GESUNDHEITSAUSSCHUSS BEFASST SICH MIT PATIENTENCHARTA
Weitere Themen: Gesundheitsbericht, Haftung, Hepatitis-C-Opfer
Wien (PK) - Am Nachmittag fand eine Sitzung des Gesundheitsausschusses statt, bei der sich die Abgeordneten zunächst mit dem Gesundheitsbericht 2000 sowie der Regierungsvorlage betreffend eine Patientencharta befassten. Abgelehnt wurden die Initiative der Grünen, eine verschuldensunabhängige Medizinhaftung einzuführen sowie zwei Entschließungsanträge der Opposition bezüglich Entschädigungen für Hepatitis-C-Opfer.
Der Gesundheitsbericht 2000, der u.a. eine zusammenfassende Standortbestimmung des österreichischen Gesundheitswesens der Jahre 1996 bis 1998 liefert und auf die einzelnen Versorgungsbereiche näher eingeht, wurde mit S-F-V-Mehrheit zur Kenntnis genommen ( III-94.d.B.).
Der Bericht informiert weiters über den Gesundheitszustand der Bevölkerung (stetiger Anstieg der Lebenserwartung: Männer 74,7 Jahre, Frauen rund 81 Jahre), gibt Auskunft über die Entwicklung der Säuglingssterblichkeit (unter dem EU-Durchschnitt), die häufigsten Todesursachen (78% durch Herz-Kreislauf- und Krebserkrankungen), die Krankenhaushäufigkeit (über 2 Millionen im Jahr 1998, da ist ein Plus von 11 % gegenüber 1996), die Gesundheitsausgaben (1998: 216,21 Mrd. S), die rechtlichen Grundlagen, die ärztliche Versorgung, die Situation der Krankenanstalten, die Gesundheitsvorsorge, die Kostensenkungsmaßnahmen im Arzneimittelbereich, die Ausbildung des Gesundheitspersonals etc.
Der Abstimmung ging jedoch eine heftige Diskussion über die Auslegung der Geschäftsordnung voraus, da die Opposition - im Gegensatz zu den Regierungsfraktionen - der Auffassung war, dass die Öffentlichkeit durch die Enderledigung keine Möglichkeit habe, sich ausführlich mit dem Bericht zu befassen. Aus diesem Grund brachte sie auch einen Vertagungsantrag (Grüne) bzw. einen Antrag (SPÖ) ein, den Bericht im Ausschuss nicht endzuerledigen, die jedoch beide keine Mehrheit fanden. Abgeordneter Günther Leiner (V) wies in diesem Zusammenhang darauf hin, dass seit 4. April bekannt sei, dass der Bericht im Ausschuss enderledigt werde.
Wie könne man es begründen, dass im Jahre 2001 ein Bericht diskutiert werde, der zweieinhalb Jahre alte Daten enthalte, fragte Abgeordneter Kurt Grünewald (G). Zudem werde kein Wort darüber verloren, welche Schwierigkeiten bei der Umsetzung der Zielvorgaben aufgetreten sind bzw. welchen Widerstand die Länder leisten, welcher Zusammenhang zwischen Armut und Krankheit bestehe und auch die Diskussion "Pflichtversicherung versus Versicherungspflicht" habe man nicht einbezogen. Der Bericht enthalte zwar eine Reihe von "frommen Sprüchen", die aber nicht umgesetzt werden, kritisierte er. Er erwarte sich nicht nur eine "brave und fleißige Wiedergabe" von Fakten, sondern auch politische Stellungnahmen. Auch seine Fraktionskollegin Theresia Haidlmayr (G) stand dem Bericht kritisch gegenüber, da ihrer Meinung nach wichtige Themen wie Frauen- und Männergesundheit, psychosomatische Erkrankungen, Pflegeeinrichtungen etc. nicht ausreichend behandelt werden. Überdies werde das Problem, dass es zu wenig barrierefreie Arztpraxen gebe, nicht angesprochen.
Abgeordneter Alois Pumberger (F) verwies auf einige interessante Grafiken, die u.a. darüber Aufschluss geben, dass die stationären Aufnahmen zwar stark ansteigen, die Verweildauer in den Krankenhäusern aber zurückgehe. Man könne klar erkennen, dass für jeden Patienten ein Spitalsbett zur Verfügung stehe. Weiters könne man aus dem Bericht herauslesen, dass sich die Zahl der Medikamentenverordnungen - im Gegensatz zu dem exorbitanten Anstieg der Ausgaben - nur leicht erhöht habe. Dies beweise, dass man bei den Medikamentenpreisen ansetzen müsse, betonte er.
