Hauptausschuss: Aufenthaltsrecht für Vertriebene aus der Ukraine
ÖVP, Grüne, SPÖ und NEOS stimmten im Hauptausschuss für das Aufenthaltsrecht für Personen, die wegen des Krieges aus der Ukraine vertrieben wurden. Der Innenminister hat dafür eine Verordnung vorgelegt.
Diese Personen bekommen damit das Aufenthaltsrecht in Österreich:
- Ukrainische StaatsbürgerInnen
- Drittstaats-Angehörige, die bereits vor Kriegsbeginn einen Schutzstatus in der Ukraine hatten. Das umfasst auch Familienangehörige: Das sind EhepartnerInnen, minderjährige Kinder und sonstige enge Verwandte. Drittstaats-Angehörige sind Personen, die nicht aus Ländern der Europäischen Union (EU), des Europäischen Wirtschafstraumes (EWR) oder der Schweiz kommen.
Das vorübergehende Aufenthaltsrecht gilt bis 3. März 2023. Es verlängert sich automatisch um jeweils sechs Monate, längstens jedoch um ein Jahr. Die betroffenen Personen erhalten einen Ausweis.
Zugang zur Krankenversicherung
Eine weitere Verordnung wurde einstimmig genehmigt. Sie sorgt dafür, dass aus der Ukraine geflüchtete Menschen auch in die Krankenversicherung aufgenommen werden.
Einhellige Zustimmung gab es auch für eine Verordnung der Energieministerin. Damit soll eine gewisse Menge an Erdöl aus den österreichischen Reserven dem Mineralölmarkt zugeführt werden.
Impfpflicht wir ausgesetzt
Anfang Februar ist die Impfpflicht gegen COVID-19 in Kraft getreten. Sie wird nun vorübergehend ausgesetzt. Das heißt: Sie gilt nicht und niemand wird bestraft, weil er oder sie sich nicht impfen lässt. ÖVP, Grüne, FPÖ und NEOS stimmten der Verordnung zu, die die Pflicht zur Impfung und mögliche Strafen bis Ende Mai 2022 aussetzt.
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