Parlamentskorrespondenz Nr. 16 vom 16.01.2003

ANTRÄGE (1 - 27)

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REGIERUNGSFRAKTIONEN ZU TRANSIT UND ZUM MELKER ABKOMMEN

Als Dringlicher Antrag der Fraktionen der bisherigen Bundesregierung wurde der Antrag 1/A (E) bereits am ersten Plenartag der XXII. GP eingebracht und debattiert. Die Bundesregierung wird damit aufgefordert, mit Nachdruck die Umsetzung der von Österreich in die Schlussfolgerungen des Europäischen Rats von Laeken und von Kopenhagen eingebrachten Punkte einzufordern, insbesondere aber für die Erfüllung der Vereinbarungen hinsichtlich Transit und des Melker Abkommens Sorge zu Tragen. Der Bundeskanzler wird ersucht, dem Parlament vor Unterzeichnung des Beitrittsvertrags im April 2003 über die Umsetzung der Punkte dem Parlament zu berichten.

ÖVP-ANTRAG: VERFASSUNGSÄNDERUNG IM BEREICH DES TIERSCHUTZES

Ein Antrag der ÖVP zielt auf eine Änderung des Bundesverfassungsgesetzes ab. Eingefügt werden soll eine Ziffer betreffend den "Tierschutz im Bereich der Heimtierhaltung sowie im Bereich der Haltung von Nutztieren und der Haltung von Tieren in Zoos und Tierparks; insbesondere im Bereich der einheitlichen Umsetzung von EU-Recht." Tierschutz werde auf europäischer Ebene ein immer wichtigeres Thema und Ziel sei es, in der erweiterten Europäischen Union glaubwürdig das hohe österreichische Niveau einzubringen und gleichzeitig faire Wettbewerbsbedingungen für die Bauern zu schaffen, heißt es im Antrag. Zudem sollen die Instrumente zur Förderung des Tierschutzes, z.B. die verstärkte Unterstützung von Investitionen in tierfreundliche Haltungsformen, verbessert werden. Zur Unterstützung der europäischen Diskussion und zum Erreichen einheitlicher europäischer Standards sei daher diese Verfassungsänderung erforderlich, argumentieren die Antragsteller. (2/A)

SPÖ: DRITTEL DER ABGEORDNETEN KANN UNTERSUCHUNGSSAUSSCHUSS EINSETZEN

Mit diesem SPÖ-Antrag sollen sowohl eine verfassungsrechtliche Grundlage als auch geschäftsordnungsrechtliche Bestimmungen normiert werden, wonach ein Untersuchungsausschuss nicht wie bisher nur durch Mehrheitsbeschluss, sondern auch durch ein Verlangen von einem Drittel der Abgeordneten eingesetzt werden kann. Weiters soll festgelegt werden, "dass nur ein Untersuchungsausschuss auf Grund eines Verlangens gleichzeitig laufen kann". Der Antrag sieht auch noch vor, dass der Ausschuss nach spätestens 18 Monaten dem Plenum über seine Tätigkeit zu berichten hat. (3/A)

SPÖ FORDERT BESCHAFFUNGSSTOPP FÜR KAMPFFLUGZEUGE

Sozialdemokratische Abgeordnete mit Klubobmann Cap an der Spitze verlangen von der Bundesregierung, den Beschaffungsvorgang für Kampfflugzeuge (Abfangjäger, Überwachungsflugzeuge) zu stoppen. Die SP-Mandatare weisen auf die Unterstützung des Anti-Abfangjägervolksbegehrens durch 624.720 Österreicher hin und untermauern ihren Entschließungsantrag mit dem Argument, dass Österreich seit dem Ende des Kalten Krieges ausschließlich von befreundeten Ländern umgehen sei. "Weit und breit ist kein Staat erkennbar, der Österreich militärisch - sei es am Boden, sei es in der Luft - bedrohen würde", heißt es in der Begründung des Antrages (4/A[E]).

