GESUNDHEITSAUSSCHUSS: EU-ANPASSUNG DES KRANKENANSTALTENGESETZES
Wien (PK) - Mit einer thematisch breit gefächerten Tagesordnung befasste sich heute der Gesundheitsausschuss, an dessen Sitzung auch die Staatssekretäre Dr. Waneck und Rossmann teilnahmen. Die Abgeordneten diskutierten nicht nur über die Änderung des Krankenanstaltengesetzes sowie des Dentistengesetzes, sondern auch über die Einhaltung der Arbeitszeiten von Ärzten und die Verbesserung der Ausbildung des medizinisch-technischen Dienstes.
Das Krankenanstaltengesetz (KAG) ist unter dem Gesichtspunkt des freien Warenverkehrs nicht EU-rechtskonform, heißt es in einer Regierungsvorlage betreffend Änderung des KAG. Aus diesem Grund wird in der Novelle festgelegt, das der Bezug von Arzneimitteln für den Vorrat nicht anstaltsapothekenführender Krankenanstalten aus Apotheken im EWR zu erfolgen hat. Dadurch erwartet man sich Einsparungen, da anzunehmen ist, dass diese Möglichkeit vor allem dann in Anspruch genommen wird, wenn die Arzneimittel kostengünstiger bezogen werden können. Weitere Änderungen dienen Klarstellungen und Zitatanpassungen. (182 d.B.) Bei der getrennten Abstimmung wurde die Regierungsvorlage teils einstimmig, teils mehrheitlich angenommen; der in der Sitzung eingebrachte G-Abänderungsantrag verfiel der Ablehnung.
Mit in Verhandlung standen zudem zwei Entschließungsanträge der Grünen, die einerseits die Weiterentwicklung des Krankenanstalten- und Großgeräteplans sowie andererseits die Qualitätssicherung in den Spitälern zum Inhalt haben, die jedoch keine Mehrheit fanden: Der Österreichische Krankenanstalten- und Großgeräteplan (ÖKAP/GGP) ist nach Ansicht der Grünen weiterzuentwickeln. Vor allem soll neben der Anzahl der zur Verfügung stehenden Betten in Akutkrankenanstalten auch das dort angebotene medizinische Leistungsspektrum konkret dargestellt werden. Außerdem wollen die Grünen, dass der ÖKAP/GGP um den Bereich der ambulanten und teilstationären detaillierten Leistungsangebotsplanung erweitert wird. (93/A[E] )
In dem zweiten Antrag kritisieren die Grünen, dass sich der Landesgesetzgeber nicht dazu durchgerungen hat, die Kontrolle der Qualitätssicherung in Spitälern gesetzlich vorzuschreiben. Sie verlangen daher eine Änderung des Krankenanstaltengesetzes, die eine wirksame Qualitätskontrolle in allen Krankenhäusern gewährleisten soll. Weiters schlagen sie die Einrichtung einer zentralen Stelle zur Qualitätskontrolle vor. Eine österreichweit tätige Gruppe von Expertinnen und Experten soll die qualitätssichernden Maßnahmen auf ihre Effizienz hin prüfen. (94/A[E] )
In einem Abänderungsantrag zum Krankenanstaltengesetz forderte Abgeordneter Dr. GRÜNEWALD (G) u.a., dass bei der Neubesetzung von Leiterpositionen von Sonderkrankenanstalten für Psychiatrie ÄrztInnen mit vorwiegend psychiatrischer Ausbildung bevorzugt werden sollen. Für sinnvoll erachtete er es auch, dass der Arztbrief des Krankenhauses sowohl an den einweisenden als auch an den weiterbehandelnden Arzt übermittelt wird. Überdies sollte seiner Auffassung nach der antiquierte Terminus "Pflegling" durch den Ausdruck "Patient/Klient" im KAG ersetzt werden.
Abgeordnete HAIDLMAYR (G) machte sich dafür stark, dass - im Sinne einer ganzheitlichen Versorgung - nach einem Krankenhausaufenthalt den Patienten ein Sozialdienst oder zumindest eine SozialarbeiterIn zur Seite stehen sollte, um etwa wichtige Amtswege für sie zu erledigen. Außerdem seien immer noch viele Krankenanstalten nicht behindertengerecht ausgestattet, kritisierte sie.
