REGIERUNGSVORLAGEN
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REVISION DES ÜBEREINKOMMENS ZUM SCHUTZ VON PFLANZENZÜCHTUNGEN
Eine neuerliche Revision des Internationalen Übereinkommens zum Schutz von Pflanzenzüchtungen ("Union internationale pour la protection des optentions vegetales" - UPOV) dient Anpassungen an das WTO/TRIPS-Abkommen und an den Beitritt supranationaler Organisationen. Die Änderungen tragen den neuen technischen und wirtschaftlichen Gegebenheiten sowie den Entwicklungen des internationalen Handels Rechnung. Das Sortenschutzrecht wird gestärkt, klarer gestaltet und auf sämtliche Pflanzen ausgedehnt. Für "im wesentlichen abgeleitete Sorten" wird das Prinzip des abhängigen Sortenschutzes eingeführt. Staatengemeinschaften können ein gemeinsames Schutzrechtssystem einrichten, was in der EU durch die Verordnung über den gemeinschaftlichen Sortenschutz bereits geschehen ist (195 d.B.).
EINFÜHRUNG DER ZEITWERTBILANZIERUNG IN DAS HANDELSGESETZBUCH
Eine Änderung des Handelsgesetzbuches dient der Umsetzung der sogenannten Fair Value-Richtlinie, die es europäischen Unternehmen im außereuropäischen Wettbewerb erleichtern soll, sich weltweit Kapital zu beschaffen. Sie sollen bei der Bewertung bestimmter Finanzierungsinstrumente, unter anderem auch von Derivaten, die Rechnungslegungsstandards (International Accounting Standards - IAS, inzwischen als International Financial Reporting Standards - IFRS bezeichnet) anwenden können.
Der Entwurf der Bundesregierung nimmt das Wahlrecht der Richtlinie in Anspruch und beschränkt die Möglichkeit, Finanzinstrumente zum Zeitwert zu bilanzieren, auf konsolidierte Abschlüsse von Konzernen. Dies deshalb, weil die Jahresabschlüsse von Einzelunternehmen für die Gewinnausschüttung und als steuerliche Bemessungsgrundlage relevant sind, während Konzernabschlüsse nur der Information über die wirtschaftliche Lage des Konzerns dienen. Auch Versicherungsunternehmen und Kreditinstitute können in ihren Konzernabschlüssen Finanzinstrumente künftig zum Zeitwert bilanzieren. Eine Verpflichtung zu dieser Bewertung wird aufgrund der IAS-Verordnung für börsennotierte Unternehmen ab 2005 bestehen (176 d.B.).
ABKOMMEN FÜR DAS SEKRETARIAT DER ALPENKONVENTION IN INNSBRUCK
Als Amtssitz des Ständigen Sekretariats des Übereinkommens zum Schutz der Alpen hat die Alpenkonferenz in ihrer Sitzung am 31. Oktober 2000 die Tiroler Landeshauptstadt Innsbruck bestimmt. Zur Erfüllung seiner Aufgaben erhält das Ständige Sekretariat die für vergleichbare internationalen Organisationen üblichen Vorrechte und Befreiungen. Das diesbezügliche Übereinkommen regelt die Rechtspersönlichkeit, die Unverletzlichkeit des Amtssitzes, die Befreiung von der Gerichtsbarkeit, die Unverletzlichkeit der Archive, die Befreiung von Steuern und Zöllen sowie die Privilegien und Immunitäten der Angestellten (177 d.B.).
INVESTITIONSSCHUTZ- UND -FÖRDERUNGSABKOMMEN MIT DER REPUBLIK JEMEN
Ein Investitionsschutzabkommen mit der Republik Jemen regelt auf der Grundlage der Gegenseitigkeit die Förderung und den Schutz von Investitionen. Konkret geht es um die Entschädigungspflicht bei Enteignungen, die Frage der Überweisungen und die Formen der Streitbeilegung. Die Abkommen beruhen auf den Prinzipien der Meistbegünstigung und der Inländergleichbehandlung, ausgenommen die Vorteile, die sich aus Integrationsmaßnahmen ergeben (178 d.B.).