Dort, wo internationale Vergleiche angestellt werden, stünden wegen mangelnder Vernetzung keine aktuellen Daten zur Verfügung, erläuterte Staatssekretär Reinhart Waneck. Er verspreche aber, dass der nächste Bericht wesentlich früher herauskommen werde. Zudem könne er sich vorstellen, dass der nächsten Ausgabe - falls es gewünscht wird - ein "Visionsbericht", der über die zukünftigen Zielvorgaben und Absichten informiert, beigelegt werde. Was die Kritik des Abgeordneten Grünewald angeht, so wolle er feststellen, dass es bereits nach einem Jahr gelungen sei, die Länder in die Konzepte einzubinden.
PATIENTENCHARTA: NACH KÄRNTEN NUN AUCH VEREINBARUNG MIT BURGENLAND
Einhellige Zustimmung fand sodann der zur Diskussion stehende Gesetzentwurf, der eine Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG zwischen dem Bund und dem Land Burgenland zur Sicherstellung der Patientenrechte (Patientencharta) enthält. Die Regelungen beziehen sich vor allem auf folgende wesentliche Bereiche: Recht auf Behandlung und Pflege, Recht auf Achtung der Würde und Integrität, Recht auf Selbstbestimmung und Information, Recht auf Dokumentation, besondere Bestimmungen für Kinder, Vertretung von Patienteninteressen und Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen.
Der Charakter der Patientenrechte als Querschnittsmaterie, ihre Zersplitterung in zahlreiche Vorschriften im Rahmen der Rechtsordnung des Bundes und der Länder, das dadurch bedingte Informationsdefizit und Schwierigkeiten in der Durchsetzung führten zu der Überlegung, den Versuch zu unternehmen, auf der Grundlage einer Art. 15a B-VG-Vereinbarung eine - losgelöst von der Kompetenzlage - vollständige und übersichtliche Zusammenfassung aller Patientenrechte zu erarbeiten.
Vorarbeiten dazu wurden bereits Anfang der 90er Jahre geleistet. Allerdings scheiterte das Projekt damals an der Bereitschaft der Länder, heißt es im Vorblatt. In der Zwischenzeit wurde schon mit dem Land Kärnten eine derartige bilaterale Vereinbarung abgeschlossen. ( 421 d.B.)
Abgeordnete Theresia Haidlmayr (G) war der Auffassung, dass wesentliche Bereiche derzeit nicht geregelt sind. So sollten Kinder nicht nur die Möglichkeit, sondern das Recht haben, ihre Bezugspersonen ins Krankenhaus mitzunehmen, wie dies auch in der Charta der UNESCO vorgesehen ist. Das Gleiche gelte auch für die Begleitpersonen, unterstrich sie. Zudem sollte die Charta in Blindenschrift zur Verfügung gestellt werden.
Abgeordneter Alois Pumberger (F) erinnerte daran, dass diese sinnvolle Initiative in den 90er Jahren unter sozialdemokratischer Ägide gestartet wurde. Seiner Meinung nach sei es besser, die Patientenrechte durch eine 15a-Vereinbarung zu regeln, da ein bundeseinheitliches Patientenrecht nicht zielführend wäre. Abgeordneter Günther Leiner (V) wiederum machte darauf aufmerksam, dass Patientenrechte auch in anderen Gesetzesmaterien, etwa dem Krankenanstalten- und dem Ärztegesetz, berücksichtigt wurden.
Abgeordnete Heidrun Silhavy (S) stand der Charta grundsätzlich positiv gegenüber, ein Problem stelle jedoch die individuelle Durchsetzung dar. Sie hielt daher eine bundeseinheitliche Regelung für sinnvoller. Die derzeitige Situation, nämlich dass die Patienten selbst für eventuelle Schäden durch Ärzte aufkommen müssen, sei ein Hohn, argumentierte sie. Es sei nicht einzusehen, dass es vom Ethos der Landesregierungen abhänge, wie Patientenrechte im einzelnen ausschauen, erklärte Abgeordneter Kurt Grünewald (G). Auch er plädierte deshalb für eine bundeseinheitliche Regelung.
