Parlamentskorrespondenz Nr. 876 vom 11.12.2001

INFORMATIONSSICHERHEITSGESETZ PASSIERT AUSSCHUSS

Geltung auf nichtösterreichische Materien beschränkt

Wien (PK) - In der heutigen Sitzung des Außenpolitischen Ausschusses des Nationalrates wurde die abgeänderte Fassung des Informationssicherheitsgesetzes (753 d.B.) mit den Stimmen der Regierungsparteien angenommen. Diese konzentriert sich nunmehr auf nichtösterreichische Materien und nimmt etwa die obersten Organe von den Beschränkungen aus, wenngleich auch diese völkerrechtlichen Einschränkungen unterliegen. Dadurch soll sichergestellt werden, dass in Österreich für Informationen, die von internationalen Organisationen klassifiziert worden sind, ein entsprechender Schutz gewährleistet werden kann. Darüber hinaus gehende Regelungen über die Klassifizierung innerstaatlicher Dokumente bleiben hiedurch jedoch unberührt.

Nachdem zunächst ein Antrag des Abgeordneten Peter Pilz (G), die Materie noch einmal zu vertagen, um den Standpunkt des EuGH im Zusammenhang mit Informationsfreiheit miteinbeziehen zu können, abgelehnt worden war, referierte Abgeordneter Michael Spindelegger (V) die wesentlichen Veränderungen der Vorlage durch den V-F-Abänderungsantrag ein. Der Gesetzesentwurf sei nun, so Spindelegger, auf jenen Kernbereich reduziert, zu dem man völkerrechtlich verpflichtet sei. Im übrigen habe man einen Grossteil der vorgebrachten Kritikpunkte berücksichtigt, betonte der Mandatar.

Dieser Umstand wurde auch von den Abgeordneten Peter Schieder (S) und Peter Pilz (G) gewürdigt, doch seien nach Ansicht der Oppositionsfraktionen noch immer einige Fragen offen, weshalb man auch dieser Version nicht zustimmen könne. So sagte Schieder, die große Sorge sei zwar nicht mehr gegeben, dennoch gebe es hinsichtlich der Behandlung von Journalisten, in bezug auf die Stellung der Länder und hinsichtlich des Agierens von Regierungsmitgliedern gegenüber den obersten Organen im Falle vertraulicher Dokumente noch Unklarheiten. Pilz wiederum sprach von der grössten Veränderung einer Regierungsvorlage seit er Abgeordneter sei, was die Qualität parlamentarischer Arbeit zeige. Dennoch stelle er der nunmehrigen Beschlussvorlage eine Alternative in Form eines G-Abänderungsantrages entgegen, wo es nicht um ein weniger an Sicherheit, sondern um ein weniger an Klassifikation gehe. So sei es etwa überlegenswert, klassifizierte Stellen in Dokumenten unlesbar zu machen, um so das Dokument an sich sehr wohl freigeben zu können und so einen größtmöglichen Zugang zu Dokumenten zu gewährleisten.

Abgeordneter Wolfgang Jung (F) zeigte sich ebenfalls zufrieden mit dem Gang der Dinge. Die Materie ziehe sich nun schon lange hin, mit dieser Vorlage könne sie endlich einer zufriedenstellenden Lösung zugeführt werden. Die Bedenken hinsichtlich der Journalisten könne er nicht teilen, beträfen die Sanktionen doch nur jene Personen, die Informationen ungerechtfertigt herausgäben und solche, die widerrechtlich an ebensolche gelangen wollten. In diesem Sinne äußerte sich auch sein Fraktionskollege Gerhard Kurzmann (F), der darauf hinwies, dass die Sicherheitsstandards in Europa eindeutig geregelt sein müssten, wozu mit diesem Gesetz ein Beitrag geleistet würde.

