Parlamentskorrespondenz Nr. 61 vom 31.01.2001

KURZDEBATTEN: ANFRAGEBEANTWORTUNG, FRISTSETZUNGSANTRÄGE

Wien (PK) Am Nachmittag unterbrach der Nationalrat die Behandlung der Medienthemen für eine Serie von Kurzdebatten.

KURZDEBATTE ÜBER EINE ANFRAGEBEANTWORTUNG DER VERKEHRSMINISTERIN

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Zunächst gab es eine Kurzdebatte über die schriftliche Anfragebeantwortung von Ministerin Forstinger zur G-Anfrage betreffend Umgehung der Ökopunkte-Regelung im Straßengütertransit durch Österreich, insbesondere mittels CEMT-Genehmigungen (1420/AB zu 1405/J ).

Abgeordnete Dr. LICHTENBERGER (G) gab bekannt, sie habe heute deshalb die CEMT-Kontingente thematisiert, um gröbere Probleme in Bezug auf die Belastungen durch Transit-Lkw in Österreich einbremsen zu können. Auslöser für ihre Anfrage war der Bericht der Europäischen Kommission zum Erfolg des Transitvertrages. Die Kommission hat nämlich festgestellt, dass mit Hilfe der Ökopunkte-Regelung ein großer Schritt zur Entlastung der Umwelt gesetzt worden ist und deshalb die Obergrenze im Transitvertrag auslaufen könnte. Und angesichts des Wegfalls dieser Obergrenze muss Klarheit über die CEMT-Kontingente, über die es keine Details gibt und deren Daten in der Pariser Zentrale nicht ausgewertet werden, herrschen. Aufgabe der Ressortleiterin ist es nun, sich Bündnispartner zu suchen, um die CEMT-Kontingente kontrollieren zu können.

Abgeordneter REHEIS (S) vertrat die Ansicht, die schwarz-blaue Regierung kümmere sich nicht um die Sorgen der Tiroler Bevölkerung. Seit dem Regierungswechsel gebe es keine Verkehrspolitik mehr. Der freiheitliche Minister Schmid und auch Ministerin Forstinger hätten sich den Ruf eines Anti-Tirol-Ministers erworben. Tirol ersticke im Verkehr, und die Ressortchefin sei nicht in der Lage, die Ökopunkte-Problematik auf europäischer Ebene zu regeln und gegen den etwaigen Fall der Obergrenze aufzutreten. Offen sei auch die Frage der Bestrafung der Ökopunkte-Sünder. Die SPÖ fordere eine strenge Bestrafung notorischer Ökopunkte-Sünder bis hin zur Durchführung eines Gewerbeentzugsverfahrens.

Bundesministerin Dr. FORSTINGER wies den Vorwurf, die Regierung setze sich nicht für Tirol ein, zurück. Den anderen Ländern werde man verdeutlichen müssen, dass die Regelungen einzuhalten sind. Zum ersten Mal werde man durchgreifen, versprach sie.

Abgeordnete Mag. HAKL (V) machte darauf aufmerksam, dass dieses Abkommen im Rahmen der CEMT zu einem Zeitpunkt, als Österreich noch kein EU-Mitglied war, abgeschlossen wurde. Während bei uns unter bestimmten Voraussetzungen Transitgüterfahrten durch Österreich zugelassen werden, kennen andere europäische Staaten keine Kontingentbeschränkungen. Auch wies sie in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die Situation in Tirol eine besondere sei.

Abgeordneter Mag. FIRLINGER (F) strich heraus, dass Österreich eine Reihe von Verträgen eingegangen sei, aber heute nicht zur Diskussion stehe, ob sie gut oder nicht gut sind, gelte doch der Grundsatz "pacta sunt servanda". Das Ökopunkte-System ist seiner Ansicht nach nicht nur vom Verhandlungsergebnis her problematisch, sondern beinhaltet auch einen systemtechnischen Fehler.

Für Abgeordnete Dr. MOSER (G) ist es an der Zeit, über den auslaufenden Transitvertrag und über Folgeregelungen zu debattieren bzw. entsprechende Maßnahmen zu setzen, damit man keinem Transitmoloch ausgesetzt ist. 2003 muss es ein Ersatzsystem geben, da die Zuwachsraten im Graubereich des CEMT sehr hoch sind. Auch die Ostöffnung werde mehr Verkehr im Rahmen des CEMT bringen.