SPÖ: BUND SOLL GESETZGEBUNGSKOMPETENZ FÜR TIERSCHUTZ BEKOMMEN

Mit dem vorliegenden Antrag der SPÖ sollen die Bestimmungen des Bundesverfassungsgesetzes dahingehend geändert werden, dass eine Gesetzgebungskompetenz des Bundes im Bereich des Tierschutzes geschaffen wird. Dabei handelt es sich um eine langjährige Forderung, die auf der Überlegung basiert, dass die Schutzbedürftigkeit von Tieren nicht davon abhängt, in welchem Bundesland sie sich aufhalten. Durch die länderweise unterschiedlichen Regelungen gibt es derzeit sehr unterschiedliche Schutzniveaus, die unter dem Gesichtspunkt des Tierschutzes nicht erklärbar sind. Dadurch kommt es zudem zu einer Verzerrung der Wettbewerbsbedingungen, was zwangsläufig zu einer Nivellierung nach unten führe. Wie stark auch das Bedürfnis der Bevölkerung nach einer bundesweiten gesetzlichen Regelung sei, wurde zuletzt durch das Tierschutzvolksbegehren bewiesen, das von 460.000 ÖsterreicherInnen unterstützt wurde, geben die SP-Mandatare zu bedenken.

Allerdings erscheint es nach Auffassung der SPÖ-Abgeordneten nicht erforderlich, auch die Vollziehung dem Bund zu übertragen, weswegen - entsprechend dem Subsidiaritätsprinzip - Tierschutz in Zukunft eine Angelegenheit des Artikels 11 B-VG (Gesetzgebung Bund, Vollziehung Land) sein soll. Es ist auch vorgesehen, dass die Bundesgesetzgebung die Länder ermächtigen kann, zu genau bezeichneten Bestimmungen Ausführungsgesetze zu erlassen. (5/A)

BESOLDUNGS-NOVELLE 2003: 2,1 % MEHR GEHALT FÜR BEAMTE

Ein VP-FP-Antrag für eine Besoldungs-Novelle 2003 gießt den Gehaltsabschluss zwischen dem Bund und den Gewerkschaften des Öffentlichen Dienstes sowie der Post- und Fernmeldebediensteten vom 29. Oktober 2003 in die erforderliche Gesetzesform. Die Gehälter der Beamten, Vertragsbediensteten und Landeslehrer werden um 2,1 %, mindestens aber um 30 Euro erhöht. Diese Bezugserhöhung wird im Jahr 2003 insgesamt einen Mehraufwand von 205 Mill. € erfordern, ist den Erläuterungen des Antrages zu entnehmen (6/A).

SPÖ FÜR DIE ABSCHAFFUNG DER UNFALLRENTENBESTEUERUNG ...

Die Abgeordneten Gusenbauer, Silhavy und Verzetnitsch treten in einem Antrag für die ersatzlose Streichung der "unsozialen Unfallrentenbesteuerung" ein; die bereits entrichteten Steuern sind von Amts wegen rückzuerstatten. (7/A[E])

... UND DIE VERANKERUNG DES SOZIALSTAATES IN DER BUNDESVERFASSUNG

Unter Bezugnahme auf das Volksbegehren "Sozialstaat Österreich" beantragen S-Abgeordnete die Verankerung des Sozialstaates in der Bundesverfassung. Artikel 1 (2) soll lauten: Österreich ist ein Sozialstaat. Gesetzgebung und Vollziehung berücksichtigen die soziale Sicherheit und Chancengleichheit der in Österreich lebenden Menschen als eigenständige Ziele. Vor Beschluss eines Gesetzes ist eine Sozialverträglichkeitsprüfung durchzuführen. Die Absicherung im Falle von Krankheit, Unfall, Behinderung, Alter, Arbeitslosigkeit und Armut erfolgt solidarisch durch öffentlich-rechtliche soziale Sicherungssysteme. Die Finanzierung der Staatsausgaben orientiert sich am Grundsatz, dass die in Österreich lebenden Menschen einen ihrer wirtschaftlichen und sozialen Lage angemessenen Beitrag leisten. (8/A)