Man habe in seinem Ressort einen Kassasturz gemacht und beginne damit, einige Projekte, die in den letzten Jahren liegen geblieben sind, umzusetzen, erklärte Staatssekretär Reinhart Waneck. Dies gelte auch für die Patientencharta, die ein erster Schritt in die richtige Richtung sei. Auch wenn eine verfassungsmäßige Verankerung gut wäre, so sei durch eine 15a-Vereinbarung zumindest ein hohes Maß an Flexibilität gegeben, was eine Weiterentwicklung möglich mache.
Er teilte weiters mit, dass das Land Oberösterreich bereits unterschrieben hat und auch Steiermark, Niederösterreich und Tirol der Charta beitreten werden. In Richtung der Abgeordneten Haidlmayr führte Waneck aus, dass z.B. im Bereich der Palliativmedizin grundsätzlich die Möglichkeit bestehe, Angehörige ins Spital mitzunehmen.
GRÜNE FORDERN VERSCHULDENSUNABHÄNGIGE MEDIZINHAFTUNG
Die Grünen beantragten die Einführung einer verschuldensunabhängigen Medizinhaftung, die system-, strukturbedingte und von den Gesundheitsberufen verursachte Behandlungsschäden abdeckt und von einer Risikogemeinschaft mit Ausnahme von PatientInnen getragen wird. ( 140/A[E]) Die Intention des Antrages gehe dahin, vom zivilgerichtlichen Verfahren weg und hin zum sozialgerichtlichen zu kommen, sich an der gesetzlichen Unfallversicherung zu orientieren, von der persönlichen Haftung der ÄrztInnen abzugehen und eine einheitliche Haftung für den gesamten medizinischen Dienstleistungssektor zu erreichen, argumentierte Abgeordneter Kurt Grünewald (G). Obwohl es eine große Dunkelziffer in Österreich gebe, könne nur ein Bruchteil der geschädigten Patienten ihre Rechte durchsetzen. Derzeit seien die Zivilprozesse die einzige Möglichkeit, die jedoch für alle Beteiligten eine langwierige und peinliche Prozedur darstellen und oft in Gutachterkriege ausarten. Außerdem würden die Krankenkassen entlastet werden, da die Kosten von der Risikogemeinschaft getragen werden.
Abgeordnete Theresia Haidlmayr (G) setzte sich mit Nachdruck für das Modell der Grünen ein, da derzeit der Arzt anerkennen müsse, dass er einen Fehler gemacht hat. Dies führe dazu, dass etwa Kinder, die aufgrund eines Sauerstoffmangels bei der Geburt behindert auf die Welt kamen, bis jetzt noch keinen Schilling aus der Haftpflichtversicherung erhalten haben. Auch Abgeordnete Anna Huber (S) unterstützte die Initiative der Grünen, da dieses Modell eindeutige Vorteile für alle Beteiligten bringe.
Abgeordneter Erwin Rasinger (V) lehnte den Vorschlag der Grünen nicht grundsätzlich ab. Dieses Modell koste laut Schätzungen jedoch etwa 1 Mrd. S und er frage sich, wer das bezahlen soll. Zudem erinnerte daran, dass es der Wunsch der Länder war, keine bundeseinheitliche Regelung vorzusehen. Abgeordnete Brigitte Povysil (F) führte zudem ins Treffen, dass der Patient nunmehr sofort eine Entschädigung erhalte, und zwar noch bevor die Verschuldensfrage geklärt ist.
Staatssekretär Reinhart Waneck machte darauf aufmerksam, dass jeder Arzt vom ersten Tag seiner Berufsausübung an eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat und auch die Krankenhäuser Vorsorge getroffen haben, wenn ein Verschulden nachgewiesen wird. Er räumte jedoch ein, dass die derzeitige Situation nicht zufriedenstellend sei, da ursprünglich vorgesehen war, dass der Kostenträger pro Belagstag 10 S an einen Landesfonds abführt. Waneck war aber zuversichtlich, dass man in Zukunft wieder wegkomme von einer "Patienten- zu einer Trägerbelastung". Es wurden auch bereits Empfehlungen ausgearbeitet, wie die Fonds zu handhaben sind, führte Waneck aus.