BERICHTE DES FINANZMINISTERS AN DEN BUDGETAUSSCHUSS
Im Rahmen der begleitenden parlamentarischen Haushaltskontrolle hat Finanzminister Karl-Heinz Grasser dem Budgetausschuss über die Genehmigung überplanmäßiger Ausgaben im 2. Quartal 2003 berichtet. Von April bis Juni 2003 wurden überplanmäßige Ausgaben in der Höhe von 245,476 Mill. € bewilligt. 52,512 Mill. € davon wurden durch Ausgabeneinsparungen bei anderen Voranschlagsansätzen und 192,964 Mill. € durch Mehreinnahmen bedeckt. Die bedeutendsten Einzelbeträge resultieren aus Mehraufwendungen für Forschungs- und Entwicklungsprogramme im Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie (insgesamt 51 Mill. €), aus Aufwendungen für den Europäischen Solidaritätsfonds (46 Mill. €), der Einrichtung des Zentrums für Molekulare Medizin (14,171 Mill. €) sowie aus der Technologie- und Forschungsoffensive im Wirtschaftsressort (12,832 Mill. €) (14 BA).
VORBELASTUNGEN IM 2. QUARTAL 2003
Von April bis Juni 2003 hat der Bund bei der Durchführung von Einzelvorhaben Verpflichtungen in der Höhe von insgesamt 78,058 Mill. € übernommen, die die Budgets künftiger Finanzjahre belasten werden. Der weitaus größte Teil des Betrages (69,373 Mill. €) dient der Förderung von Wissenschaft, Forschung und Technologie (13 BA).
NACHBAR SOLL "RECHT AUF LICHT" ERHALTEN
Im Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch soll nun erstmals ein "Recht auf Licht" normiert werden. Eine entsprechende Regierungsvorlage(173 d.B.) gibt Nachbarn, die sich durch negative Immissionen von fremden Bäumen und Pflanzen, insbesondere durch deren Schattenwurf, beeinträchtigt fühlen, die Möglichkeit einer Unterlassungsklage. Darüber hinaus wird das geltende Selbsthilferecht des Nachbarn (z.B. das Abschneiden von Ästen und Wurzeln) modifiziert und darf fortan nur noch sachgerecht und unter möglichster Schonung der fremden Bäume und Gewächse ausgeübt werden. Streitigkeiten wegen des "Rechts auf Licht" solle in Zukunft aber primär außergerichtlich ausgetragen werden. Die Gerichte können nach dem Entwurf erst dann angerufen werden, wenn es nicht gelingt, binnen drei Monaten eine gütliche Einigung zu erzielen.
Die Regierungsvorlage bringt weiters auch eine Änderung des Konsumentenschutzgesetzes, durch die klargestellt wird, dass Pauschalreisenden bei erheblichen Reisemängeln auch der Ersatz der entgangenen Urlaubsfreude zusteht.
EU-GELDWÄSCHE-RICHTLINIE AUF RECHTSANWÄLTE UND NOTARE AUSGEDEHNT
Durch Änderung der Rechtsanwaltsordnung und der Notariatsordnung (174 d.B.) soll einer EU-Richtlinie Rechnung getragen werden, die die bisher nur für Kredit- und Finanzinstitute geltenden Pflichten im Kampf gegen die Geldwäsche auch auf Rechtsanwälte und Notare ausdehnt. Im wesentlichen sieht die Regierungsvorlage bei bestimmten Geschäften Identifizierungspflichten vor, wobei unter bestimmten Voraussetzungen auch Meldepflichten gegenüber dem Bundeskriminalamt gelten sollen. Allgemein werden Rechtsanwälte und Notare durch das Gesetz zu besonderer Sorgfalt verpflichtet, um der Durchführung von Geschäften vorzubeugen, die in einem Zusammenhang mit Geldwäsche stehen.