FRISTSETZUNGSDEBATTE ÜBER S-ANTRAG 18/A ZUR GO-REFORM (EINSETZUNG VON UNTERSUCHUNGSAUSSCHÜSSEN)

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Abgeordneter Dr. KOSTELKA (S) warf der ÖVP Scheindemokratie vor, denn der in 35 Präsidialsitzungen geäußerte Wunsch der SPÖ, diese Verfassungsprobleme zu diskutieren, wurde von ihr abgelehnt. Ein Demokratiepaket a la ÖVP und FPÖ bestehe nur aus zwei Teilen, nämlich aus dem Antrag auf Briefwahl und aus dem Antrag auf Volksabstimmung nach einem Volksbegehren.

Abgeordneter Dr. EINEM (S) erklärte sich bereit, über bestimmte Dinge mit der Regierung zu debattieren und diese auch zu einem Abschluss zu bringen, aber man dürfe Anliegen der SPÖ wie die Schaffung eines Minderheitenrechtes zur Einsetzung eines Untersuchungsausschusses nicht schubladisieren.

Abgeordnete Rosemarie BAUER (V) befasste sich mit der Einsetzung von Untersuchungsausschüssen, wies darauf hin, dass diese seit 13 Jahren medienöffentlich sind und 1997 eine eigene Verfahrensordnung im Einvernehmen mit der SPÖ und den Grünen installiert wurde. Zum ersten Mal seit 10 Jahren wurde jetzt ein Untersuchungsausschuss eingesetzt, in dem diese Verfahrensordnung getestet wird. Erst danach könne man über ein etwaiges Minderheitsrecht debattieren.

Abgeordneter Dr. GRAF (F) konnte sich dem Ansinnen der Opposition nicht anschließen. Viel wesentlicher als die Frage der Einsetzung sei doch die Gestaltung der Beschlussfassung im Ausschuss. Er erinnerte im übrigen die SPÖ daran, dass sie gemeinsam mit der ÖVP eine für die Opposition restriktive Geschäftsordnung beschlossen hatte. Die SPÖ werde zur Kenntnis nehmen müssen, dass die beiden Regierungsparteien nun auf Basis dieser Geschäftsordnung agieren, betonte Graf mit Nachdruck.

Abgeordnete Dr. PETROVIC (G) deponierte ihre Forderung nach einem Minderheitsrecht für Untersuchungsausschüsse und kündigte an, die Grünen würden trotz der negativen Einstellung der Regierungsparteien zu diesem Ansinnen nicht locker lassen, bei aufklärungswürdigen Fragen Untersuchungsausschüsse zu verlangen.

Der Fristsetzungsantrag wurde abgelehnt.

Fristsetzungsantrag FÜR VP-FP-ANTRAG 98/A

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Abgeordneter Dr. KHOL (V) warf dem Vorsitzenden des Verfassungsausschusses Kostelka vor, es verabsäumt zu haben, Anträge der Regierungsparteien auf Verfassungsänderungen, die bereits am 1. 3. 2000 eingebracht wurden, auf die Tagesordnung des Ausschusses zu setzen. Es gehe nicht an, dass wichtige Forderungen, wie eine zwingende Volksabstimmung bei Volksbegehren mit 15% Unterstützung und die Einführung der Briefwahl, durch die SPÖ immer wieder mit anderen weniger wichtigen Forderungen junktimiert werden, protestierte Khol.

Abgeordneter Dr. KRÄUTER (S) konterte, die ÖVP sei seit einem Jahr nicht bereit, einem Unterausschuss zum Thema Tierschutz zuzustimmen, fordere für sich selbst aber immer wieder Termine. Den beiden Regierungsparteien warf Kräuter mangelndes Demokratieverständnis vor, wobei er insbesondere deren Weigerung kritisierte, Untersuchungsausschüsse durch Minderheitsbeschluss zu ermöglichen.

Abgeordneter KISS (V) untermauerte die Forderung seiner Fraktion nach Einführung der Briefwahl und argumentierte, nur dadurch sei es möglich, allen Bürgern die Möglichkeit zu geben, von ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen.

Abgeordneter Dr. BÖSCH (F) unterstützte ebenfalls das Forderungspaket und meinte, wenn die SPÖ heute gegen diesen Fristsetzungsantrag stimme, dann zeige sie damit, dass sie gegen eine Verbesserung des Wahlrechtes und gegen mehr direkte Demokratie ist.