Abgeordnete Dr. PITTERMANN (S) zeigte sich erfreut darüber, dass nunmehr der Ausbildungskommission ein Einschaurecht in die Lehrambulatorien gewährt werde. Für gut befand sie auch die Regelung, dass der Bezug von Arzneimitteln künftig im EWR-Raum erfolgen kann.
Abgeordneter FISCHL (F) bedauerte - ebenso wie sein Fraktionskollege Dr. Pumberger -, dass der G-Abänderungsantrag erst während der Sitzung eingebracht wurde, wodurch man sich nicht ausreichend mit den Vorschlägen der Grünen befassen konnte. Allerdings enthalte er eine Reihe von Forderungen, die bereits realisiert seien, gab er zu bedenken. Bei den bau-, feuer- und gesundheitspolizeilichen Vorschriften gebe es schon derzeit extrem hohe Auflagen und diese fallen zudem in die Länderkompetenz, führte er weiter aus. Auch bei der Weiterbetreuung nach Krankenhausaufenthalten sah er keinen Handlungsbedarf, da Einrichtungen wie die mobilen Hilfedienste und die Hauskrankenpflege sehr gut funktionierten.
Auch Abgeordnete Mag. HARTINGER (F) wies die Kritik der Grünen zurück und betonte, sie kenne kein Krankenhaus in der Steiermark, das nicht behindertengerecht sei, sofern es nicht sehr alt sei oder gerade umgebaut werde. Auch das Entlassungsmanagement, d.h. die Schnittstelle zwischen Krankenhaus und extramuraler Pflege, funktioniere ihren Erfahrungen nach bestens. Abgeordneter Dr. PUMBERGER (F) kam auf wichtige Änderungen im KAG zu sprechen und hob u.a. hervor, dass es nunmehr von der Zustimmung der Patienten abhänge, ob sie an den Unikliniken zu Unterrichtszwecken "verwendet" werden.
Staatssekretär Dr. WANECK stand dem Vorschlag von Grünewald betreffend Besetzung von Leiterpositionen positiv gegenüber. Er könnte sich vorstellen, dass eine entsprechende Übergangsfrist festgelegt werde. Was die Zustellung des Arztbriefes betrifft, so sei dies seiner Meinung nach eine Selbstverständlichkeit und er frage sich, ob man dies unbedingt gesetzlich regeln müsse. Eine grundsätzliche Schwierigkeit sei, dass der Bund in der Gesundheitspolitik relativ wenig Kompetenzen habe, und wenn er etwas beschließe, müsse er natürlich auch für die Bedeckung aufkommen. In Richtung der Abgeordneten Haidlmayr teilte Waneck mit, dass es eine bundesweite Erhebung bezüglich der behindertengerechten Zugänge zu Spitälern geben wird. Schließlich informierte er darüber, dass die Grundlagen für einen Hepatitis-C-Fonds geschaffen wurden.
F-V-INITIATIVE BEZÜGLICH EINHALTUNG DES ÄRZTE-ARBEITSZEITGESETZES
Wieder aufgenommen wurden sodann die Verhandlungen über einen F- Entschließungsantrag, mit dem die Freiheitlichen erreichen wollen, dass die Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes für Krankenanstalten stärker kontrolliert wird und etwaige Verstöße gegen das Gesetz auch Sanktionen zur Folge haben. Sie bezweifeln, dass die bestehenden Dienstposten ausreichen, um den gesetzlichen Bestimmungen zu entsprechen. (57/A[E])
Dazu wurde bereits in der letzten Ausschusssitzung ein Abänderungsantrag der Regierungsparteien eingebracht, in dem Bundesministerin Sickl ersucht wird, sich im Rahmen der Bundesstrukturkommission für konkrete Lösungsansätze zur Einhaltung des KA-AZG (Einhaltung der Arbeitszeiten, leistungsgerechte Bezahlung, Aufnahme der fehlenden Fachärzte, Erhalt der Fachausbildungsstellen) einzusetzen und im Rahmen der Verhandlungen zur Reform des LKF-Systems gemeinsam mit den Ländern Lösungen zu suchen, welche die Einhaltung des KA-AZG sicherstellen.
Abgeordnete Dr. PITTERMANN (S) erkundigte sich danach, welche Maßnahmen überlegt werden, um die Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes zu garantieren. Sie kann sich vorstellen, dass regelmäßig Berichte über den Vollzug des KA-AZG an das Parlament erstattet werden.
