Parlamentskorrespondenz Nr. 891 vom 24.11.2003

ANTRÄGE (277 - 293)

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SPÖ FORDERT BUNDESEINHEITLICHES BERUFSBILD FÜR "ALTENFACHBETREUER"

In einem Entschließungsantrag treten die SPÖ-Abgeordneten für die Schaffung eines bundeseinheitlichen Berufsbildes für „Altenfachbetreuer" sowie für eine zeitgemäße, in Modulen aufgebaute, umfassende Ausbildung für diese Berufsgruppe ein. Aufgrund der in Österreich bestehenden Kompetenzverteilung werden die Berufsbilder der diplomierten Gesundheits- und Krankenpflegerinnen sowie der Pflegehilfe auf Bundesebene geregelt; das Berufsbild der AltenfachbetreuerIn ist jedoch Landessache, weil es sich dabei um den Kompetenztatbestand Soziales handelt. Durch diese Kompetenzlage komme es immer wieder vor, dass zwischen Bundesländern, bisweilen aber sogar innerhalb der Grenzen von Bundesländern, an sich qualifizierte Ausbildungen, bei bestimmten Trägern nicht angerechnet werden, was zu einem Zustand des Nebeneinander von Ausbildungswegen führt. Die Bundesregierung wird daher aufgefordert, dem Nationalrat bis zum 29. Mai 2004 eine entsprechende Regierungsvorlage zuzuleiten. (277/A[E])

SPÖ FÜR EINE UMFASSENDE REFORM DER GESUNDHEITSBERUFE

Für die Qualität im Gesundheitswesen sei die Ausbildung der Beschäftigten besonders wichtig, heißt es in einem Entschließungsantrag der SPÖ. In vielen Sparten haben sich in letzten Jahren enorme Veränderungen ergeben, weshalb die Berufsbilder laufend an die geänderten Aufgaben anzupassen seien. Schon im Juni 2000 habe der damals zuständige Staatssekretär Waneck eine Reform der Gesundheitsberufe angekündigt, die jedoch bis dato nicht vorliege. Aus diesem Grund fordern die SPÖ-Mandatare die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen auf, diese Ankündigung umzusetzen und bis 29. Mai 2004 sämtliche Reformen in Gesetzesform dem Nationalrat vorzulegen. Dabei sei zu berücksichtigen, dass die Durchlässigkeit innerhalb der Gesundheitsberufe durch eine Ausbildung in Modulen sicherzustellen ist. Überdies sollen bis Ende des Jahres Entwürfe für eine moderne Regelung für zahnärztliche AssistentInnen sowie eine MTD- und eine MTF-Reform präsentiert werden. (278/A[E])

VERSTÄRKTE QUALITÄTSSICHERUNG BEI DER VERWENDUNG VON BLUT UND BLUTPRODUKTEN ERFORDERLICH

Die Ergebnisse internationaler Beratungen (WHO, EU etc.) über die Erkrankungen Hepatitis C, TSE und andere durch Blut übertragbare Erkrankungen zeigen, dass es zu verstärkten Qualitätssicherungsmaßnahmen bei der Verwendung von Blut und Blutprodukten kommen muss, heißt es in der Einleitung eines Entschließungsantrages der SPÖ. Insbesondere durch den technischen Fortschritt sei es im Gesundheitsbereich notwendig, die Instrumente der elektronischen Informationstechnologien aufeinander abzustimmen. Da die lückenlose Erfassung von Schlüsselinformationen, die Beachtung des Datenschutzgesetzes bei der Übermittlung und Verarbeitung dieser sensiblen Daten von Blut und Blutprodukten von höchster Bedeutung sei, schlagen die Abgeordneten eine Palette an Maßnahmen vor, die ebenfalls per 29. Mai 2004 umgesetzt werden sollen. (279/A[E])