SOZIALDEMOKRATEN LEGEN ENTWURF FÜR EIN BUNDES-TIERSCHUTZGESETZ VOR

Die Sozialdemokraten legen einen Antrag vor, der ihre Vorstellungen hinsichtlich eines Tierschutzgesetzes enthält. Neben den Allgemeinen Bestimmungen (u.a. Begriffsbestimmungen, Grundsätze der Tierhaltung, Definition von Tierquälerei, Töten von Tieren, Veranstaltungen mit Tieren) finden sich darin vor allem Regelungen über die Haltung von Heim- und Wildtieren, von Nutztieren sowie organisatorische Bestimmungen (z.B. Tierschutzbeirat, Tierschutzanwaltschaft, Behörde). Das Gesetz dient dem Ziel, das Leben und Wohlbefinden von Tieren zu schützen und zu verhindern, dass einem Tier ungerechtfertigt Schmerzen, Leiden oder Schäden zugefügt werden, heißt es im ersten Teil des Entwurfes. Durch dieses Gesetz werden aber keine bestehenden bundesgesetzlichen Bestimmungen sowie jagd- und fischereirechtliche Regelungen der Länder berührt.

Der Antrag sieht u.a. vor, dass beim Bundesministerium für Soziale Sicherheit und Generationen ein Tierschutzbeirat eingerichtet werden soll, der den Minister in allen Fragen zu beraten hat, vor der Erlassung von Verordnungen anzuhören ist und der dem Nationalrat jährlich einen Bericht über die Lage des Tierschutzes in Österreich vorzulegen hat. Neben jeweils zwei Vertretern des Sozial-, des Landwirtschafts- und des Innenministeriums sollen dem Beirat Mitglieder aus folgenden Bereichen angehören: Bundesländer (2), Veterinärmedizinische Universität Wien (1), Universität für Bodenkultur (1) und Zentralverband der Tierschutzvereine (2). Die Länder haben eine Einrichtung mit den Aufgaben der Tierschutzanwaltschaft zu betrauen; Behörde im Sinne des Gesetzes soll die Bezirksverwaltungsbehörde sein. Mit der Überwachung der tierschutzrechtlichen Vorschriften sind die Amtstierärzte und unter bestimmten Umständen die Tierschutzorgane betraut.

Schließlich enthält der Entwurf noch Strafbestimmungen, die bei Übertretungen Geldstrafen in der Höhe von bis zu 7.300 Euro vorsehen. Die eingehobenen Gelder fließen dem jeweiligen Bundesland zu und sind zweckgerichtet für Belange des Tierschutzes zu verwenden. Unter bestimmten Umständen kann die Behörde auch Personen, die wegen Tierquälerei bestraft wurden, das Halten von Tieren für einen gewissen Zeitraum verbieten.(9/A)

AUSGLEICHSZULAGE FÜR EHEPAARE STEIGT UM 7,3 % 

Unter dem Titel eines Sozialversicherungs-Änderungsgesetzes 2003 beantragen FPÖ und ÖVP eine Anhebung des Ausgleichszulagenrichtsatzes für Ehepaare von bisher 900,13 € auf 965,53 €. Die Erhöhung resultiert aus der EU-konformen Anhebung des Schwellenwerts für die Feststellung der Armutsgefährdung und aus einer Indexanpassung. Damit steigt der Ausgleichszulagenrichtsatz für Ehepaare gegenüber dem Vorjahr um 7,3 %. Der Ausgleichzulagenrichtsatz für Alleinstehende erreicht im Jahr 2003 643,54 €, liegt über den internationalen Schwellenwerten und bedarf daher keiner außertourlichen Erhöhung, heißt es in der Erläuterung des Antrages (10/A).