Abgeordneter Dr. GRÜNEWALD (G) hielt es für paradox, dass ein Gesetz, um das vier Jahre lang gerungen wurde und das seit drei Jahren in Kraft ist, noch immer nicht entsprechend umgesetzt werde. Dies führe dazu, dass die Ärzte teilweise im gesetzeswidrigen Raum arbeiten müssen.
Staatssekretärin ROSSMANN teilte mit, dass im Jahre 1998 eine Schwerpunktaktion der Arbeitsinspektion abgehalten wurde, bei der 193 Krankenanstalten überprüft und 164 Übertretungen festgestellt wurden. Auch heuer soll wieder eine derartige Aktion durchgeführt werden, wobei die Ergebnisse im August vorliegen werden. Zudem wurde im Budget 2000 dafür vorgesorgt, dass 300 zusätzliche Planstellen für Ärzte, v.a. in den Unikliniken Wien, Graz und Innsbruck, zur Verfügung stehen werden.
Staatssekretär Dr. WANECK räumte ein, dass die Vorgaben - selbst bei gutem Willen der Spitalsträger - oft sehr schwer einzuhalten sind. Er selbst habe in seiner Klinik die Erfahrung gemacht, dass weniger Arztstellen bewilligt wurden, als gemäß den Berechnungen für die Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes erforderlich gewesen wären.
Der Entschließungsantrag wurde schließlich in der Fassung des F-V-Abänderungsantrages mit den Stimmen von FPÖ und ÖVP angenommen. Der von den Abgeordneten Dr. Pittermann (S) und Dr. Grünewald (G) eingebrachte Abänderungsantrag fand hingegen keine Mehrheit.
ÄNDERUNGEN BEIM DENTISTEN- UND ÄRZTEGESETZ EINSTIMMIG ANGENOMMEN
Die Änderung des Dentistengesetzes , die klar stellt, dass auch Qualifikationsnachweise, die nichtösterreichischen EWR-Staatsangehörigen ausgestellt werden, zur Berufsausübung berechtigen, wurde mit Stimmeneinhelligkeit verabschiedet. Überdies werden die Kompetenzen im Zusammenhang mit Niederlassungsgenehmigungen vom Landeshauptmann auf die Dentistenkammer übertragen.
A uch der F-V-Antrag betreffend Änderung des Ärztegesetzes 1998 - dabei geht es um administrative Änderungen bei der Beitragseinhebung - fand einstimmige Billigung: Durch das Ärztegesetz 1998 wurde für Ärzte, die ihren Beruf im Rahmen eines Dienstverhältnisses ausüben, die Möglichkeit geschaffen, Beiträge durch den Arzt selbst an die zuständige Ärztekammer abzuführen. Da erste Vollzugserfahrungen gezeigt haben, dass diese Neuregelung Anlass zu einer Reihe von Missverständnissen gegeben hat, soll mit dem vorliegen F-V-Antrag im Sinne der Rechtssicherheit und -klarheit die Rechtslage vor dem Ärztegesetz wieder hergestellt werden (Ärztekammerbeiträge werden durch Dienstgeber einbehalten und abgeführt).
ANTRÄGE BETREFFEND MEDIZINISCH-TECHNISCHE DIENSTE
Die beiden letzten Tagesordnungspunkte betrafen die medizinisch-technischen Dienste. Ein Antrag der Regierungsparteien fordert Darlehen für die MTD-Ausbildung und verbesserte Arbeitsmöglichkeiten und der Antrag der beiden Oppositionsparteien tritt für die unentgeltliche Ausbildung für alle MTD über die Bundesländergrenzen hinweg ein. - Mit der Mehrheit der beiden Koalitionsfraktionen wurde der eigene Entschließungsantrag verabschiedet, der S-G-Antrag verfiel der Ablehnung. (Schluss)
Links
- 183 d.B. - Dentistengesetz
- 93/A(E) - Weiterentwicklung des Österreichischen Krankenanstalten- und Großgeräteplans (ÖKAP/GGP)
- 182 d.B. - Krankenanstaltengesetz geändert wird
- 159/A(E) - Darlehen für MTD-Ausbildung - verbesserte Arbeitsmöglichkeiten
- 1/A-GE - Gesundheitsausschuss
- 94/A(E) - Verbesserung der Qualitätskontrolle in Krankenanstalten
- 57/A(E) - bundesweite Umsetzung des Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetzes
- 182/A - mit dem das Ärztegesetz 1998, BGBl. I Nr. 169, geändert wird
- 143/A(E) - unentgeltliche Ausbildung für alle medizinisch-technischen Dienste