VERBREITERUNG DER BEITRAGSGRUNDLAGE ZUR FINANZIERUNG DES GESUNDHEITSSYSTEMS IST NOTWENDIG

Die Ausgaben für die Akutversorgung werden sich laut Langzeitszenarien der EU-Kommission bis 2050 um etwa ein Drittel erhöhen, jene für die Langzeitversorgung sogar mehr als verdoppeln, zeigen SPÖ-Abgeordnete in einem Entschließungsantrag auf. Mit einer Gesamtsteigerung von 2,4 %-Punkten bis 2050 rangiere Österreich sogar etwas über dem EU-Durchschnitt, und außerdem liege die Wachstumsrate des BIP über jener der Arbeitseinkommen. Dazu komme, dass die Bundesregierung seit 2000 die Kassen laufend belaste, anstatt sie zu entlasten. Um eine weitere "Beitragserosion" zu verhindern, müsse daher dass System dahingehend umgestellt werden, dass wertschöpfungsorientierte Elemente für die Bildung der Beitragsgrundlage für DienstgeberInnen eingebunden werden. Gleichzeitig soll durch die Erhöhung der Höchstbeitragsgrundlage mehr Beitragsgerechtigkeit hergestellt werden, lauten die Vorschläge der Antragsteller. (280/A[E])

SPÖ FÜR TRANSPARENTE FINANZIERUNG DER KRANKENVERSICHERUNG

Ein weiterer S-Antrag zielt darauf ab, versicherungsfremde Leistungen, wie Arbeitsmarkt- und Familienleistungen (z.B. Lehrlingsförderungen, das Wochengeld etc.) den Krankenversicherungsträgern kostendeckend zu ersetzen. Dies sei im Sinne der Transparenz und würde zudem die finanzielle Lage der Krankenkassen entscheidend verbessern, was wiederum für die Gesamtsituation im Gesundheitswesen von großer Bedeutung sei. Eine finanzielle Konsolidierung könne nach Ansicht der Sozialdemokraten nämlich nur über Produktivitäts- und Qualitätssteigerungen sowie über die Einführung einer transparenten, gerechten Finanzierung erfolgen, und nicht über Leistungskürzungen oder die generelle Erhöhung von Selbstbehalten. (281/A[E])

SPÖ: UNGERECHTE BEIHILFENREGELUNG FÜR KRANKENKASSEN SOLL FALLEN

Angesichts der finanziellen Lage der sozialen Krankenversicherung sei es geboten, die Ungerechtigkeiten in Bezug auf die Beihilfenregelung zu beseitigen, argumentieren sozialdemokratische Abgeordnete in einem Initiativantrag. Die Krankenkassen sollten ebenso behandelt werden wie die Betreiber von Spitälern und die Ärzte. Eine Schlechterstellung der Kassen gegenüber ihren Partnern im Gesundheitswesen sei keinesfalls gerechtfertigt. Durch die Umstellung des österreichischen Mehrwertsteuersystems auf die 6. Mehrwertsteuerrichtlinie der Europäischen Gemeinschaften und den dadurch bedingten Entfall der („echten") Umsatzsteuerbefreiungen im öffentlichen Gesundheitswesen entstanden für die Sozialversicherungen wesentliche finanzielle Belastungen. Dafür wurde im Gesundheits- und Beihilfengesetz zwar ein  Ausgleich vorgesehen, der aber unterschiedlich geregelt ist: Krankenanstalten erhalten einen vollständigen Ausgleich („1:1") ihrer Steuerbelastung, während Sozialversicherungsträger und Krankenfürsorgeanstalten lediglich eine pauschalierte Abgeltung erhalten und Ärzte in Erwerbsgesellschaften nach wie vor den Vorsteuerabzug geltend machen können, was in der Praxis ebenfalls auf einen 1:1-Ausgleich hinausläuft.

