Parlamentskorrespondenz Nr. 237 vom 27.03.2001
INTERNATIONALE SOLIDARITÄT ODER AUSHÖHLUNG DER NEUTRALITÄT?
Wien (PK) - Der Nationalrat unterbrach am Dienstagnachmittag seine Debatte über die Errichtung einer Bundesbeschaffungsgesellschaft für eine kurze Debatte über einen Antrag der Koalitionsfraktionen, dem Innenausschuss für die Behandlung der Regierungsvorlage (428 d.B. ) zur Novellierung des Kriegsmaterialgesetzes eine Frist bis 9. Mai zu setzen. Während die Abgeordneten der Regierungsfraktionen die internationale Solidarität und die Erfüllung des Amsterdamer Vertrags als Motive anführten, befürchteten die Oppositionsparteien eine Aushöhlung der österreichischen Neutralität.
Am Beginn seiner Ausführungen betonte Abgeordneter KISS (V), dass man in dieser sensiblen Materie an einem Konsens interessiert sei und man die Opposition mit Argumenten überzeugen wolle. Er erinnerte Klubobmann Kostelka an den gemeinsam mit der ÖVP eingebrachten Initiativantrag im Jahr 1998 zur Ratifizierung des Amsterdamer Vertrages, wies auf die gemeinsamen Werte der EU hin, die auch das Prinzip der Solidarität umfassen, und zeigte in diesem Zusammenhang Unverständnis für die negative Haltung der SPÖ zu den vorgeschlagenen Gesetzesänderungen, zumal die Solidarität ein ideologischer Eckpfeiler der SPÖ sei. Er hält es für unredlich, diese Materie mit der Sicherheitsdoktrin zu vermengen, und lehnte diese Verquickung auch entschieden ab. Kiss stellte die Frage, was der Umsetzung der im Jahr 1998 getroffenen verfassungsrechtlichen Bestimmungen entgegenstehe. Mit der Fristsetzung bezwecke man eine rasche Arbeit des Innenausschusses, der zweite Schritt werde im Unterausschuss des Landesverteidigungsausschusses im Rahmen der Diskussion um die Sicherheitsdoktrin gesetzt. Abschließend appellierte der Redner an die Verantwortung der SPÖ für die Außen- und Sicherheitspolitik.
Abgeordneter Dr. KOSTELKA (S) hielt dem entgegen, dass die Regierungsparteien mit diesem Fristsetzungsantrag zum schärfsten parlamentarischen Instrument griffen, nämlich eine Diskussion unmöglich zu machen. Damit verlasse man die Gemeinsamkeit in der Außen- und Sicherheitspolitik. Kostelka bekannte sich zu den gemeinsamen Beschlüssen, wies aber gleichzeitig ausdrücklich auf Artikel 51 der UN-Charta hin, wo das selbstverständliche Recht jeder Nation festgeschrieben sei, sich selbst zu verteidigen. Die SPÖ trete für Solidarität, aber auch für das Recht auf Selbstbestimmung in diesem Zusammenhang ein, ebenso sei für sie die Einbindung der OSZE und der UNO bei friedensschaffenden Maßnahmen unabdingbar.
Die Verbindung zwischen Sicherheitsdoktrin und der vorliegenden Materie begründete Kostelka damit, dass man zuerst das Fundament eines Hauses baue und erst dann das Dach. Die Sicherheitsdoktrin enthalte die allgemeinen Regeln für die Sicherheitspolitik in Österreich, auch im Rahmen unserer Mitgliedschaft in der EU. Diese Diskussion wolle man jedoch seitens der Regierung nicht führen, sondern auf kaltem Weg das Neutralitätsgesetz aushöhlen und Bezugnahmen darauf aus jeder Bestimmung herausstreichen. Die Regierung stelle damit die drei Elemente der Neutralität in Frage, nämlich keine Kriege zu führen, keine fremden Truppen auf österreichischem Territorium zu dulden und keine Bündnisse zu schließen. Bei letzterem komme man nicht weiter, aber man wolle offensichtlich, dass sich Österreich wieder an Kriegen beteiligt, und das Truppenaufenthaltsgesetz solle das zweite Element aushöhlen. Kostelka kritisierte in diesem Zusammenhang den Vorschlag der Außenministerin scharf, ohne ein Mandat Truppen in Mazedonien einzusetzen.
Abgeordneter MURAUER (V) unterstrich, dass man mit dieser Fristsetzung die Konsequenz aus dem Amsterdamer Vertrag ziehen wolle, um Rechtssicherheit und klare gesetzliche Regelungen zu schaffen, sowie die EU- und völkerrechtliche Konformität sicherzustellen. Dies könne man nicht weiter hinausschieben, so der Redner. Die Vorlage bringe auch eine Vereinfachung der durch die Zuständigkeit vieler Ressorts bislang komplizierten Verwaltungsvorgänge. Unter Hinweis auf die Petersberger Aufgaben meinte Murauer, dass man mehr kooperieren und Solidarität beweisen müsse.
Für Abgeordneten JUNG (F) hätten die von Kostelka geäußerten Befürchtungen keinen Grund, da es um eine Beschleunigung der Abläufe in der Verwaltung gehe, um klarere Definitionen, um die Einhaltung der Verpflichtungen mit der EU und der OSZE und auch darum, dem Verteidigungsministerium eine Handhabe für notwendige Sicherheitsmaßnahmen unter bestimmten Bedingungen zu geben. Es gehe aber nicht um die weitere Aushöhlung der Neutralität. Ebenso wenig gebe es einen inneren Zusammenhang mit der Sicherheitsdoktrin hinsichtlich einer vorzeitigen Bündnisfestlegung. Er könne das Junktim zwischen dem Gesetz, das die Praxis regelt, und der Sicherheitsdoktrin nicht verstehen und er hielte es für schade, wenn sich die SPÖ aus der gemeinsamen Arbeit zurückzöge.
Abgeordneter PILZ (G) meinte, dass es immer dann um einfache Dinge gehe, wenn die Regierung kompliziert rede. Offensichtlich wolle man einen NATO-Beitritt vorbereiten, wolle man die österreichische Sicherheitspolitik dem amerikanischen Oberkommando unterstellen. Auch Pilz mutmaßte, dass die Regierung die Neutralität hinterrücks amputieren wolle, bis es sie nicht mehr gibt. Wie Kostelka übte er scharfe Kritik an der Außenministerin, die gemeint hatte, Teile des Bundesverfassungsgesetzes und andere Gesetze existierten nur mehr auf dem Papier. Wenn das die Art und Weise sei, wie die Bundesregierung mit Gesetzen umgeht, so sei es umso wichtiger, dass der Nationalrat dem eine Schranke setze, eine Schranke, die 2/3-Mehrheit heiße. Diese Spielregel bleibe im Verfassungsrang und daran werde man sich die Zähne ausbeißen, prophezeite Pilz. Abschließend stellte er im Hinblick auf das Kriegsmaterialiengesetz die provokante Frage, welche Interessen man mit den derzeit intensiven Kontakten mit dem Irak verbinde.
Bei der Abstimmung wurde der Fristsetzungsantrag mit V-F-Mehrheit angenommen. (Schluss Fristsetzungsdebatte)