Zusammenlegung der Ministerien für Arbeit und für Wirtschaft
Erst vor Kurzem haben 2 Ministerinnen ihr Amt niedergelegt. Das führte innerhalb der Regierung zu einem Wechsel beim Personal. Bundeskanzler Karl Nehammer kündigte bei dieser Gelegenheit an: Es werden sich innerhalb der Regierung auch verschiedene Aufgabenbereiche verschieben. Für eine solche Verschiebung ist eine Änderung im Bundesministerien-Gesetz notwendig. Die Regierungsparteien ÖVP und Grüne haben nun einen entsprechenden Änderungsvorschlag vorgelegt. Der Verfassungsausschuss hat diesem zugestimmt. Damit kann die Gesetzesänderung noch im Juni endgültig im Parlament beschlossen werden.
Das sind die wichtigsten Änderungen im Bundesministerien-Gesetz:
- Das Ministerium für Arbeit wird mit dem Ministerium für Wirtschaft zusammengelegt.
- Das Finanzministerium und das Bundeskanzleramt bekommen zusätzliche Aufgaben. Das betrifft den Zivildienst, den Bereich Digitalisierung und die Regulierung des Telekom-Marktes.
Abstimmungen im Verfassungsausschuss
Der Verfassungsausschuss hat der Gesetzesänderung mit den Stimmen der Koalitionsparteien ÖVP und Grüne zugestimmt. Die SPÖ findet die Zusammenlegung der Ministerien für Arbeit und für Wirtschaft nicht sinnvoll.
Weitere Beschlüsse im Verfassungsausschuss
Der Verfassungsausschuss hat auch 2 Verlängerungen verschiedener Corona-Sonderregelungen zugestimmt. So können der Gemeinderat und der Ministerrat weiterhin Beschlüsse innerhalb einer Videokonferenz treffen. Auch bei Verwaltungsverfahren darf weiterhin Videotechnik verwendet werden.
Weitere Informationen
Parlamentskorrespondenz Nr. 582/2022 (nicht in einfacher Sprache)