Der derzeit vorgesehene Pauschalbeitrag nach der Verordnung zum GSBG für die Sozialversicherung in der Höhe 4,3 % sei jedoch zu gering, urteilen die S-Mandatare. Abgesehen von der dadurch entstehenden Ungleichbehandlung führt die pauschalierte Abrechnung überdies zu einem unzweckmäßigen Verwaltungsaufwand durch Erhebungen, Akontozahlungen und Rückverrechnungen. Diese Belastung sei einer der wesentlichen Gründe für die schlechte finanzielle Situation der sozialen Krankenversicherung. Es soll daher vorgesehen werden, dass Versicherungsträger ebenso wie Krankenanstalten den Vorsteuerausfall vollständig ersetzt erhalten. Dies soll rückwirkend ab Inkrafttreten des GSBG gelten, fordern sie. (282/A)

SPÖ SCHLÄGT MASSNAHMEN ZUR SICHERSTELLUNG DER FAIREN FINANZIERUNG DES GESUNDHEITSSYSTEMS VOR

Eine echte Gesundheitsreform könne es nur dann geben, wenn auch Maßnahmen, die zur Reduktion der Beitragsschulden der Arbeitgeber bei der Sozialversicherung führen, vorgesehen sind. Außerdem müsse ein Maßnahmenpaket zur Bekämpfung der Schwarzarbeit, das u.a. die Anmeldung bei der Sozialversicherung vor Arbeitsantritt vorsieht, geschnürt werden, fordern S-Abgeordnete in einem Entschließungsantrag. Um einen fairen und gleichen Zugang zur Basisversorgung sowie zur Spitzenmedizin sicherzustellen und um die Finanzierbarkeit des Systems zu garantieren, müsse gewährleistet werden, dass alle ihre Beiträge zahlen. (283/A[E])

GRÜNE GEGEN "UNSINNIGE" LEHRERiNNENWECHSEL WÄHREND DES SCHULJAHRES

Die Grünen urgieren in einem Entschließungsantrag Sofortmaßnahmen, um "unerwünschte und unsinnige" LehrerInnenwechsel während des Schuljahres durch Frühpensionierungen zu verhindern. Bildungsministerin Elisabeth Gehrer soll ihnen zufolge rechtliche Schritte einleiten, damit jene Lehrerinnen und Lehrer, die Anträge auf Frühpensionierung gestellt haben, das laufende Schuljahr fertig unterrichten können, ohne dadurch Nachteile zu erleiden. Viele LehrerInnen wären dazu bereit, sind die Grünen überzeugt. (284/A[E])

GRÜNE FORDERN EU-WEITES PRODUKTIONSVERBOT GEFÄHRLICHER CHEMIKALIEN...

Die Grünen urgieren eine Änderung der Chemikalienpolitik der EU. Ein dazu vorliegender Reformvorschlag der Europäischen Kommission gewährleistet ihrer Meinung nach den Schutz der Gesundheit und der Umwelt nicht ausreichend. Umweltminister Josef Pröll soll sich daher auf EU-Ebene für eine EU-weites Produktions- und Verwendungsverbot gefährlicher Chemikalien einsetzen. Eine Zulassung solcher Produkte solle, so die Grünen, nur in Ausnahmefällen erfolgen, und zwar dann, wenn der gesellschaftliche Nutzen die Risken überwiegt und keine ungefährlicheren Alternativen zur Verfügung stehen.

Weiters fordern die Grünen u.a. eine gründliche Prüfung aller in der EU verkauften Chemikalien und eine Aufnahme von Polymeren (PVC, Waschmittel, Lackpolymere) in das von der EU-Kommission vorgeschlagene REACH-System, das die Registrierung, Evaluierung und Genehmigung von Chemikalien regelt. Dieses solle außerdem für alle Stoffe gelten, von denen mehr als eine Tonne pro Jahr produziert wird (die Kommission sieht eine Mengenschwelle von 10 Tonnen vor). Chemikalien, die krebserregend, erbgut- und fortpflanzungsschädigend sind oder die sich in der Nahrungskette anreichern können bzw. hormonelle Eigenschaften haben, sollen, geht es nach den Grünen, einer strikten Zulassungspflicht bedürfen.

