Parlamentskorrespondenz Nr. 842 vom 07.11.2003

DISKUSSION ÜBER FINANZPOLITIK DER REGIERUNG IM AUSSCHUSS

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Wien (PK) - Nach der Aussprache über aktuelle Fragen fand eine weitere Sitzung des Finanzausschusses statt, in der zunächst der Bericht über die öffentlichen Finanzen Anlass zu einer breiteren Diskussion gab. Sodann stand noch ein Abgabenänderungsgesetz auf der Tagesordnung, das in zahlreichen Punkten (Umsatzsteuer, Tabaksteuer, Abgabenorganisation, Finanzämter) Änderungen brachte. Weitere Tagesordnungspunkte betrafen u.a. die Zuteilung der Bundeszuschüsse zu Straßenbauvorhaben der Länder, die Veräußerung von Bundesanteilen an der Tiroler FlughafenbetriebsgmbH an Stadt und Land, Investitionserleichterungen für die ÖBB sowie internationale Abkommen. Außerdem wurde noch ein Devisengesetz 2004 beschlossen, das den Kapital- und Zahlungsverkehr mit Auslandsbezug neu regelt.

BERICHT ÜBER ÖFFENTLICHE FINANZEN VON REGIERUNG UND OPPOSITION UNTERSCHIEDLICH INTERPRETIERT

Der Bericht über die öffentlichen Finanzen (III-52 d.B.) 2002 zeigt an, dass das gesetzte Budgetziel eines ausgeglichenen Haushalts für 2002 zwar nicht erreicht werden konnte, dass aber das Budgetdefizit deutlich geringer ausfiel als noch zu Jahresende 2002 erwartet. Aufgrund der bei der Berichterstellung herangezogenen Daten vom März 2002 bezifferten die Autoren des Berichts das gesamtstaatliche Defizit für das Vorjahr noch mit 0,6 %. Aktuellere Daten belegen einen wesentlich günstigeren Gebarungserfolg der Länder und Gemeinden und lassen eine Revision der Defiziterwartungen auf 0,2 % zu. - Der Bericht wurde mehrheitlich zur Kenntnis genommen.

Abgeordneter Hannes Bauer (S) unterstrich, dass das bessere Resultat den Ländern und Gemeinden zu verdanken sei. Gleichzeitig sei aber auch das Investitionsvolumen in den ländlichen Regionen stark zurückgegangen, was dramatische Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt habe.

Abgeordneter Werner Fasslabend (V) zeigte sich sehr zufrieden mit den Ergebnissen des Berichts. Es sei gelungen, nicht nur Stabilität zu gewährleisten, sondern auch das Wachstum zu sichern. Kritisch betrachtete er die Ankündigung Wiens, sich aus dem Stabilitätsprogramm herausnehmen zu wollen.

Abgeordneter Werner Kogler (G) konnte die positive Bewertung seines Vorredners nicht nachvollziehen, zumal auch das Investitionsvolumen stark zurückgegangen sei.

Abgeordneter Jakob Auer (V) wertete es als positiv, dass das Defizit deutlich besser ausfalle als prognostiziert. Österreich stehe im Vergleich zu anderen EU-Staaten gut da. Sorgen machte er sich jedoch bezüglich der Gemeinden. Angesichts der Ertragsminderungen und der höheren Belastungen frage er sich, wie die notwendigen Investitionen in die Infrastruktur finanziert werden können.

Wien habe in keinster Weise den Stabilitätspakt aufgekündigt, wendete Abgeordneter Dietmar Hoscher (S) ein. Es sei jedoch legitim, sich zu überlegen, wie die Finanzierung aussehen soll, wenn man als Bundesland vorrangig von den Maßnahmen der Regierung betroffen ist. Was die Situation am Arbeitsmarkt in Wien angeht, so müsse man berücksichtigen, dass 230.000 Arbeitnehmer aus anderen Bundesländern kommen. Wäre dies nicht der Fall, dann gebe es einen Arbeitskräftemangel, gab Hoscher zu bedenken.