SPÖ FÜR EINE ÄNDERUNG DER ELTERNTEILZEIT BZW. TEILZEITKARENZ

Eine beantragte Änderung des Mutterschutzgesetzes, des Väter-Karenzgesetzes und des Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetzes beinhaltet u.a., dass jene ArbeitnehmerInnen, die den schriftlichen Antrag auf Teilzeitbeschäftigung in der Karenz oder auf Elternteilzeit rechtzeitig beim Arbeitgeber eingebracht haben, das Recht auf Antritt der Teilzeitbeschäftigung haben sollen, wenn der Arbeitgeber nicht binnen einer gesetzlich definierten Frist eine Klage beim Arbeits- und Sozialgericht erhebt. Der Arbeitgeber hat zu beweisen, dass eine Beschäftigung des/der ArbeitnehmerIn in Elternteilzeit oder Teilzeitkarenz schwerwiegende betriebliche Interessen so nachhaltig beeinträchtigt, dass eine allenfalls erforderliche Umorganisation der betrieblichen Abläufe sachlich nicht zu rechtfertigen ist. Außerdem ist ein Recht auf Teilzeitarbeit für Eltern festzulegen; dieses Recht soll zumindest bis zum Ablauf des ersten Schuljahres, jedenfalls aber bis zur Vollendung des 7. Lebensjahres des Kindes bestehen.

Um das Recht auf Elternteilzeit durchsetzen zu können, darf es keine Beschränkung auf Betriebe einer bestimmten Betriebsgröße oder auf Betriebe mit Betriebsräten geben.

Für Eltern, die eine Elternteilzeit in Anspruch nehmen, soll auch ein Kündigungsschutz gelten. Es wird beantragt, die Kündigung durch den Arbeitgeber zu beschränken und eine entsprechende Anfechtungsmöglichkeit vorzusehen. (11/A)

VORSCHLÄGE DER GRÜNEN BETREFFEND EIN BUNDES-TIERSCHUTZGESETZ

Die Grünen haben einen umfassenden Entwurf für ein Bundesgesetz zum Schutz der Tiere (Bundes-Tierschutzgesetz) vorgelegt, der sich in folgende zwölf Abschnitte gliedert: Allgemeine Bestimmungen; Pflichten gegenüber Tieren; Haltung von und Umgang mit Tieren; Betäubung, Schlachtung und Tötung von Tieren; Behandlung von und Eingriffe an Tieren; Tierquälerei; tierschutzrechtliche Bewilligungen; Überwachung; Behördliche Maßnahmen; Vollziehung (Behörde, Tierschutzorgane, Tieranwaltschaft); Strafbestimmungen (Höchststrafe 22.000 Euro); Schlussbestimmungen.

Die "traditionelle" Tierschutzgesetzgebung betrachtet die Nutzung von Tieren gleichsam als Regelfall und postuliert den Schutz der Tiere als Einschränkung dieser allgemeinen Nutzungsbefugnis. Die Grundkonzeption des Entwurfes der Grünen gehe jedoch davon aus, dass das Tier grundsätzlich unter den Schutz des Menschen zu stellen ist und nur ausnahmsweise, d.h. nur auf der Grundlage und im Rahmen besonderer rechtlicher Bestimmungen, die Nutzung von Tieren zugelassen werden dürfe.

Die Grünen weisen in ihrem Antrag darauf hin, dass die ÖsterreicherInnen schon mehrfach der Forderung nach einem bundeseinheitlichen, zeitgemäßen Tierschutzgesetz Ausdruck verliehen haben. Trotz mehrjähriger Befassung eines zur Behandlung des "Tierschutz-Volksbegehrens" eingerichteten Unterausschusses des Verfassungsausschusses werden Tierschutzangelegenheiten in Österreich jedoch nach wie vor durch mittlerweile zehn Landes-Tierschutzgesetze geregelt. Eine rechtsvergleichende Betrachtung mit der Gesetzeslage in der Schweiz und Deutschland zeige, dass das Tierschutzrecht (trotz föderalistischer Verfassung der betreffenden Staaten) durch eine Konsolidierung auf Bundesebene gekennzeichnet ist und sich nach Ansicht von Behördenvertretern und Experten bestens bewährt habe. Für die Schaffung einer Bundeskompetenz in Angelegenheiten des Tierschutzes sprechen nach Auffassung der Grünen noch eine Reihe von Gründen: die derzeitige Rechtszersplitterung sowie die mangelnde Verwaltungsökonomie in diesem Bereich, die EU-Mitgliedschaft (EU-Recht könnte effizienter und transparenter umgesetzt werden) sowie die unübersichtliche Rechtslage.