Laut Abgeordneter Eva Glawischnig zeigt eine aktuelle Studie, dass eine adäquate Reform der EU-Chemikalienpolitik durch eine Senkung medizinischer Kosten und eine Steigerung der Produktivität infolge vermiedener Krankheiten Einsparungen von bis zu 283 Mrd. € bringen könnte. (285/A[E])

...UND VERBANNUNG BEDENKLICHER STOFFE AUS BABY-KOSMETIKPRODUKTEN

Bedenken haben die Grünen auch hinsichtlich mancher Inhaltsstoffe von Kosmetik- und Körperpflegprodukten für Babys und Kinder. Sie urgieren daher eine Verordnung seitens der Gesundheitsministerin, mit der der Einsatz von gesundheitlich und ökologisch bedenklichen synthetischen Konservierungsstoffen und anderer potenziell gesundheitsgefährdender Stoffe in Kosmetik- und Körperpflegeprodukten für Babys und Kinder verboten werden soll. Nach dem Vorsorgeprinzip müsse ein bestmöglicher Schutz der Kinder- und Babygesundheit gewährleistet werden, betonen die Grünen und geben in diesem Zusammenhang zu bedenken, dass heuer in Österreich nicht nur hormonell wirksame UV-Filter in Sonnenschutzmittel nachgewiesen wurden, sondern auch allergene, resistenzbildende und mutagene Konservierungs- und Desinfektionsmittel in Kosmetik- und Körperpflegeprodukten. (286/A[E])

GRÜNE WOLLEN INNENMINISTER STRASSER MISSTRAUEN AUSSPRECHEN

Mittels eines Entschließungsantrages wollen die Grünen die anderen Fraktionen dazu bewegen, Innenminister Ernst Strasser das Misstrauen auszusprechen und so seine Ablöse zu erzwingen. Begründet wird die Initiative von den Grünen damit, dass entgegen einer vom Obersten Gerichtshof festgestellten gesetzlichen Verpflichtung AsylwerberInnen weiterhin trotz Bedürftigkeit nicht in Bundesbetreuung aufgenommen werden. Für sie ist das ein "tagtäglicher Rechtsbruch". Zudem ist es den Grünen zufolge wiederholt vorgekommen, dass Asylanträge nicht angenommen wurden. Es wäre Aufgabe des Innenministers, die Einhaltung der Genfer Flüchtlingskonvention und der Europäischen Menschenrechtskonvention in seinem Zuständigkeitsbereich zu garantieren, betonen die Abgeordneten. (287/A[E])

BUNDESPRÄSIDENT MIT 18? SPÖ WILL HERBSETZUNG DES PASSIVEN WAHLALTERS

Die SPÖ beantragt die Herabsetzung des passiven Wahlalters bei allen bundesweiten Wahlen. Ihrer Ansicht nach sollen künftig alle österreichischen Staatsbürger, die zum Zeitpunkt der jeweiligen Wahl das 18. Lebensjahr vollendet haben, sowohl bei Nationalratswahlen als auch für das Amt des Bundespräsidenten kandidieren dürfen. Auch bei den Wahlen zum Europäischen Parlament (EP) soll das passive Wahlalter auf 18 herabgesetzt werden. Derzeit ist bei Nationalratswahlen und bei EP-Wahlen die Vollendung des 19. Lebensjahres Bedingung für eine Kandidatur, bei Bundespräsidentenwahlen die Vollendung des 35. Lebensjahres. Es möge in der Praxis vernünftig sein, dass BundespräsidentInnen lebenserfahrene Menschen sind, heißt es in der Begründung des Antrags, diese Entscheidung solle jedoch den Wählerinnen und Wählern überlassen und nicht vom Gesetzgeber getroffen werden. (288/A)

GRÜNE FORDERN MASSNAHMENPAKET GEGEN "LKW-LAWINE"

Ein umfassendes innerstaatliches Maßnahmenpaket gegen die nach Auslaufen des Transitvertrages drohende "Lkw-Lawine" fordern die Grünen in einem Entschließungsantrag. Die Bundesregierung soll zum Schutz der Bevölkerung und der Umwelt schnellstmöglich folgende Schritte in nichtdiskriminierender Weise umsetzen: Generelles Lkw-Nachtfahrverbot auf Grundlage der Straßenverkehrsordnung, prioritäre Umsetzung eines arbeitsfähigen bundesweiten Kontrollstellennetzes in Zusammenarbeit mit den Ländern, Weiterentwicklung der Lkw-Maut in Richtung Schweizer Modell sowie Einbringen einer Klage beim EuGH wegen Nichtumsetzung des primärrechtlich verankerten Ziels der Reduktion der Schadstoffemissionen im Lkw-Transit durch Österreich um 60 %.

