Parlamentskorrespondenz Nr. 27 vom 19.01.2001

REGIERUNGSVORLAGEN, BÜRGERINITIATIVEN 14 UND 15

REFORM DES GEWÄHRLEISTUNGSRECHTS

Mit der grundlegenden Änderung der ökonomischen Verhältnisse begründet die Regierung ihre Absicht, das in manchen Teilen veraltete Gewährleistungsrecht zu ändern. Ziel der Reform ist es, einfache und ausgewogene Regelungen zu schaffen, ohne die Gewährleistungspflichtigen über Gebühr zu belasten. Im einzelnen soll die Gewährleistungsfrist für den Kauf bzw. die Herstellung beweglicher Sachen von derzeit 6 Monaten auf 2 Jahre verlängert werden. Außerdem sollen die Gewährleistungsrechte des Übernehmers an die entsprechende Richtlinie der EU angepasst und ein Vorrang der Verbesserung vor der Preisminderung eingeführt werden. Die Vorlage sieht darüber hinaus einen Rückgriff des Letztverkäufers und seiner Vormänner - bis zum Hersteller - vor. (422 d.B. )

VEREINFACHUNGEN FÜR DIE EIN-, AUS- UND DURCHFUHR VON KRIEGSMATERIAL

Die Bestimmungen über die Ein-, Aus- und Durchfuhr von Kriegsmaterial sollen vereinfacht, die entsprechenden - auf vier Ministerien verteilten - Kompetenzen bereinigt werden. Der Entwurf sieht vor, dass die Teilnahme Österreichs an den durch den Vertrag von Amsterdam eingeführten Maßnahmen im Zusammenhang mit der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (Petersberger Aufgaben) erleichtert bzw. innerstaatlich ermöglicht wird. So wird die Bezugnahme  auf die immerwährende Neutralität Österreichs im Gesetz durch eine Bindung an die außenpolitischen Interessen der Republik ersetzt. Internationalen Bestrebungen entsprechend wird vorgesehen, dass auszuscheidende Waffen des Bundesheeres nicht wieder in den Handel gelangen, sondern vernichtet werden. (428 d.B. )

BÜRGERINITIATIVEN 14 UND 15

Gleich zwei Bürgerinitiativen fordern eine Senkung der Klassenschülerhöchstzahlen an den österreichischen Schulen. Eine von vorerst 624 Personen unterstützte Initiative begründet ihre Forderung damit, dass moderne Lehr- und Lernformen wie offenes, entdeckendes und selbstverantwortliches Lernen, fächerübergreifender Unterricht bzw. Projektunterricht, teamorientiertes Arbeiten und eine individuelle Betreuung der einzelnen SchülerInnen nur möglich ist, wenn die SchülerInnen in kleineren Klassen unterrichtet werden. Sie urgiert daher nicht nur eine sofortige Senkung der Klassenschülerhöchstzahlen, sondern auch eine Reduktion der Schülerzahlen in Fremdsprachengruppen.

Eine Reihe von Unterschriften zur Senkung der Klassenschülerhöchstzahl wurde auch vom Katholischen Familienverband, den Österreichischen Kinderfreunden und dem Österreichischen Verband der Elternvereine an Pflichtschulen gesammelt. Konkret fordern die UnterzeichnerInnen eine Senkung der Klassenschülerhöchstzahl auf 25, wobei im mittleren und höheren Schulbereich, um Abweisungen zu vermeiden, diese Höchstzahl aufsteigend bis zu 20 % überschritten werden können soll. Gleichzeitig sollen die diversen Teilungszahlen für Schülergruppen sowie die Eröffnungszahlen adaptiert werden. Eine weitere Forderung betrifft die Reduktion der Zahl der SchülerInnen in Sonderschulklassen. In der Begründung der Bürgerinitiative führen die Initiatoren u.a. an, dass die in den Lehrplänen geforderte Individualisierung in Klassen mit 36 bzw. 30 SchülerInnen nicht möglich und Projektunterricht, Teamarbeit oder individuelle Betreuung nur mit großen Schwierigkeiten umzusetzen ist. (14/BI und 15/BI)

(Schluss)