Abgeordnete Marianne Hagenhofer (S) machte auf die schwierige Lage am Arbeitsmarkt aufmerksam. Einerseits werden die Arbeitsämter dazu angehalten, 57- und 58jährige Personen zu Bewerbungen zu schicken, obwohl dies praktisch aussichtslos ist. Andererseits werden tausende Beamte jetzt noch in Frühpension geschickt. Auch Abgeordneter Hans Moser (G) wies darauf hin, dass es in Österreich derzeit 240.000 arbeitslose Menschen gibt. Dies sei nicht nur mit hohen Kosten verbunden, sondern es werde auch wertvolles Human- und Sozialkapital nicht genutzt. Außerdem kritisierte er die seiner Ansicht nach dramatische Verlagerung der Schuldenstruktur auf die Länder und Gemeinden.

Die Entwicklung des Staatshaushaltes sei wirklich erfreulich, meinte Abgeordneter Josef Bucher (F). Es sei auch nicht richtig, dass sich die Einkommenssituation verschlechtert habe; die Arbeitnehmer haben netto mehr in der Geldbörse als in den Jahren zuvor. Bucher kam auch noch auf den Finanzausgleich zu sprechen. Der Verteilungsschlüssel sei seiner Meinung nach nicht gerecht, da die Städte mehr erhalten als die kleinen Gemeinden.

Erst wenn aufgabenorientierte Kriterien erstellt werden, könne es einen sinnvollen Finanzausgleich geben, meinte Abgeordneter Kurt Gaßner (S). Er befürchtete zudem, dass sich die Gemeinden die Infrastruktur nicht mehr leisten können, wenn die finanzielle Aushöhlung so weiter gehe. Vehement sprach sich Gaßner dagegen aus, die kommunalen Versorgungseinrichtungen, wie z.B. die Abwasserentsorgung, zu privatisieren.

Abgeordneter Walter Tancsits (V) sprach von einer exzellenten Stabilisierung der öffentlichen Finanzen. In Richtung der SPÖ-Abgeordneten stellte er fest, dass es unzulässig sei, das Reformtempo mit der Situation am Arbeitsmarkt in Verbindung zu bringen; die Pensionsreform z.B. fange erst in vielen Jahren zu greifen an.

Staatssekretär Alfred Finz räumte ein, dass in der offiziellen Statistik ein Rückgang bei den öffentlichen Investitionen festzustellen ist. Allerdings müsse man berücksichtigen, dass es eine Reihe von Ausgliederungen auf allen Ebenen gegeben hat (z.B. ASFINAG), die nun nicht mehr hineingerechnet werden. Bis 2010 werden insgesamt 32 Mrd. € in Straße und Schiene investiert, gab Finz zu bedenken, soviel wie überhaupt noch nie. Sodann illustrierte er, dass auch die Masseneinkommen gestiegen sind. Nicht zufrieden sein könne man mit den Arbeitslosenzahlen, aber gleichzeitig gebe es auch eine Rekordbeschäftigung, hob der Staatssekretär hervor. Die Arbeitslosigkeit verursache natürlich hohe Kosten (4,5 Mrd. €); dem stehen aber 6 Mrd. € an Zinsendienst für die übernommenen Schulden gegenüber, gab Finz zu bedenken.

Die Gemeinden und Ländern haben ihren vereinbarten Teil zum Stabilitätspakt beigetragen und es war nicht geplant, dass das Investitionsvolumen zurückgehen soll, sondern dass bei der Verwaltung eingespart wird. Man habe den Kommunen z.B. angeboten, sich an der BundesbeschaffungsgmbH zu beteiligen oder günstige Kredite über die Bundesfinanzierungsagentur aufzunehmen. Intensive Vorbereitungen laufen derzeit hinsichtlich der Finanzausgleichsverhandlungen und es soll ein Gutachten erstellt werden, wie ein aufgabenorientierter Bevölkerungsschlüssel aussehen könne. Was die Frühpensionierungen im öffentlichen Dienst angeht, so sei dies eine begrenzte Einmalaktion, um einen erhöhten Personalstand abbauen zu können; der Großteil der Stellen wird auch nicht mehr nachbesetzt.