Weiters soll die Regierung den Grünen zufolge u.a. auf EU-Ebene nachdrücklich für eine deutliche Verbesserung der geplanten neuen Wegekostenrichtlinie und für das Unterbinden sinnloser Tiertransporte eintreten und innerstaatlich eine Nachdenkpause beim Neubau und Ausbau von Transitstrecken einlegen.

Der Entschließungsantrag der Grünen wurde in der Sitzung des Nationalrates am 13. November dringlich behandelt. (289/A[E])

GRÜNE FÜR GENERELLES VERBOT PRIVATER SCHUSSWAFFEN

Ein weiteres Anliegen der Grünen ist ein generelles Verbot des Erwerbs, der Einfuhr, des Besitzes und des Führens von privaten Schusswaffen. Beschränkte Ausnahmegenehmigungen soll es nur für folgende Personen geben: JägerInnen im Besitz gültiger Jagdkarten, SportschützInnen, Mitglieder traditioneller Schützenvereinigungen sowie beeidetes Schutz- und Wachpersonal konzessionierter Wach- und Schließgesellschaften. Das Sammeln von Waffen soll nur zulässig sein, wenn diese zuvor durch geeignete Maßnahmen schussuntauglich gemacht wurden. Weiters mahnen die Grünen von der Regierung einen Maßnahmenkatalog zur Rückführung der derzeit im Umlauf befindlichen Waffen ein. In den Erläuterungen des Entschließungsantrags wird darauf verwiesen, dass rund zwei Drittel der Tötungen mit Schusswaffen im Familienbereich auf legale Schusswaffen zurückzuführen sind. (290/A[E])

KOALITION BEANTRAGT ÄNDERUNG DES HANDELSGESETZBUCHS

Ein gemeinsamer Antrag von ÖVP und FPÖ zielt auf eine Änderung des Handelsgesetzbuches ab. Insbesondere sollen die Bestimmungen über die Unabhängigkeit des Abschlussprüfers strenger gefasst werden. So soll der Abschlussprüfer keinen - auch noch so kleinen - Anteil an der zu prüfenden Gesellschaft besitzen dürfen, zudem wird das schon dem geltenden Recht zu Grunde liegende Verbot der Selbstprüfung verdeutlicht. In den Erläuterungen heißt es dazu, dass es etwa auch dann als Selbstprüfung zu qualifizieren ist, wenn der Prüfer an der internen Revision der zu prüfenden Gesellschaft maßgeblich mitgewirkt oder wenn er Bewertungsleistungen sowie versicherungsmathematische Dienstleistungen erbracht hat. Gleiches gilt für das Mitwirken an der Umstrukturierung eines Unternehmens oder an der Entwicklung und Einführung von Rechnungslegungsinformationssystemen. (291/A)

ÖVP UND FPÖ LEGEN VORSCHLAG FÜR NEUGESTALTUNG DER PRESSEFÖRDERUNG VOR

Geht es nach den beiden Koalitionsparteien, soll auch die Presseförderung neu gestaltet werden. Der gemeinsam von ÖVP und FPÖ vorgelegte Gesetzentwurf sieht vor, die bisherigen Fördertöpfe durch drei neue Förderarten - Vertriebsförderung von Tages- und Wochenzeitungen, besondere Förderung zur Erhaltung der regionalen Vielfalt der Tageszeitungen sowie Maßnahmen zur Qualitätsförderung und Zukunftssicherung - zu ersetzen. Dadurch wird es auch zu Verschiebungen bei der Förderverteilung kommen, die insgesamt für das kommende Jahr im Bereich der Presseförderung zur Verfügung stehenden Mittel bleiben allerdings unverändert.

