Parlamentskorrespondenz Nr. 174 vom 13.03.2001

VERLÄNGERUNG DER GEWÄHRLEISTUNGSFRIST AUF ZWEI JAHRE

Wien (PK) – Der Justizausschuss verabschiedete heute mit den Stimmen der Regierungsparteien ein Gewährleistungsrechts-Änderungsgesetz , durch das die Gewährleistungsfrist für bewegliche Sachen von derzeit sechs Monaten auf zwei Jahre verlängert wird. SPÖ und Grüne begrüßten die Bestimmungen der Regierungsvorlage, wandten sich aber gegen einen von der Koalition eingebrachten Abänderungsantrag, der ihrer Meinung nach den Interessen der Konsumenten widerspricht.

Ziel der Reform des Gewährleistungsrechtes ist es, einfache und ausgewogene Regelungen zu schaffen, ohne die Gewährleistungspflichtigen über Gebühr zu belasten. Im einzelnen soll die Gewährleistungsfrist für den Kauf bzw. die Herstellung beweglicher Sachen von derzeit 6 Monaten auf 2 Jahre verlängert werden. Außerdem sollen die Gewährleistungsrechte des Übernehmers an die entsprechende Richtlinie der EU angepasst und ein Vorrang der Verbesserung vor der Preisminderung eingeführt werden. Die Vorlage sieht darüber hinaus einen Rückgriff des Letztverkäufers und seiner Vormänner - bis zum Hersteller - vor.

Der von den Abgeordneten Maria Fekter (V) und Harald Ofner (F) unterbreitete Abänderungsantrag sieht nun die Möglichkeit einer Verlängerung oder Verkürzung der Frist durch die Vertragspartner vor. Bei Verbrauchergeschäften sollte eine Verkürzung der Gewährleistungsfrist aber grundsätzlich ausgeschlossen sein. Lediglich bei der Veräußerung gebrauchter Sachen gestattet das Gesetz eine Verkürzung der Frist auf ein Jahr. Im Kfz-Handel wird es nach den durch den Antrag eingefügten Abänderungen die Möglichkeit einer Fristverkürzung nur dann geben, wenn der Gebrauchtwagen älter als ein Jahr ist. Weiters bringt der Antrag allgemein eine Befristung der in der Regierungsvorlage geregelten Beweislastumkehr auf zehn Jahre.

Für die Opposition beurteilten die Abgeordneten Johann Mayer (S) und Gabriela Moser (G) die Bestimmungen der Regierungsvorlage als positiv, übten aber heftige Kritik an den Änderungen durch den Antrag der Koalitionsparteien, die, wie sie meinten, die Intentionen des Gesetzes auf den Kopf stellten. Die Möglichkeit der Verkürzung der Gewährleistungsfrist, aber insbesondere die Befristung der Beweislastumkehr für Mängelfolgeschäden erachtete Mayer aus der Sicht des Konsumentenschutzes für inakzeptabel. Auch habe man es bei der Novelle verabsäumt, einen immateriellen Schadenersatz zu regeln, was vor allem, wie der SP-Konsumentenschutzsprecher ins Treffen führte, für den Reisebereich notwendig gewesen wäre.

Abgeordnete Maria Fekter (V) erinnerte daran, dass sich die Abänderungen zum Großteil bereits in den Erläuternden Bemerkungen der Regierungsvorlage befunden hatten und bloß zur Klarstellung dienten. Die SPÖ suche nur krampfhaft ein Argument, um gegen die Novelle stimmen zu können, meinte Fekter.

Abgeordneter Josef Trinkl (V) verteidigte ebenso wie Abgeordneter Michael Krüger (F) die Befristung der Beweislastumkehr als im Interesse der kleineren Gewerbetreibenden gelegen.

Neben der Regierungsvorlage wurde mit den Stimmen von ÖVP und FPÖ auch ein Entschließungsantrag angenommen, der den Wirtschaftsminister ersucht, die Auswirkungen der Novelle auf den Tourismus in Österreich zu erörtern. Ein weiterer ebenfalls mit VP-FP-Mehrheit verabschiedeter Entschließungsantrag richtet sich an den Justizminister, der aufgefordert wird, die Folgen der Umsetzung des Regressanspruchs des Letztverkäufers in der EU auf allfällige Wettbewerbsverzerrungen zu überprüfen.

WEITERE ANREIZE FÜR STOCK OPTIONS

Ein mit den Stimmen der Regierungsparteien und der Grünen beschlossenes Aktienoptionengesetz sieht vor, dass neue Aktien aus einer bedingten Kapitalerhöhung zur Bedienung von Stock Options der Arbeitnehmer und des Managements verwendet werden können. Zu diesem Zweck soll die Hauptversammlung den Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrates zu einer bedingten Kapitalerhöhung ermächtigen können. Ermöglicht wird auch die Bedienung mit eigenen oder mit Aktien Dritter. Umfangreiche Publizitätspflichten nach Aktien-, Handels- und Börserecht dienen der Transparenz und dem Schutz vor Kursmanipulationen.

Abgeordnete Elisabeth Hlavac (S), die der Förderung von Aktionoptionen grundsätzlich skeptisch gegenüberstand, warnte vor Interessenskonflikten durch die Möglichkeit der Zuteilung von Stock Options an Mitglieder des Aufsichtsrates. Diese Befürchtung teilte Abgeordneter Michael Krüger (F) unter Hinweis auf die strikten Sorgfaltspflichten des Aufsichtsrates nicht.

ELEKTRONISCHE ÜBERMITTLUNG DES JAHRESABSCHLUSSES NUN MÖGLICH

Durch eine einstimmig in der Fassung eines Abänderungsantrag der Koalitionsfraktionen angenommene Änderung des Handelsgesetzbuches sollen Unternehmen die Möglichkeit erhalten, die dem Firmenbuch offenzulegenden Daten, insbesondere die Jahresabschlüsse, auf elektronischem Weg dem Gericht zu übermitteln. Die Aufnahme der Daten in die elektronische Urkundensammlung des Firmenbuchs wird für die Unternehmen Einsparungen. Eine Verpflichtung zur elektronischen Datenübermittlung sieht die Regierungsvorlage nicht vor. (Schluss)