Parlamentskorrespondenz Nr. 139 vom 20.03.2000

BIOZID-PRODUKTE-GESETZ WIRD EU-RICHTLINIE UMSETZEN

Wien (PK) - Die Bundesregierung hat einen Entwurf für ein Biozid-Produkte-Gesetz vorgelegt, mit dem die diesbezügliche EU-Richtlinie zum Schutz von Menschen, Tieren und Umwelt umgesetzt werden soll. Im Mittelpunkt der neuen Bestimmungen steht ein Zulassungs- und Registrierungsverfahren für Biozidprodukte (Insektizide, Pestizide, Desinfektionsmittel, Holzschutzmittel usw.), das für Produkte mit neuen Wirkstoffen ab dem Inkrafttreten des Gesetzes gelten wird. Im Laufe von zehn Jahren werden auch alle anderen rund 15.000 Biozidprodukte, die derzeit auf dem Binnenmarkt gehandelt werden, einem behördlichen Überprüfungsverfahren unterworfen. Darüber hinaus enthält das Gesetz Kennzeichnungs- und Meldepflichten, Regelungen für Verpackung, Sicherheitsdatenblatt, Werbung, Meldepflichten und Ermächtigungen zur Erlassung von Beschränkungen. Die Überwachung der Einhaltung dieser Vorschriften sollen in mittelbarer Bundesverwaltung erfolgen.

In ihrer Kostenschätzung rechnet die Bundesregierung ab dem Jahr 2003 mit einem personellen Mehraufwand von 10 A-, 5 B- und 2,5 D-Planstellen. Der zusätzliche Sachaufwand wird in den Erläuterungen wie folgt beziffert: 2000 - 4 Mill. S, 2001 - 2,5 Mill. S und 2003 - 13 Mill. S. Diesen Ausgaben stehen aber Einnahmen aus Gebühren bei Zulassung, Registrierung und Meldung von Bioziden gegenüber (52 d.B.).

Der volle Titel der Regierungsvorlage:

52 d.B.: Bundesgesetz, mit dem ein Biozid-Produkte-Gesetz erlassen wird sowie das Lebensmittelgesetz 1975 und das Chemikaliengesetz 1996 geändert werden.

MASSNAHMEN GEGEN DIE EU-WIDRIGEN SANKTIONEN GEGENÜBER ÖSTERREICH: ÖVP UND FPÖ FÜR NATIONALEN SCHULTERSCHLUSS ...

Angesichts der diskriminierenden Maßnahmen von 14 EU-Regierungschefs gegen Österreich wird von VP- und FP-Abgeordneten die Regierung beauftragt, gemeinsam mit allen im Nationalrat vertretenen Fraktionen die Initiative zur Wahrung des Ansehens Österreichs in Europa und in der Welt fortzusetzen. Die Parteien sollen sich zu einem gemeinsamen Vorgehen der Regierung, des National- und Bundesrates, der Länder und der Sozialpartner in den europäischen Institutionen bzw. Organisationen bekennen und die Bundesregierung hat von diesen Institutionen, vor allem von der Europäischen Kommission als "Hüterin der Verträge", eine Garantie über die Nicht-Diskriminierung unseres Landes im Rahmen der Regierungskonferenz zu verlangen. Die Regierung wird u.a. auch ersucht, im Falle von Rechtsverletzungen gegen Österreich gerichtliche Schritte im europäischen und internationalen Rahmen zu setzen (105/A[E]).

UND SPÖ FÜR BEOBACHTERGRUPPE ZUR EINHALTUNG DER PRÄAMBEL DES KOALITIONSABKOMMENS

Nach Ansicht der Sozialdemokraten sollte in Zusammenarbeit zwischen Regierung und Nationalrat eine hochrangige österreichische Beobachtergruppe gebildet werden, die über die Einhaltung jener Prinzipien zu wachen hat, die in der Präambel zum Arbeitsübereinkommen der Regierungsparteien FPÖ und ÖVP formuliert wurden. Diese Gruppe soll aus drei von den Regierungsfraktionen, drei von den Oppositionsparteien und aus drei vom Bundespräsidenten ernannten Vertretern bestehen; sollte diese Beobachtergruppe nach angemessener Frist zu dem Ergebnis kommen, dass die Präambel "nach Geist und Buchstaben" eingehalten wird, sollte die Regierung an die Konferenz der Staats- und Regierungschefs der EU bzw. an die EU-Kommission mit dem Vorschlag herantreten , die am 31.1.2000 beschlossenen Maßnahmen zu beenden oder einzuschränken. Ein gesamteuropäisches Monitoring hinsichtlich der Gefahren von Extremismus, Rassismus und Fremdenfeindlichkeit und hinsichtlich der Einhaltung der Menschenrechte könnte nach Ansicht der Sozialdemokraten einen weiteren Schritt zur Verwirklichung der Grundsätze der EU bilden (106/A[E]).