Presseförderung können grundsätzlich alle Tages- und Wochenzeitungen erhalten, die bestimmte Kriterien erfüllen. So müssen sie aufgrund ihres Inhalts über den Kreis der reinen Fachpresse hinausreichen, regelmäßig erscheinen, eine bestimmte Mindestverkaufsauflage erreichen - Tageszeitungen 10.000 Stück, Wochenzeitungen 5.000 Stück - und dürfen nicht nur von lokalem Interesse sein. Die neue Vertriebsförderung steht dabei sämtlichen vom Gesetz erfassten Tages- und Wochenzeitungen offen, wobei den Erläuterungen zufolge für alle Tageszeitungen ein gleich hoher Betrag von etwa 200.000 € zur Verfügung stehen wird. Im Falle von Wochenzeitungen wird der Vertrieb von höchstens 10.000 verkauften Abonnementexemplaren gefördert.

Für die "Besondere Presseförderung" werden im Jahr 2004 7,21 Mill. € zur Verfügung stehen. Ziel dieses Fördertopfes ist es, zur Erhaltung der Zeitungsvielfalt in den Bundesländern beizutragen. In diesem Sinn sind die jeweils marktführenden Tageszeitungen - österreichweit und regional - von der "Besonderen Presseförderung" ausgeschlossen, ebenso alle Tageszeitungen mit einer Verkaufsauflage von über 100.000 Stück.

Unter dem Titel Qualitätsförderung und Zukunftssicherung sollen schließlich nicht nur wie bereits bisher Einrichtungen der Journalistenausbildung und Presseklubs gefördert werden, vielmehr können Tages- und Wochenzeitungen in Hinkunft auch Kostenzuschüsse für angestellte Auslandskorrespondenten und für Ausbildungsmodule für journalistische Mitarbeiter beantragen. Neu sind überdies eine Leseförderung - zur Förderung des Lesens von Tages- und Wochenzeitungen insbesondere an Schulen - und die Förderung von Forschungsprojekten auf dem Gebiet des Pressewesens. Für den gesamten Fördertopf "Qualitätsförderung und Zukunftssicherung" werden für das kommende Jahr 1,18 Mill. € veranschlagt.

Die Zuteilung der Fördermittel wird in Hinkunft nicht mehr dem Bundeskanzleramt, sondern der Kommunikationsbehörde KommAustria obliegen, zu ihrer Beratung ist die Presseförderungskommission berufen, die ebenfalls zur KommAustria wandert. Diese besteht aus sechs Mitgliedern und einem von diesen zu bestimmenden Vorsitzenden, wobei je zwei der sechs Mitglieder vom Bundeskanzler, vom Verband Österreichischer Zeitungen und von der Journalistengewerkschaft zu bestellen sind.

Vom Bundeskanzleramt übernehmen wird die KommAustria künftig überdies die Vergabe der Publizistikförderung an Zeitschriften, die der staatsbürgerlichen Bildung dienen. (292/A)

WOHNUNGSKAUF: SPÖ GEGEN RÜCKWIRKENDE EINHEBUNG VON GERICHTSGEBÜHREN

Ein Entschließungsantrag der SPÖ richtet sich gegen eine rückwirkende Einhebung von Gerichtsgebühren im Zusammenhang mit dem geförderten Kauf neu errichteter Wohnungen. Durch eine Änderung der Rechtsansicht des Justizministeriums drohen nach Auffassung von Abgeordnetem Johann Maier zig-tausenden geförderten Wohnungskäufern Nachzahlungen von Eingabe- und Eintragungsgebühren im Ausmaß von ca. 2.000 € bis 7.600 €. Er und seine FraktionskollegInnen wollen daher, dass die Justizverwaltung von Nachprüfungen der entsprechenden Gebührenbefreiungsanträge absieht und bereits erfolgte Zahlungsvorschreibungen von Amts wegen wieder aufgehoben werden. (293/A[E] ) (Schluss)