Als Zielsetzung des Tierschutzgesetzes wurde das "Wohlbefindensprinzip" formuliert, das als Freiheit von Schmerzen, Leiden, Qualen und Angst bzw. - positiv formuliert - als Gewährleistung tiergerechter Lebens- bzw. Haltungsbedingungen zu verstehen ist. Eine Verfassungsbestimmung soll zudem garantieren, dass die Würde des Tieres als geschütztes Rechtsgut anerkannt wird. Da die verfassungsrechtlich anerkannte mitgeschöpfliche Würde allen Tieren (Mitgeschöpfen) innewohnt, haben auch alle Tiere einen Anspruch auf Rechtsschutz. Eine Einschränkung des Anwendungsbereiches auf Wirbel- und Krustentiere, wie dies z.B. die Tierschutzgesetze im Burgenland und in Vorarlberg vorsehen, ist daher nicht zu rechtfertigen.

Die vielfältige Nutzung der Tiere und die dramatische Verschlechterung ihrer Lebensbedingungen verpflichte die Gesellschaft einen finanziellen Beitrag zum Schutz der Tiere zu leisten. Zu den fördernden Maßnahmen zählen u.a.: die Kosten die für Tieranwaltschaft, Zuschüsse zur Förderung tiergerechter Haltungssysteme im Bereich landwirtschaftlicher Nutztierhaltung, die Errichtung und Erhaltung von Tierheimen und Auffangstationen, Zuschüsse an praktizierende Tierärzte zur Behandlung von Heimtieren bedürftiger und mittelloser Personen, Maßnahmen zur Förderung des Tierschutzes in der Gesellschaft (insbesondere in Erziehung, Unterricht und Bildung) sowie Forschungs- und Entwicklungsarbeiten.(12/A)

GRÜNE FÜR STREICHUNG DES § 207b AUS DEM STRAFGESETZBUCH

Nach der Aufhebung des § 209 StGB durch den Verfassungsgerichtshof wurde der § 207b eingefügt, nach dem sexuelle Kontakte mit Jugendlichen unter bestimmten Umständen weiterhin unter Strafe gestellt werden. Die Grünen sprechen sich für die ersatzlose Streichung aus. Begründung: Der Schutz eines selbstbestimmten Sexuallebens junger Menschen sei strafrechtlich ausreichend abgesichert. (13/A)

GRÜNE LEGEN EIN ALLGEMEINES BEHINDERTEN-GLEICHSTELLUNGSGESETZ VOR

Laut Allgemeinem Behinderten-Gleichstellungsgesetz ist etwa in allen Verfahrensgesetzen vorzusehen, dass behinderten Menschen der gleiche Zugang zu den Verfahren sowie die gleichberechtigte Teilhabe an den Verfahren gewährleistet wird wie nicht Behinderten. Bildungseinrichtungen sind so zu vermitteln, dass die von allen Menschen - unabhängig von ihrer Behinderung - aufgenommen werden können. Gehsteige sind insbesondere für Rollstuhlfahrer innerhalb eines Jahres nach Inkrafttreten des Gesetzes abzuschrägen, wobei gleichzeitig auf die speziellen Erfordernisse von blinden und sehbehinderten Personen Rücksicht zu nehmen ist. Bestehende Bauwerke sind umzugestalten, wobei bei historischen Bauten bewegliche Adaptierungen zulässig sind, jedes neu errichtete Gebäude muss von Behinderten ohne Schwierigkeiten benützt werden können. Im Abschnitt über den Beruf heißt es, Behinderten habe der gleiche Berufszugang offenzustehen wie nicht Behinderten. Feststellungen, auf Grund derer Prozentsätze der Erwerbstätigkeit von behinderten Menschen ermittelt werden, sind unzulässig. (14/A)

GRÜNE: EINSETZUNG VON UNTERSUCHUNGSAUSSCHÜSSEN ALS MINDERHEITSRECHT

Die Einsetzung von Untersuchungsausschüssen soll ein Recht der parlamentarischen Minderheit werden, fordern die Grünen in einem Antrag der Bundesverfassung und der Geschäftsordnung des Nationalrats. So sollen ein Verlangen von 20 Abgeordneten bzw. aller Abgeordneten eines Klubs für die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses reichen. Solange allerdings ein früheres Verfahren läuft, darf nach den Vorstellungen der Grünen kein derartiges Verlangen gestellt werden. (15/A)

GRÜNE BEANTRAGEN DIE ABSCHAFFUNG DER STUDIENGEBÜHR...