ZAHLREICHE NEUREGELUNGEN IM ABGABENÄNDERUNGSGESETZ

Sodann behandelte der Ausschuss den Regierungsentwurf für ein Abgabenänderungsgesetz 2003. Die Opposition kritisierte, dass es viel zu wenig Zeit gegeben habe, sich ausführlich mit der Vorlage und den im Ausschuss eingebrachten Anträgen zu befassen. Die SPÖ und Grünen behielten sich daher vor, dem Gesetz erst nächste Woche im Plenum zuzustimmen.

Der Entwurf für ein Abgabenänderungsgesetz 2003 enthält neben Klarstellungen und Textkorrekturen EU-Anpassungen im Steuerrecht und Maßnahmen zur Optimierung der Verwaltungsstruktur, von denen die Regierung - vorerst noch nicht quantifizierbare - Einsparungen erwartet. Im Umsatzsteuergesetz werden Eigenverbrauchstatbestände Lieferungen und sonstigen Leistungen gleichgestellt sowie eine Verpflichtung zur Rechnungslegung bei Leistungen an Unternehmer und juristische Personen fixiert. Bei Kleinbetragsrechnungen ist das Ausstellungsdatum, bei Fahrausweisen überdies die Angabe des Steuersatzes erforderlich. Beim Geltendmachen von Sicherungseigentum und Eigentumsvorbehalt sowie bei Grundstücken im Zwangsversteigerungsverfahren kommt es künftig zum Übergang der Steuerschuld. Kriterium für die Fälligkeit der Einfuhrumsatzsteuer soll künftig nicht die Verbuchung, sondern die Erfassung auf dem Abgabenkonto sein.

Die bevorstehende EU-Erweiterung macht auch Änderungen bei der Tabaksteuer notwendig, um das bisherige Tabaksteueraufkommen abzusichern. Während der Übergangsfrist, die den neuen Mitgliedstaaten für das Erreichung der Mindestbesteuerung von Tabakwaren eingeräumt wurde, werden die Mengen an Tabakwaren, die im privaten Reiseverkehr tabaksteuerfrei eingeführt werden können, beschränkt. Zusätzlich zur bisherigen Mindeststeuer von 90 % der Tabaksteuerbelastung bei Zigaretten (57 % des Kleinverkaufspreises der meistverkauften Preisklasse und mindestens 60 € je 1000 Stück) wird ein fixer Mindestbetrag in der Höhe von 83 €/1000 Stück festgesetzt. Steuerpflichtig sind die Beförderer oder jene Personen, die die Beförderung veranlassen. Zuständig ist das Zollamt, in dessen Bereich die Steuerschuld entstanden ist.

Im Zuge der Reform der Steuer- und Zollverwaltung kommt es zu einer Dezentralisierung der Verantwortung nach den Grundsätzen des New Public Management. Finanz- und Zollämter übernehmen Aufgaben- und  Ressourcenverantwortung. Die Beibehaltung der Finanzlandesdirektionen als Oberbehörden gilt als nicht zweckmäßig, weil durch die Einrichtung des unabhängigen Finanzsenats ein wesentlicher Zuständigkeitsbereich der Finanzlandesdirektionen herausgelöst wurde. Aufgaben der bisherigen Finanzlandesdirektionen sollen besondere Organisationseinheiten übernehmen.

Staatssekretär Alfred Finz wies darauf hin, dass die neuen Umsatzsteuerbestimmungen im wesentlichen die Umsetzung von EU-Richtlinien sowie eines Urteils des EuGH darstellen. Was die Tabaksteuerregelungen betrifft, so glaube er im Gegensatz zum Abgeordneten Matznetter nicht, dass es Probleme beim Vollzug geben könne. Auch hinsichtlich der Neugestaltung der Abgabenverwaltung teile er nicht die Besorgnis von Matznetter. Die Finanzämter werden in 43 Wirtschaftsräume zusammengefasst. Im großen und ganzen wird eine Hierarchieebene herausgenommen, wobei aber alle lokalen Finanzämter erhalten bleiben. - Bei der Abstimmung wurde die Vorlage in der Fassung eines Abänderungsantrages mit V-F-Mehrheit angenommen; ebenso angenommen wurde eine Ausschussfeststellung, die Klarstellungen hinsichtlich des Vollzugs enthält. Ein mit dem Gesetz im inhaltlichen Zusammenhang stehender Antrag, der eine Änderung des Glücksspielgesetzes bringt, wurde einstimmig verabschiedet.

