeben. Aber nur dann, wenn der Gesetzes-Entwurf noch nicht im Nationalrat eingebracht wurde.

Parlamentarisches Begutachtungs-Verfahren

Seit dem 1. August 2021 kann man nun auch während des gesamten Gesetzgebungs-Verfahrens eine Stellungnahme abgeben. Also auch nachdem der Gesetzes-Entwurf im Nationalrat eingebracht wurde.

Regeln für Stellungnahmen

Wer genau kann Stellungnahmen einbringen? Das können Bürgerinnen und Bürger, aber auch Institutionen und Organisationen machen.

Wenn man eine Stellungnahme schreibt, dann muss man sich dabei an Gesetze halten. Das heißt: Man darf in der Stellungnahme zum Beispiel niemanden beleidigen. Man darf auch keine persönlichen Daten von jemandem verwenden, wenn die betroffene Person das nicht möchte.

Bei den Stellungnahmen wird dann geprüft, ob die Regeln eingehalten wurden. Wenn alles passt, dann wird die Stellungnahme freigegeben. Alle Fraktionen des Parlaments können dann über das Intranet die Stellungnahme lesen.

Stellungnahmen werden auch auf der Website des Parlaments veröffentlicht. Aber nur dann, wenn die Person, die die Stellungnahme geschrieben hat, mit der Veröffentlichung einverstanden ist. Auf der Website wird dann auch ihr oder sein Name veröffentlicht.

Crowd-Sourcing-Projekt

Die englischen Wörter „Crowd“ und „Sourcing“ bedeuten: Menschenmenge und Beschaffung. Eine Menschenmenge beschafft etwas, und zwar Lösungen.

Bei Crowd-Sourcing-Projekten haben Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, sich an der Lösung von Fragen zu beteiligen. Hier geht es vor allem um Projekte, bei denen konkrete Ideen erwünscht sind.

Zurzeit gibt es zum Beispiel ein Crowd-Sourcing-Projekt des Parlaments zum Thema Ehrenamt. Die Ergebnisse von diesem Projekt werden in den politischen Entscheidungsprozess einfließen. Auf der www.crowdsourcing-oesterreich.gv.at erfahren Sie mehr über dieses Projekt. Auf der Internetseite können Sie auch Vorschläge und Ideen einbringen, wie man die Situation für die vielen ehrenamtlich arbeitenden Menschen in Österreich verbessern kann.

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