Die Grünen treten für die Abschaffung der Studiengebühren ein, weil diese eine sozial- und bildungspolitische Sackgasse darstellten. Das den Universitäten zur Verfügung gestellte Budget dürfe dadurch allerdings nicht verringert werden, die Differenz soll den Grünen zufolge über das Bundesfinanzgesetz ausgeglichen werden. (16/A)

...  DIE ÄNDERUNG DER NATIONALRATS-WAHLORDNUNG ...

Eine Änderung der Nationalrats-Wahlordnung verlangen die Grünen: Derzeit seien Personen wahlberechtigt, sofern sie vor dem 1. Jänner des Wahljahres das 18. Lebensjahr vollendet haben. Bei einer Wahl im Jänner könnten daher 18jährige wählen, während bei einer Wahl gegen Ende des Jahres viele Erstwähler fast 19 Jahre alt sein müssten. (17/A)

... UND DIE ABSCHAFFUNG DER AMBULANZGEBÜHR

Geht es nach G-Sozialsprecher Öllinger, soll die "sozial ungerechte und extrem bürokratische" Ambulanzgebühr abgeschafft werden. (18/A)

GRÜNE WOLLEN GENERELLES NACHTFAHRVERBOT FÜR LKW ÜBER 7,5 TONNEN

Eine Ausweitung des Nachtfahrverbots auf sämtliche LKW über 7,5 t - ausgenommen nur noch Fahrzeuge des Straßendienstes und Fahrzeuge des Bundesheeres, die zur Aufrechterhaltung des militärischen Dienstbetriebs unumgänglich sind - beantragen die Grünen. Derzeit sind auch lärmarme LKW ausgenommen. (19/A)

FREIWILLIGE DEUTSCHKURSE FÜR AUSLÄNDER

Für Abgeordnete Stoisits ist die gesellschaftliche Integration Fremder mehr als bloßer Spracherwerb. Deshalb tritt sie für eine Änderung des Fremdengesetzes, speziell für die Abschaffung des Zwangs und der Sanktionen beim Spracherwerb, gekoppelt mit der Gewährung von Rechten am Arbeitsmarkt sowie im Wohnungs- und Sozialbereich, ein. (20/A)

NEUER ANLAUF ZUR REHABILITIERUNG DER OPFER DER NS-MILITÄRJUSTIZ

Die Grünen unternehmen einen neuen Anlauf zur Rehabilitierung der Opfer der NS-Militärjustiz. Konkret sollen "verurteilende militärstrafgerichtliche Entscheidungen der NS-Militärgerichte aufgehoben" und damit den Opfern und ihren Familien Achtung und Mitgefühl ausgedrückt werden. In der Begründung verweisen die Antragsteller auf analoge Beschlüsse des Deutschen Bundestags, aus denen sich für Österreich "sofortiger Handlungsbedarf" ergebe. (21/A)

GRÜNE: VOLKSBEGEHREN SOLLEN NICHT DURCH ENDE DER GP VERFALLEN

Volksbegehren sollen, geht es nach den Vorstellungen der Grünen, nicht mit dem Ende einer Gesetzgebungsperiode verfallen, sondern in der folgenden Periode weiter behandelt werden, und zwar nach dem Stand, in dem sie sich bei Beendigung der Periode befunden haben. (22/A)

GRÜNE FÜR BEGLEITENDE MASSNAHMEN NACH DER AUFHEBUNG VON § 209 StGB

Die Aufhebung des § 209 StGB durch den VfGH gilt nur im Anlassfall; bereits rechtskräftige Verurteilungen bleiben aufrecht, noch nicht angetretene Freiheitsstrafen müssen vollzogen werden. Die Grünen treten dafür ein, dass alle rechtskräftigen Verurteilungen allein nach dem betreffenden Paragraphen aufgehoben, Untersuchungs- und Strafgefangene freigelassen und rechtskräftige Freiheitsstrafen nicht mehr angetreten werden müssen. (23/A)

