Parlamentskorrespondenz Nr. 346 vom 08.06.2000

VERSÖHNUNGSFONDSGESETZ: 6 MILLIARDEN FÜR SKLAVEN- UND ZWANGSARBEITER

Wien (PK) - In Gestalt eines Vier-Parteien-Antrags wird das Versöhnungsfonds-Gesetz, mit dem Leistungen an Sklavenarbeiter und Zwangsarbeiter während des nationalsozialistischen Regimes ermöglicht werden sollen, die Phase der parlamentarischen Behandlung durchlaufen.

Der von den Abgeordneten Cr. Cap (S), Dr. Khol (V), Ing. Westenthaler (F) und Mag. Stoisits (G) eingebrachte Antrag (180/A ) sieht die Errichtung eines Fonds mit der Bezeichnung "Versöhnungsfonds" zur Erbringung von Leistungen an ehemalige Sklaven- und Zwangsarbeiter des nationalsozialistischen Regimes auf dem Gebiet der heutigen Republik Österreich vor. Dieser Fonds hat zum Ziel, durch eine freiwillige Geste der Republik Österreich gegenüber natürlichen Personen, die durch das nationalsozialistische Regime zu Sklaven- oder Zwangsarbeit auf dem Gebiet des heutigen Österreich gezwungen wurden, einen Beitrag zu Versöhnung, Frieden und Zusammenarbeit zu leisten. Vorgesehen sind einmalige Geldleistungen in Höhe von 105.000 S (an SklavenarbeiterInnen), 35.000 S (ZwangsarbeiterInnen in Industrie und Gewerbe bzw. bei öffentlichen Einrichtungen) und 20.000 S (ZwangsarbeiterInnen in Landwirtschaft und persönlicher Dienstleistung). Auch für betroffene Kinder und Minderjährige sind Zahlungen vorgesehen. An ehemalige Kriegsgefangene werden Leistungen nicht erbracht. Ein Rechtsanspruch ist nicht vorgesehen.

Leistungen müssen persönlich beantragt werden, wobei der Anspruch glaubhaft gemacht werden muss. Es werden nur Anträge berücksichtigt, die innerhalb von zwei Jahren nach Inkrafttreten des Gesetzes gestellt werden; die Verlängerung der Antragsfrist um höchstens ein Jahr ist möglich. Das Gesetz tritt in Kraft, sobald sichergestellt ist, dass die vorgesehenen Mittel in Höhe von 6 Mrd. S zur Gänze verfügbar sind und die Abkommen zur Sicherung des Rechtsfriedens mit den Staaten, in denen Partnerorganisationen eingerichtet sind, und mit den USA unterzeichnet sind. Der Fonds ist auf drei Jahre befristet.

Die Fondsmittel in Höhe von 6 Mrd. S sollen aus Zuwendungen des Bundes und anderer Gebietskörperschaften, aus der Wirtschaft und aus sonstigen Zuwendungen gespeist werden. Innerhalb von zwei Monaten nach Inkrafttreten des Gesetzes soll eine weltweite Bekanntmachung erfolgen. Oberstes Organ des Fonds ist ein Kuratorium, Vorsitzender dieses Kuratoriums ist der Bundeskanzler.

GRÜNE WOLLEN MASSNAHMEN FÜR DEN KLIMASCHUTZ

Nach den Vorstellungen der Grünen, die das Fehlen eines Maßnahmenplans kritisieren, der die Schritte zur Erreichung des Kyotoziels (minus 13 Prozent ausgehend vom Niveau 1990) festlegt, soll die Regierung ersucht werden, dem Parlament bis 1. September einen solchen Plan vorzulegen. Der Umweltminister  soll ersucht werden, bei der Klimaschutzkonferenz im November in Den Haag gegen die Förderung von Atomkraftwerken einzutreten. (177/A[E] )

SOZIALDEMOKRATEN FÜR ERHALTUNG DER NEBENBAHNEN

Die Sozialdemokraten setzen sich in einem Antrag (178/A[E] ) für die Erhaltung der Nebenbahnen ein. Der Verkehrsminister soll durch eine verkehrspolitische Weisung den Verkehr auf den Nebenbahnen sicherstellen.

SOZIALDEMOKRATEN FÜR HAUSBESORGER

Mit der Wohnrechtsnovelle 2000 wurde das Hausbesorgergesetz abgeschafft. Die Sozialdemokraten wollen, dass der Wirtschaftsminister aufgefordert wird, einen Gesetzentwurf zur Änderung des Hausbesorgergesetzes vorzubereiten, der eine zeitgemäße Reform und Fortentwicklung dieses arbeitsrechtlichen Spezialgebietes enthält. (179/A[E] )

(Schluss)