OPPOSITIONSANTRÄGE BETREFFEND ENTSCHÄDIGUNGEN FÜR HEPATITIS-C-OPFER
Schließlich befassten sich die Ausschussmitglieder mit zwei Entschließungsanträgen der Opposition betreffend Entschädigungen für Hepatitis-C-Opfer, die von den Regierungsfraktionen abgelehnt wurden und somit in der Minderheit blieben. ( 225/A[E] und 271/A[E])
Sowohl SPÖ als auch Grüne verlangen die Einrichtung eines Fonds, um allen - durch Plasmapheresen - Geschädigten (sowohl SpenderInnen als auch EmpfängerInnen der Produkte) eine entsprechende Entschädigung zu gewähren. Die Mittel für diesen Fonds sollten nach Auffassung der sozialdemokratischen MandatarInnen in erster Linie von den verursachenden Firmen und deren Versicherungen zur Verfügung gestellt werden. Die Grünen stellen sich den neuen Fonds nach dem Vorbild des HIV-Unterstützungsfonds vor.
Die Ablehnung beider Anträge wurde damit begründet, dass die Bundesregierung, wie Staatsekretär Reinhart Waneck ausführte, einen solchen Fonds bereits ins Leben gerufen habe und dessen Gründung seit Mitte April 2001 rechtskräftig sei. Mit der Auszahlung von Leistungen könne ab kommenden Herbst gerechnet werden.
Aufgrund zahlreicher Detailfragen der Abgeordneten Erwin Kaipel, Elisabeth Hlavac, Brunhilde Plank, Anna Huber, Sophie Bauer und Heidrun Silhavy (alle S) zur Bestellung der Fondsmitglieder sowie zu den Auszahlungsmodalitäten führte der Staatssekretär weiter aus, dass seitens des Bundes jährlich 5 Mill. S, gedeckt durch die beschlossenen Budgets bis 2002, zur Verfügung stünden. Mit den Bundesländern und mit den Pharmafirmen werde man über eine Kostenbeteiligung verhandeln. Dies nahmen die S-Abgeordneten sowie Abgeordneter Kurt Grünewald (G) zum Anlass, kritisch festzuhalten, dass die Pharmafirmen nicht zur Verantwortung gezogen und damit die SteuerzahlerInnen für schuldhaftes Verhalten von Firmen zur Kasse gebeten würden. Grünewald sprach in diesem Zusammenhang sogar von einer "Bankrotterklärung" der Regierung. Waneck wies dies vehement zurück und zeigte sich zuversichtlich, mit den Unternehmen eine Einigung erzielen zu können.
Waneck informierte den Ausschuss auch darüber, dass der Fonds seinen Sitz in Wien haben werde und sich der Vorstand aus je zwei Mitgliedern des Ministeriums und der Selbsthilfegruppen sowie aus einem Experten zusammensetzen werde. Falls die Bundesländer einen Beitrag leisten, würden auch sie im Vorstand vertreten sein. Aus diesem Kreis sei dann der Fondsleiter zu wählen. Dieser werde lediglich einen Aufwandsersatz erhalten. Die Zahlungen an die Hepatitis-C-Opfer würden über eine Steuerberatungskanzlei abgewickelt, das Leistungskonzept müsse jedoch noch vom Vorstand ausgearbeitet werden. Man könne aber davon ausgehen, dass die Höhe der Leistungen nach dem Krankheitsbild abgestuft würden. Die Einstufung werde auf Grund eines medizinischen Gutachtens erfolgen.
Nach eindringlichem Nachfragen der Abgeordneten Theresia Haidlmayr (G) gab Waneck die politische Zusage, dass die Leistungen aus diesem Fonds nicht besteuert würden. Der Kritik der Opposition, dass nur SpenderInnen, die sich mit dem Hepatitis-C-Virus angesteckt haben, aus Mitteln dieses Fonds entschädigt würden, nicht aber EmpfängerInnen der Produkte, begegnete der Staatssekretär damit, dass für letztere das Produkthaftungsgesetz gelte.
(Schluss)
Links
- 140/A(E) - Einführung einer verschuldensunabhängigen Medizinhaftung
- 225/A(E) - Entschädigungen für die Hepatitis-C-Opfer der Plasmapheresefirmen
- 421 d.B. - Sicherstellung der Patientenrechte (Patientencharta)
- 1/A-GE - Gesundheitsausschuss
- III-94 d.B. - Gesundheitsbericht 2000
- 271/A(E) - Entschädigungsfonds für durch Plasmaspenden mit Hepatitis-C infizierte Personen