Abgeordneter Hannes Jarolim (S) bezeichnete den nunmehrigen Entwurf als wesentlich besser als den Ursprungstext, merkte aber an, die Regierung erwecke den Eindruck, als ob dessen Inhalt noch nicht völlig vom Tisch wäre. Abgeordnete Ulrike Lunacek (G) sprach sich für eine Ausweitung der Ausnahmebestimmungen auf die persönlichen Mitarbeiter von Abgeordneten aus und ventilierte nochmals die Frage nach den Journalisten.

Abgeordneter Wolfgang Großruck (V) unterstrich hingegen, dass für Journalisten kein Grund zur Sorge bestehe. Im übrigen sichere dieses Gesetz den internationalen Partnern die gewünschte Vertraulichkeit. Pilz wiederum wollte die Stellung der Journalisten in einer eigenen Ausschussfeststellung festgeschrieben haben. Abgeordneter Caspar Einem (S) sprach sich für einen Kompromiss zwischen nötiger Geheimhaltung und größtmöglicher Transparenz aus.

Bundesministerin Benita Ferrero-Waldner erklärte, Ziel des Gesetzes sei gemäß dem Völkerrecht der Schutz von vertraulichen Informationen, die Österreich von seinen Partnern erhalten habe. Dem entspreche auch der vorliegende Abänderungsantrag, der sie sehr zufrieden stimme.

Es habe eine lange Vorbereitung zu dieser Materie gegeben, und dennoch ging man auf die vorgebrachte Kritik adäquat ein und sprach mit den potentiell Betroffenen. Das Ergebnis liege nun vor, die obersten Organe und die Gerichte seien nun vom InfoSiG ausgenommen. Die darin enthaltenen Strafbestimmungen ergänzten lediglich bereits bestehende Bestimmungen, so etwa den § 310 StGB, welcher die Verletzung des Amtsgeheimnisses regle. Daraus folge, dass Journalisten davon nicht betroffen seien.

Das Regierungsmitglied erläuterte die unterschiedlichen Kategorien der Klassifikation und meinte, die Anzahl der darob zu überprüfenden Beamten werde von der Anzahl der entsprechenden Dokumente abhängen, so Ferrero Waldner, die dies am Beispiel ihres Ressorts exemplifizierte. Vor diesem Hintergrund rechne sie auch nicht mit finanziellen Mehrkosten. Schließlich wurde noch die diesbezügliche Sicherheitskommission durch die Ministerin vorgestellt und in ihren Funktionen dargestellt.

Die Vorlage wurde in der Fassung des V-F-Abänderungsantrages mit den Stimmen der Regierungsparteien angenommen, der G-Abänderungsantrag fand keine Mehrheit.

Ohne Debatte nahm der Aussenpolitische Ausschuss einstimmig zwei Übereinkommen über die Rechte des Kindes an.

Gemäß dem Übereinkommen über die Rechte des Kindes haben die Staaten im Rahmen der Teilnahme von Kindern an bewaffneten Konflikten sicherzustellen, dass Personen, die das 15. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, nicht unmittelbar an Feindseligkeiten teilnehmen. Es normiert auch das Verbot der Eingliederung von Kindern unter 15 Jahren in Streitkräfte, wobei die Vertragsstaaten aufgerufen werden, aus der Gruppe von Personen, die das 15., nicht aber das 18. Lebensjahr vollendet haben, vorrangig die Ältesten einzuziehen.

Ein Fakultativprotokoll zu diesem Übereinkommen sieht nun die Anhebung des Mindestalters für den Eintritt in staatliche und nicht-staatliche Militärdienste auf 18 Jahre vor. Gleichzeitig wird das zulässige Mindestalter für freiwillige Militärleistung mit 16 Jahren normiert. ( 766 d.B. )

Eine Änderung des UN-Übereinkommens über die Rechte des Kindes sieht die Erhöhung der Mitgliederzahl des zur Wahrung der im Übereinkommen gesicherten Rechte eingerichteten Komitees auf 18 Personen vor. ( 801 d.B.) (Schluss)