NEUREGELUNG DER ZUSCHÜSSE DES BUNDES FÜR STRASSENBAUTEN

Der Verfassungsgerichtshof hat die Zuerkennung von 62,135 Mill. € an Kärnten im Zweckzuschussgesetz für den Bau der B 100 Drautal Straße in Kärnten aufgehoben, weil es sachlich nicht gerechtfertigt gewesen sei, den Ausbau der B 100 in Osttirol außer Acht zu lassen. Eine Gesetzesänderung, wie sie die Bundesregierung vorgelegt hat, entspricht einer mit allen Ländern vereinbarten Neuregelung der Zuschüsse. Den Bund kostet die Neuregelung zusätzlich 6 Mill. €, Tirol erhält 14 Mill. € mehr, Kärnten und Vorarlberg um jeweils 4 Mill. € weniger (237 d.B.). - Die Vorlage wurde in der Fassung eines Abänderungsantrages mit V-S-F-Mehrheit angenommen.

Durchwegs einstimmig verabschiedete der Finanzausschuss schließlich folgende Vorlagen an das Nationalratsplenum:

BUND VERKAUFT ANTEIL AM TIROLER FLUGHAFEN AN STADT UND LAND

Der 50 %-Anteil des Bundes an der Tiroler FlughafenbetriebsgmbH soll zu gleichen Teilen an das Land Tirol und die Stadt Innsbruck verkauft werden. Die von der Zivilluftfahrt genutzten bundeseigenen Liegenschaften sollen an die Stadt Innsbruck veräußert werden. Dies dient der Kompetenzbereinigung zwischen Bund und Ländern und entspricht langjährigen Empfehlungen des Rechnungshofes. (254 d.B.).

DEVISENGESETZ WIRD MODERNEN ERFORDERNISSEN ANGEPASST

Das derzeit gültige Devisengesetz stammt aus dem Jahr 1946 und ist daher noch vom Gedanken grundsätzlicher Restriktion devisenrechtlicher Transaktionen und der Notwendigkeit genereller Kontrolle des Kapital- und Zahlungsverkehrs mit dem Ausland geprägt. Da dies insbesondere seit dem EU-Beitritt und der Euro-Einführung nicht mehr den heutigen Gegebenheiten entspricht, hat die Bundesregierung kürzlich einen Entwurf für ein Bundesgesetz über den Kapital- und Zahlungsverkehr mit Auslandsbezug sowie für die Aufhebung der bisher geltenden devisenrechtlichen Vorschriften vorgelegt. Zugleich dient die Vorlage der Einhaltung der EU-Verordnung über grenzüberschreitende Zahlungen in Euro. - Ein V-F-Abänderungsantrag galt redaktionellen Verbesserungen (205 d.B. )

ABSTIMMUNGSMODUS IN EUROPÄISCHER ZENTRALBANK WIRD IM HINBLICK AUF DIE EU-ERWEITERUNG ANGEPASST

Um rasche Entscheidungen im Rat der Europäischen Zentralbank nach der EU-Erweiterung zu gewährleisten, soll der Abstimmungsmodus geändert werden. Der diesbezügliche Ratsbeschluss sieht die Umstellung auf ein Drei-Gruppen-Rotationsmodell mit fünfzehn rotierenden Stimmrechten für die nationalen Zentralbankpräsidenten vor (198 d.B.).

ÜBEREINKOMMEN BETREFFEND DIE PRÜFUNG UND BEZEICHNUNG VON EDELMETALLGEGENSTÄNDEN WIRD GEÄNDERT

Das Übereinkommen betreffend die Prüfung und Bezeichnung von Edelmetallgegenständen dient der Erleichterung des Handels. Eine Kompetenzerweiterung des Ständigen Ausschusses soll rascheren Entscheidungen zur Exportförderung der österreichischen Schmuckindustrie dienen. Neben Platin, Gold und Silber gilt künftig auch Palladium als Edelmetall (200 d.B.).