WEITERER INSTITUTIONELLER INTEGRATIONSSCHRITT FÜR PRIVATUNIVERSITÄTEN

ÖVP-Abgeordnete verlangen eine Novellierung des Universitäts-Akkreditierungsgesetzes, wonach die verliehenen akademischen Grade nicht dem Ausland zuzurechnen sind, sondern akademische Grade nach österreichischen Studienvorschriften darstellen. Dieser Integrationsschritt stellt - heißt es in der Begründung des Antrages - eine institutionelle Nostrifizierung der Studienabschlüsse dar, die vom Akkreditierungsrat ex ante vorgenommen wird; damit entfällt die ex post notwendige individuelle Nostrifizierung durch die AbsolventInnen (107/A).

DIE GRÜNEN PRÄSENTIEREN IHRE ANLIEGEN:

SIE VERLANGEN EIN EIGENSTÄNDIGES UMWELT- UND FRAUENMINISTERIUM

In Entschließungsanträgen fordern Grün-Abgeordnete ein eigenständiges Umweltministerium, das neben den bisherigen Kompetenzen des Umweltressorts noch weitere Zuständigkeiten, etwa den Klimaschutz, Artenschutz, die Energiepolitik und Anti-Atompolitik erhält (108/A[E]). Darüber hinaus sollte diesem Ressort die KonsumentInnenpolitik/KonsumentInnenschutz zugeordnet werden (112/A[E]).

Da durch die Änderung des Bundesministeriengesetzes die Frauenagenden von der Sozialministerin wahrgenommen werden und die Auflösung der Funktion einer Frauennministerin europarechtlich bzw. verfassungsrechtlich den Grünen bedenklich erscheint, plädieren sie für die Installierung eines eigenständigen Frauenministeriums (109/A[E]).

... TRETEN GEGEN KOMPETENZZERSPLITTERUNG IM WISSENSCHAFTS- UND FORSCHUNGSBEREICH AUF ...

Auch der gesamte Bereich der Wissenschaft und Forschung - er fällt gemäß der Novellierung des Bundesministeriengesetzes in die Zuständigkeit dreier Ministerien - sollte in die Verantwortung eines einzigen Ressortchefs fallen (110/A[E]).

... BEFÜRCHTEN VERSCHLECHTERUNGEN FÜR ARBEITNEHMER/INNEN DURCH WECHSEL DES ARBEITSMARKTBEREICHES INS WIRTSCHAFTSRESSORT

Die Grün-Fraktion glaubt nicht, dass die Verlagerung des Bereiches Arbeitsrecht, ArbeitnehmerInnenschutz und Arbeitsmarktpolitik ins Wirtschaftsministerium der Schaffung eines arbeitnehmerInnenfreundlichen Arbeitsmarktes dient und tritt daher dafür ein, dass der Arbeitsmarktbereich gemeinsam mit dem Bereich der Sozialpolitik einem Minister unterstellt wird, der nicht für Wirtschaftsagenden zuständig ist (111/A[E]).

... UND PLÄDIEREN FÜR SENKUNG DES WAHLALTERS AUF 16 JAHRE BEI ÜBERREGIONALEN WAHLEN

Geht es nach den Grünen, sollte das Wahlalter auf 16 Jahre gesenkt werden. Mit 16 Jahren ist ein junger Mensch - heißt es in der Antragsbegründung - bereits strafmündig und beschränkt geschäftsfähig, bestimmt selbst über seinen/ihren Bildungsweg, seine/ihre Berufswahl, hat zumeist ein eigenes Konto und auch ein eigenes Einkommen (116/A).

WEITERE G-ANLIEGEN

Österreich sollte nach Ansicht der Grünen in der UN-Dekade zu den Indigenen Völkern der Welt (1994 bis 2004) das Internationale Übereinkommen ILO Nr. 169 über eingeborene und in Stämmen lebende Völker, das die Identität eingeborener Völker und deren Rechte auf Weiterentwicklung eigener Institutionen im Rahmen der eigenen Kultur verankert, ratifizieren (113/A[E]).

Dem Nationalrat ist jährlich ein "Menschenrechtsbericht" zuzumitteln und die NGOs sind bei Schritten zur Verbesserung der Menschenrechtslage in Österreich einzubinden (114/A[E]).

Da Altbundeskanzler Dr. Vranitzky nach der Regierungsbildung der ÖVP und FPÖ sein Mandat als Regierungsvertreter zurückgelegt hat, möge die Bundesregierung ohne weitere Verzögerung einen neuen Vertreter in den Konvent zur Vorbereitung der EU-Grundrechtscharta ernennen und dem Menschenrechtsausschuss über die Aktivitäten und Ziele der Regierung betreffend EU-Grundrechtscharta Bericht erstatten (115/A[E]). (Schluss)