GRÜNE: INNERSTAATLICHE MASSNAHMEN ZUR EINDÄMMUNG DES TRANSITVERKEHRS

Grün-Abgeordnete Lichtenberger hat einen Entschließungsantrag ihrer Fraktion vorgelegt, in dem sie die Bundesregierung auffordert, innerstaatliche Maßnahmen zur Entlastung von Bevölkerung und Umwelt vor den Auswirkungen des Transitverkehrs unverzüglich in Angriff zu nehmen und dem Nationalrat regelmäßig darüber zu berichten. In der Begründung ihres Antrages unterziehen die Abgeordneten die Transitpolitik der Regierung einer detaillierten Kritik: Die Regierung sei nur halbherzig gegen den mehrfachen Bruch von Transitvereinbarungen durch die EU vorgegangen, habe die Brennermaut gesenkt, transitfördernden Subventionen für Dieseltreibstoffe zugestimmt, faktisch falsche Interpretationen der Schadstoffreduktion akzeptiert, Beschränkungen des Gefahrguttransportes gelockert, der Aushöhlung verkehrsbezogener Luftreinhaltebestimmung durch zuständige Behörden zugeschaut, ausreichende Maßnahmen gegen das Sozial- und Sicherheitsdumping verhindert, auf Billigtransit in Mittel- und Osteuropa gedrängt, der Errichtung eines bundesweiten Kontrollstellennetzes keinen Vorrang eingeräumt und die Einführung der LKW-Bemautung jahrelang verschleppt, klagen die Antragsteller (24/A[E]).

GRÜNE FÜR BESTEUERUNG VON DEVISENTRANSAKTIONEN ZUGUNSTEN DER ÄRMSTEN

Die Liberalisierung des Kapitalverkehrs und die Deregulierung der Finanzmärkte haben die internationalen Kapitalströme stark wachsen lassen. Instabilität im Währungs- und Finanzsystem sowie Krisen ganzer Volkswirtschaften infolge umfangreicher Spekulationen machen es für die Grünen notwendig, die Finanzmärkte auf ihre Finanzierungsfunktion zu beschränken. Einer der Vorschläge - den G-Abgeordnete Ulrike Lunacek nun in einem Entschließungsantrag aufgreift - lautet auf die Besteuerung kurzfristiger, spekulativer Devisentransaktionen ("Tobin-Tax"), wobei die Antragstellerin auf die Idee der deutschen Bundesministerin für Zusammenarbeit und Entwicklung hinweist, die Erträge einer solchen Steuer für den Kampf gegen die weltweite Armut zu verwenden. In diesem Sinne ersuchen die Grünen die Bundesregierung, sich in der EU für weitere Machbarkeitsstudien einzusetzen und drängen auf Entscheidungen zur Wechselkursstabilisierung, zugunsten der produzierenden Wirtschaft und für die Umverteilung von Ressourcen zugunsten der Entwicklungsländer (25/A[E]).

GRÜNE FÜR FRISTERSTRECKUNG BEI UMSETZUNG DES UNIVERSITÄTSGESETZES

Wegen "dringlich notwendiger Reformen sowie lokaler Schwierigkeiten bei der Umsetzung" treten die Grünen dafür ein, die Fristen für die Implementierung des Universitätsgesetzes 2002 um mindestens ein Jahr zu verlängern. (26/A)

GRÜNE WOLLEN KLARHEIT ÜBER UMSETZUNG BEI ANTIDISKRIMINIERUNG

Binnen zwei Monaten soll die Bundesregierung, geht es nach einem Antrag der Grünen, "den Stand ihrer Vorbereitungen zur im Juni 2003 fälligen Umsetzung der EU-Gleichbehandlungsrichtlinien", über den entsprechenden Zeitplan und über allenfalls ausgearbeitete Gesetzesvorschläge Bericht erstatten. (27/A[E])

(Schluss)