Parlamentskorrespondenz Nr. 310 vom 25.05.2000

VERKEHRSANSCHLUSSABGABE WIRD EVALUIERT

Verkehrsausschuss will Erfahrungen nach zwei Jahren prüfen

Wien (PK) - Das in der vergangenen Legislaturperiode beschlossene Nahverkehrfinanzierungsgesetz sieht für die Gemeinden die Möglichkeit der Schaffung einer sogenannten Verkehrsanschlussabgabe vor. Die Erfahrungen mit dieser Abgabe, die vor allem auf Einkaufszentren und ähnliche Einrichtungen abzielt, sollen nun nach zwei Jahren evaluiert werden. Einen diesbezüglichen einstimmigen Beschluss fasste heute der Verkehrsausschuss auf Basis einer gemeinsamen V-F-S-Entschliessung.

Abgeordneter Mag. KUKACKA (V) hegte Zweifel, ob das neue Instrument der Verkehrsanschlussabgabe auch tatsächlich greifen werde. Jede Gemeinde, die eine solche Abgabe einführt, verschlechtere ihre Standortbedingungen, meinte er. Diese Befürchtung teilte auch Abgeordneter SCHWEMLEIN (S).

Abgeordneter PARNIGONI (S) sprach sich wie auch Abgeordneter WATTAUL (F) ebenfalls für die Evaluierung der Erfahrungen aus und betonte, es gehe nun darum, das Gesetz tatsächlich zum Leben zu erwecken.

Abgeordnete Dr. LICHTENBERGER (G) trat der Initiative bei, stellte aber in einem weitergehenden Antrag die generelle Einführung einer Verkehrserregerabgabe zur Diskussion. Sie wies auf die wachsende Zahl von Einkaufszentren an den Stadträndern hin und meinte, diese Abgabe könnte zur Lösung von Verkehrsproblemen beitragen und zudem die Nahversorgung fördern. Ihr Antrag fand jedoch keine Mehrheit.

HÖHERE VERKEHRSSICHERHEIT DURCH GRIFFIGERE STRASSENBELÄGE ?

Der Verkehrsausschuss konnte auf diese Frage heute noch keine endgültige Antwort geben. Ausgangspunkt der Debatte war ein Antrag der SPÖ, in dem Abgeordneter PARNIGONI (S) auf das Problem der Verkehrsunfälle durch Schleudern hinwies und Mindestnormen für die Griffigkeit der Strassenbeläge verlangte. Um eine endgültige Klärung der technischen Fragen zu erreichen, regte er die Anhörung von Fachleuten an. Der Antrag wurde daraufhin einstimmig vertagt, nun sind die Experten am Wort.

Weiters beschloss der Ausschuss mit den Stimmen der Regierungsparteien und den Stimmen der Grünen ein Binnenschifffahrtsfondsgesetz , durch das eine Verordnung der EU umgesetzt wird. Im wesentlichen handelt es sich um Vorschriften, die die Bildung von Überkapazitäten auf den Binnenschifffahrtsmarkt verhindern und eine Überwachung des Marktes ermöglichen sollen.

Abgeordneter Mag. FIRLINGER (F) begrüsste es, dass der für Österreich so wichtige Donauraum von den Abwrackungsmassnahmen dieses Gesetzes ausgeschlossen bleibt.

Abgeordneter PARNIGONI (S) konnte sich mit seinen Abänderungsantrag auf Beiziehung der Arbeiterkammer in Fragen des Arbeitnehmerschutzes nicht durchsetzen.

Abgeordneter Mag. KUKACKA (V) begründete die Ablehnung dieser Initiative durch die Regierungsparteien mit dem Argument, Arbeitnehmerinteressen seien durch diese Materie in keiner Weise betroffen.

Einstimmig genehmigte der Ausschuss ein Abkommen mit Slowenien über Erleichterungen der Grenzabfertigung im Eisenbahn- und Strassenverkehr. Ebenfalls mit Stimmeneinhelligkeit wurde der Tätigkeitsbericht des Verkehrs-Arbeitsinspektorates für den Zeitraum von 1992 bis 1998 zur Kenntnis genommen.  (Schluss)