INVESTITIONSERLEICHTERUNGEN FÜR DIE ÖBB

Den ÖBB sollen durch eine Bundeshaftung für EUROFIMA-Anleihen günstige Investitionsmittel erhalten. Im Einzelnen wird der Haftungsrahmen der ÖBB Eurofinanzierungen von 726 Mill. € für Kapital und 726 Mill. € für Zinsen auf jeweils 1.200 Mill. € erhöht. Die Laufzeit einer Kreditoperation wiederum wird in Hinblick auf betriebswirtschaftliche Erfordernisse der ÖBB von 10 auf 20 Jahre ausgedehnt. Ein Abänderungsantrag galt der maximalen Laufzeiterstreckung für bestehende Kredite (175 d.B.). - In einer kurzen Debatte beantwortete Staatssekretär Finz Detailfragen der Abgeordneten Bauer und Hagenhofer (beide S). Abgeordneter Kogler (G) forderte die Vorlage eines Konzepts zur Entschuldung der ÖBB.

DER FINANZAUSSCHUSS WÜNSCHT EINE GRUNDSATZDEBATTE ÜBER INVESTITIONSSCHUTZABKOMMEN

Die Investitionsschutzabkommen mit der Republik Jemen sowie mit Namibia regeln auf der Grundlage der Gegenseitigkeit die Förderung und den Schutz von Investitionen. Konkret geht es um die Entschädigungspflicht bei Enteignungen, die Frage der Überweisungen und die Formen der Streitbeilegung. Die Abkommen beruhen auf den Prinzipien der Meistbegünstigung und der Inländergleichbehandlung, ausgenommen die Vorteile, die sich aus Integrationsmaßnahmen ergeben (178 d.B. und 244 d.B.).

Abgeordneter Matznetter (S) kündigte die Zustimmung seiner Fraktion zu den beiden Abkommen an, plädierte aber für eine grundsätzliche Diskussion - etwa in Form einer Enquete - über bilaterale Investitionsschutzabkommen. Die EU sei nicht an bilateralen Abkommen interessiert und überdies wirkten sich nicht alle geförderten Investitionsprojekte positiv auf kleine und arme Partnerländer aus. Matznetter wies auf Schadenersatzregelungen und das Gleichbehandlungsgebot hin, das es einem Dritte-Welt-Land schwer mache, Kleingewerbetreibende nach einer Katastrophe zu 100 % zu entschädigen, wenn daraus die Verpflichtung erwachse, auch einen Großkonzern 100-prozentig zu entschädigen.

Abgeordnete Sburny (G) schloss sich Matznetter an und plädierte ebenfalls dafür, die Auswirkungen von Investitionsschutzabkommen global zu betrachten. Sburny zitierte einen Weltbankbericht über die sich öffnende Schere zwischen arm und reich und machte - darin auch von ihrem Fraktionskollegen Werner Kogler unterstützt - darauf aufmerksam, dass aus Investitionen in der Dritten Welt nicht nur Gewinner, sondern vielfach auch Verlierer resultieren. - Abgeordneter Roderich Regler (V) betonte demgegenüber, dass Investitionsschutzabkommen für die heimische Wirtschaft wichtig seien, um im Ausland investieren zu können. Und dabei handle es sich nicht um eine Form von modernem Kolonialismus, sondern auch um Wirtschaftshilfe.

Staatssekretär Finz klärte darüber auf, dass derzeit keine multilateralen Abkommen für den Investitionsschutz zur Verfügung stehen. Die Abkommen seien durchaus auch in Richtung auf den Arbeitnehmerschutz weiterentwickelt worden. Entschädigungen seien nur bei Verstaatlichungen vorgesehen. 

Nachdem sich auch die Abgeordneten Hagenhofer und Bauer (beide S) sowie Kogler (G) für eine Enquete ausgesprochen hatten und Auch V-Abgeordneter Auer seine Sympathie für eine solche Veranstaltung bekundet hatte, schlug Ausschussobmann Stummvoll (V) vor, gemeinsam mit dem Vorsitzenden des Wirtschaftsausschusses schon in der nächsten Woche Gespräche über die Form aufzunehmen, in der diesem Wunsch entsprochen werden soll. (Schluss)