Parlamentskorrespondenz Nr. 506 vom 01.07.2003

FINANZAUSSCHUSS BEWÄLTIGT UMFANGREICHE TAGESORDNUNG

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Wien (PK) - Im weitern Verlauf ihrer Sitzung wandten sich die Mitglieder des Finanzausschusses einer Regierungsvorlage für ein Bundesgesetz über Beiträge zu internationalen Finanzinstitutionen (79 d.B.) zu, das die Voraussetzungen für die Teilnahme Österreichs an der Wiederauffüllung internationaler Finanzinstitutionen schaffen soll, und verabschiedeten es einstimmig. - Die Anregung des Abgeordneten Kurt Gartlehner (S), das Verbot der Kinderarbeit in den Fonds zu vertreten und den Wunsch der ILO nach einem Sitz in den Fonds-Gremien zu unterstützen, nahm Staatssekretär Alfred Finz positiv entgegen.

Im Einzelnen geht es um die 13. Wiederauffüllung der Internationalen Entwicklungsorganisation (IDA), an der sich Österreich mit 112,19 Mill. € beteiligt und um die 9. Wiederauffüllung des Afrikanischen Entwicklungsfonds (ADF) mit einem österreichischen Beitrag von 33,448 249 Mill. €. Die Globale Umweltfazilität-Treuhandfonds (GEF) wird zum dritten Mal wiederaufgefüllt; Österreichs Beitrag macht 24,38 Mill. € aus. Zur 6. Auffüllung des Internationalen Fonds für landwirtschaftliche Entwicklung leistet Österreich einen Beitrag von 7,831 044 €. Dazu kommt ein Beitrag an die Konsultativgruppe für internationale landwirtschaftliche Forschung mit einem Betrag nach Maßgabe der im Budget vorgesehenen Mittel.

IMMBILIEN-INVESTMENTFONDSGESETZ

Einhellige Zustimmung erzielte auch ein Entwurf für ein Immobilien-Investmentfondsgesetz samt Begleitnovellen (97 d.B.), den die Bundesregierung kürzlich vorgelegt hat, um der zunehmenden Nachfrage nach Anlageprodukten entgegenzukommen, die für Zwecke der Altersvorsorge geeignet sind. Die Geschäftsgebarung der Immobilienfonds, die dem Modell der seit 1963 bestehenden Investmentfonds folgen, soll von einer verpflichtend zu bestellenden Depotbank kontrolliert werden; außerdem werden die die neuen Fonds - sofern auch das Plenum der Empfehlung der V-F-Ausschussmehrheit folgt - der Bankenaufsicht unterliegen und in die Anlagevorschriften des Betrieblichen Mitarbeitervorsorgegesetzes und des Pensionskassengesetzes einbezogen werden.

Zweiter Schwerpunkt der Regierungsvorlage ist die Einführung eines "Europäischen Passes" für Kapitalanlagegesellschaften als Zulassung für grenzüberschreitende Dienstleistungen in allen EU-Mitgliedstaaten, die Zulassung der "individuellen Portfolioverwaltung" und der Vermögensverwaltung auf Einzelkundenbasis inklusive der Verwaltung von Pensionsfonds. Die Informationspflichten der Kapitalanlagegesellschaften werden durch die Einführung eines vereinfachten Prospekts für Anleger ausgebaut und die Veranlagungsmöglichkeiten von Kapitalanlagefonds über Wertpapiere hinaus auf andere Finanzanlagen erweitert, etwa auf Bankeinlagen, Geldmarktinstrumente, Derivate und andere Fonds. Der Gesetzentwurf wurde unter Berücksichtigung formaler Abänderungen an das Plenum weitergeleitet.

Durchwegs einstimmigen Voten erhielten auch folgende Übereinkommen:

ÜBEREINKOMMEN ÜBER DIE ERRICHTUNG DES JOINT VIENNA INSTITUTE

Das Joint Vienna Institute wurde im Jahr 1994 auf Initiative Österreichs als eine internationale Organisation mit Sitz in Wien gegründet, um Transitionsstaaten Mittel- und Osteuropas sowie der ehemaligen Sowjetunion durch volkswirtschaftliche und sozialpolitische Seminare und Kurse auf ihrem Weg zu marktorientierten Volkswirtschaften zu unterstützen. Ein Übereinkommen über die Errichtung des Joint Vienna Institute stellt die JVI, die mit 19 Bediensteten (davon drei Österreicher) zu den kleineren internationalen Organisationen in Wien zählt, auf eine permanente Basis, schafft eine solide Finanzierungsstruktur und regelt den Beitritt Österreichs zu dem Übereinkommen. Die operativen Kosten in der Höhe von 5 Mill. € jährlich werden zur Hälfte vom Internationalen Währungsfonds und zu je einem Viertel von Österreich und der Oesterreichischen Nationalbank getragen (88 d.B.).

INVESTITIONSSCHUTZABKOMMEN ... 

Schließlich verabschiedeten die Abgeordneten Investitionsschutzabkommen mit den Philippinen, Malta und Libyen (34 d.B., 36 d.B. und 37 d.B.).

... DOPPELBESTEUERUNGSABKOMMEN ...        

 

Ebenfalls einstimmig passierten Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen den Ausschuss. Die Partnerländer sind Belize, Marokko, Armenien, Kuwait und der Iran (45 d.B., 82 d.B., 87 d.B., und 89 d.B. und 92. d.B.).

Staatssekretär Alfred Finz nahm in einer kurzen Debatte dankbar die Anregung des Abgeordneten Christof Matznetter entgegen, sich für multilaterale Doppelbesteuerungsabkommen und für die Einhaltung internationaler Mindeststandards beim Arbeitnehmerschutz einzusetzen, es gehe darum, Wettbewerbsverzerrungen zu Lasten heimischer Unternehmen zu vermeiden.   

... UND EIN AMTSHILFEABKOMMEN MIT ASERBEIDSCHAN

Ein Abkommen mit Aserbeidschan über gegenseitige Amtshilfe und Zusammenarbeit in Zollsachen zielt darauf ab, den zunehmenden grenzüberschreitenden Warenverkehr und die Erhebung der Waren besser zu erfassen und den Schmuggel von Waren und Drogen wirksamer zu bekämpfen. Von der umfassenden Zusammenarbeit ausgenommen bleibt die Amtshilfe zur Einbringung von Abgaben und anderen Geldleistungen sowie die justizielle Rechtshilfe (95 d.B.). (Schluss)