Abgeordnete Dr. PETROVIC (G) zweifelte an der Ernsthaftigkeit der Vorschläge der Regierungsparteien nach Aufwertung erfolgreicher Volksbegehren. Sie forderte die Koalition auf, einer Volksabstimmung über das Frauenvolksbegehren, das Tierschutzvolksbegehren und das Gentechnikvolksbegehren zuzustimmen, zumal diese drei Initiativen allesamt, wie Petrovic betonte, die Kriterien des VP-FP-Antrages erfüllt hatten.

Der Fristsetzungsantrag wurde mehrheitlich angenommen.

Fristsetzungsantrag FÜR G-ANTRAG 16/A

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Abgeordneter ÖLLINGER (G) erinnerte an die Aufforderung der EU an Österreich, bis 1. März 2001 das passive Wahlrecht für EU-Ausländer bei Arbeiterkammer- und Betriebsratswahlen zuzulassen. Klar stand für Öllinger allerdings, dass ÖVP und FPÖ keinerlei Interesse an einem derartigen Recht haben.

Abgeordneter DDR. NIEDERWIESER (S) äußerte sich zustimmend zum Fristsetzungsantrag der Grünen und meinte, diese Thematik dränge seit vielen Jahren. Er machte die ÖVP für das Scheitern sämtlicher Bemühungen verantwortlich, das passive Wahlrecht für Ausländer bei AK- und Betriebsratswahlen, aber auch bei den ÖH-Wahlen, zuzulassen. An Mitbestimmung sei der neuen Regierung nicht gelegen, folgerte Niederwieser.

Abgeordneter Mag. TANCSITS (V) knüpfte an die vorangegangene Debatte an und stellte fest, wenn es darum geht, hunderttausenden Österreichern durch Briefwahl ihr Wahlrecht zu ermöglichen, bestehe für die Opposition keine Eile. Beim passiven Wahlrecht für Personen, die nicht unter die EU-Verträge fallen, würden SPÖ und Grüne aber  Druck machen. Tancsits sah keinen Grund für eine Fristsetzung.

Abgeordnete Dr. PARTIK-PABLE (F) sah im Wahlrecht ein Staatsbürgerschaftsrecht und meinte, es müsse jedem Staat frei stehen, welche Wahlrechte er seinen Bürgern einräume und wie er den Status ausländischer Bürger gestalte. Daher habe auch Österreich das Recht, Wahlrechte anders festzulegen als andere Staaten. Ausländische Studierende sind gern gesehene Gäste, sie kommen gerne und in großer Zahl nach Österreich, die Hälfte von ihnen sind EU-Bürger und ohnehin wahlberechtigt. Kein Problem wäre es für die Freiheitlichen, die Zwangsmitgliedschaft in Interessenvertretungen abzuschaffen - dann hätten die Mitglieder die Möglichkeit, frei mitzubestimmen, fügte die Abgeordnete hinzu.

Abgeordnete Mag. STOISITS (G) appellierte an die ÖVP, die Fristsetzung dazu zu benützen, klüger zu werden, so wie die SPÖ in der Frage des passiven Ausländerwahlrechts bereits klüger geworden sei. Die Argumente der Freiheitlichen passten nicht zusammen, sie ließen aber einmal erkennen, dass es den Freiheitlichen nur darum gehe, Ausländer in Österreich nicht in gewählte Positionen gelangen zu lassen.

Der Fristsetzungsantrag blieb bei der Abstimmung in der Minderheit von SPÖ und Grünen und wurde daher abgelehnt.

Am Schluss der Sitzung gelangten eine Reihe von Fristsetzungsanträgen zur Abstimmung. Es ging dabei ausnahmslos um Anträge der SPÖ, die dem Verfassungsausschuss zugewiesen sind (67/A, 68/A, 81/A, 150/A, 169/A, 170/A, 329/A, 333/A). Unter anderem betreffen sie ein Bundestierschutzgesetz, die Verankerung von wirtschaftlichen und sozialen Rechten in der Verfassung, die Einführung einer Landesverwaltungsgerichtsbarkeit und die Schaffung einer weisungsfreien Bundesstaatsanwaltschaft. Sämtliche Fristsetzungsanträge wurden abgelehnt. (Schluss)