NEWS in EINFACHER SPRACHE - ARCHIV

Steuerliche Begünstigungen bis Juni 2023 für Pendlerinnen und Pendler

Dieser Artikel wurde archiviert.

In den letzten Wochen sind die Preise für Energie und Treibstoff stark gestiegen. ÖVP und Grüne planen nun ein Energiepaket, das bestimmte Personen­gruppen von den hohen Kosten entlasten soll. Im Finanz-Ausschuss stimmten beide Parteien für dieses Energiepaket. Die Opposition hatte sich aber weitere Regelungen erwartet und ist enttäuscht. Das Paket wurde am Mittwoch vom Nationalrat beschlossen.

Pendlerpauschale und Pendlereuro werden erhöht

Teil des Energiepakets ist die Erhöhung des Pendler­pauschale und des Pendlereuros. Beides sind steuerliche Begünstigungen für Arbeit­nehmerinnen und Arbeitnehmer. Die Begünstigungen bekommen Personen, die entweder mehr als 20 Kilometer von ihrem Arbeitsplatz entfernt wohnen oder Personen, die nicht mit den öffentlichen Verkehrsmitteln zu ihrer Arbeit kommen können. Die neue Regelung soll von Mai 2022 bis Juni 2023 gelten. Das Pendlerpauschale soll in diesem Zeitraum um 50 % erhöht werden.

Manche Personen verdienen so wenig Geld, dass sie keine Lohnsteuer zahlen müssen. Daher können sie auch keine steuerliche Begünstigung wie das Pendler­pauschale und den Pendlereuro bekommen. Für diese Personen gibt es eine extra Regelung: Sie sollen 100 Euro ihrer Sozialversicherungs-Abgaben rückerstattet bekommen.

Das Pendlerpauschale, der Pendlereuro und die Rückerstattung der Sozial­versicherung werden bei der Lohn­verrechnung berücksichtigt. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sollen die höheren Werte bei der Lohnverrechnung so bald wie möglich berücksichtigen. Jedoch spätestens bis zum 31. August 2022.

Geringere Erdgasabgabe und Elektrizitätsabgabe für Unternehmen

Auch Unternehmen sollen wegen der gestiegenen Energiepreise entlastet werden. Und zwar sollen sie weniger Erdgasabgabe und weniger Elektrizitätsabgabe zahlen. Die Abgaben liegen dann nur mehr bei 0,021 Euro pro Kubikmeter oder pro Kilowattstunde. Auch diese Regelung soll nur für eine bestimmte Zeit gelten.

Weniger Steuern beim Dieselverbrauch für landwirtschaftliche und forstwirtschaftliche Betriebe

Auch landwirtschaftliche und forstwirtschaftliche Betriebe sollen für eine gewisse Zeit weniger Steuern zahlen müssen. Und zwar dann, wenn sie für ihre Arbeit Diesel verwenden. Pro Liter Diesel sollen sie bis zu 7 Cent weniger an Mineralöl-Steuern zahlen. Die genaue Steuerersparnis hängt letztlich aber von der Größe der bewirtschafteten Flächen und vom genauen Dieselverbrauch ab.

Finanzausschuss beschließt Energiepaket (nicht in einfacher Sprache)