MEHR BUNDESHAFTUNGEN FÜR INVESTITIONEN DER ÖBB
Den ÖBB soll durch die Ermächtigung zur Haftungsübernahme durch den Bund für bei der EUROFIMA aufzunehmende Anleihen eine kostengünstige Befriedigung ihres Investitionsbedarfes ermöglicht werden. Zu diesem Zweck sollen nun durch eine Gesetzesänderung der zulässige Gesamtbetrag der Bundeshaftungen und die Laufzeit der Kreditoperationen entsprechend angepasst werden. Im Einzelnen wird der Haftungsrahmen der ÖBB Eurofinanzfinanzierungen von 726 Mill. € für Kapital und 726 Mill. € für Zinsen auf jeweils 1.200 Mill. € erhöht. Die Laufzeit einer Kreditoperation wiederum wird in Hinblick auf betriebswirtschaftliche Erfordernisse der ÖBB von 10 auf 20 Jahre ausgedehnt (175 d.B.).
AB 2004 ONLINE-ANFRAGEN IN GRUNDBUCHSANGELEGENHEITEN MÖGLICH
Um wie im Regierungsprogramm vorgesehen den elektronischen Rechtsverkehr auch auf die Belange des Grundbuches auszudehnen sollen durch ein so genanntes Grundbuchumstellungsgesetz (193 d.B.) nun die rechtlichen Voraussetzungen für eine diesbezügliche elektronische Urkundensammlung geschaffen werden. Dadurch werden ab 2004 Online-Anfragen auf die Urkunden des Grundbuches ermöglicht.
SICHERHEITSSTANDARDS BEI GEFAHRENGUTTRANSPORTEN AUF BINNENWASSERSTRASSEN
Ein Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung von gefährlichen Gütern auf Binnenwasserstrassen (196 d.B.) will einen international einheitlich hohen Sicherheitsstandard setzen. Die Bestimmungen sehen u.a. für bestimmte besonders gefährliche Güter Beförderungsverbote vor und regeln für die Beförderung der übrigen gefährlichen Güter detaillierte Sicherheitsvorschriften.
WISSENSCHAFTS- UND ERZIEHUNGSKOOPERATION MIT DER SLOWAKEI WIRD FORTGEFÜHRT
Die Zusammenarbeit mit der Slowakei auf dem Gebiet der Wissenschaft und Erziehung im Rahmen der Aktion Österreich - Slowakei soll bis Ende 2007 fortgesetzt werden. Ein entsprechendes Protokoll (197 d.B.) liegt dem Parlament zur Genehmigung vor.
GEÄNDERTER ABSTIMMUNGSMODUS IM EZB-RAT
Zur Sicherstellung einer raschen und effizienten Entscheidungsfindung im Rat der Europäischen Zentralbank nach der EU-Erweiterung soll der Abstimmungsmodus nun geändert werden. Im Einzelnen geht es bei dem vorliegenden Ratsbeschluss (198 d.B.) um die Umstellung auf ein Drei-Gruppen-Rotationsmodell mit fünfzehn rotierenden Stimmrechten für die nationalen Zentralbankpräsidenten.
(Schluss)
Stichworte
Format
Links
- 197 d.B. - Fortführung der Aktion Österreich-Slowakei, Wissenschafts- und Erziehungskooperation
- 178 d.B. - Abkommen Österreich und der Republik Jemen über die Förderung und den Schutz von Investitionen
- 173 d.B. - Zivilrechts-Änderungsgesetz 2004 - ZivRÄG 2004
- 176 d.B. - Fair Value-Bewertungsgesetz-FVBG
- 193 d.B. - Grundbuchsumstellungsgesetz - GUG
- 174 d.B. - Rechtsanwaltsordnung, Rechtsanwaltstarifgesetz, Disziplinarstatut für Rechtsanwälte und Rechtsanwaltsanwärter, Notariatsordnung
- 175 d.B. - Haftungsübernahme für von der Gesellschaft "Österreichische Bundesbahnen" bei der "EUROFIMA" aufzunehmende Anleihen, Darlehen und sonstige Kredite
- 177 d.B. - Abkommen Österreich und dem Ständigen Sekretariat des Übereinkommens zum Schutz der Alpen über dessen Amtssitz
- 198 d.B. - Änderung des Artikels 10.2 der Satzung des Europäischen Systems der Zentralbanken und der Europäischen Zentralbank
- 196 d.B. - Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung von gefährlichen Gütern auf Binnenwasserstraßen (ADN)
- 195 d.B. - Internationales Übereinkommen zum Schutz von Pflanzenzüchtungen