Parlamentskorrespondenz Nr. 141 vom 04.03.2004

REGIERUNGSVORLAGEN

DIE NEUEN EU-MITGLIEDER WERDEN AUCH EWR-MITGLIEDER

Die neuen EU-Mitglieder Tschechien, Estland, Zypern, Lettland, Litauen, Ungarn, Malta, Polen, Slowenien und Slowakei werden am 1. Mai 2004 nicht nur dem EU-Binnenmarkt, sondern zugleich auch dem Europäischen Wirtschaftsraum beitreten, dem seit der Unterzeichnung des EWR-Abkommens 1992 in Porto auch die EFTA-Staaten Island, Norwegen und Liechtenstein angehören. Der Beitritt der zehn neuen EU-Mitglieder zum EWR ist der Inhalt eines Gemischten Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und den am EWR teilnehmenden EU- und EFTA-Mitgliedstaaten einerseits und den zehn künftigen EU-Mitgliedern andererseits. Die Änderungen am EWR-Abkommen bestehen großteils in der Übernahme der EU-Beitrittsakte und in der Festsetzung von Beitragsleistungen zur Verringerung der sozialen und wirtschaftlichen Ungleichheiten im erweiterten EWR. Dazu kommen Nebenabkommen der EU mit Norwegen und Island.

Der Finanzbeitrag der EWR/EFTA-Staaten wird ab 1.5.2004 um ein Vielfaches erhöht, und zwar auf 1,167 Mrd. € für einen Zeitraum von fünf Jahren. 600 Mill. € davon werden nach dem bestehenden Aufteilungsschlüssel (Norwegen 94,4 %, Island 4,9 %, Liechtenstein 0,7 %) getragen. Dazu kommen 567 Mill. € in Form eines einseitigen Aufschlages von Norwegen, das damit 97,1 % des Gesamtbeitrags übernimmt. Während alle neuen Mitgliedstaaten sowie Griechenland, Spanien und Portugal Nutznießer der EWR/EFTA-Beiträge sein werden, wird der norwegische Aufschlag nur den neuen EU-Mitgliedern zukommen.

Zum Ergebnis der teilweise schwierigen Verhandlungen zählt auch ein Kompromiss zwischen den alten EWR-Ländern Island und Norwegen und den neuen EWR-Mitgliedern Polen, Litauen und Lettland in Fischereifragen, in denen man sich auf das Weiterbestehen gewachsener Handelsströme einigen konnte (404 d.B.).     

UNO-CITY BEKOMMT NEUES KONFERENZGEBÄUDE

Mit einer 5. Novelle des IAKW-Finanzierungsgesetzes soll die rechtliche Grundlage für Planung, Errichtung und Finanzierung eines Bundesgebäudes für Konferenzzwecke bei der Wiener UNO-City geschaffen werden. Als Bauträger ist die zu 100 % dem Bund gehörende Internationale Amtssitz- und Konferenzzentrum Wien AG vorgesehen, der Kostenrahmen ist mit 50 Mill. € limitiert, der Beitrag der Stadt Wien beträgt 35 %. Mitte 2007, wenn die derzeit bestehenden Konferenzräumlichkeiten aus Gründen der Asbestsanierung vorübergehend geschlossen werden, soll das neue Konferenzgebäude, das dem Vienna International Center eingegliedert wird, bereits zur Verfügung stehen.

Die Erweiterung des Vienna International Center um ein zusätzliches Konferenzgebäude wird mit der wachsenden Zahl von in Wien ansässigen internationalen Organisationen und zunehmendem Bedarf an Konferenzeinrichtungen erklärt. Derzeit verfügt die UNO-City über 3.000 m2 Konferenzfläche mit einer Sitzkapazität für 339 Personen im größten Saal. Um das Abwandern von Konferenzen aus Wien zu verhindern, sollen die vorhandenen Räume um 2.800 m2 sowie um Büro- und Besprechungsräumen im Ausmaß von 1.500 m2 erweitert werden. Von zusätzlichem Konferenzraum kann eine beträchtliche Wertschöpfung im Wiener Konferenztourismus (400 € pro Nächtigung) erwartet werden, erfährt man in der Begründung der Regierungsvorlage (413 d.B.).

EU-ERWEITERUNG: ÖSTERREICH MACHT VON ÜBERGANGSREGELUNGEN GEBRAUCH

Österreich will den Arbeitsmarkt und den heimischen Dienstleistungssektor nicht sofort für BürgerInnen und UnternehmerInnen der neuen EU-Mitgliedstaaten öffnen und beabsichtigt, die gemäß EU-Erweiterungsvertrag möglichen Übergangsfristen in Anspruch zu nehmen. Ein entsprechender Gesetzentwurf wurde nunmehr seitens der Regierung dem Nationalrat vorgelegt.

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass die neuen EU-Bürgerinnen und EU-Bürger während der Übergangsfrist weiter in den Geltungsbereich des Ausländerbeschäftigungsgesetzes fallen und dass für jene Dienstleistungssektoren, in denen Einschränkungen zulässig sind, die bestehenden Regeln für die Betriebsentsendung weiter gelten. Das betrifft etwa das Baugewerbe, gärtnerische Dienstleistungen, die Reinigung von Gebäuden, die Hauskrankenpflege und das Sozialwesen. Malta und Zypern sind von den Einschränkungen allerdings ausgenommen.

Insgesamt erlaubt der EU-Erweiterungsvertrag zur Sicherung des Gleichgewichts auf dem Arbeitsmarkt eine siebenjährige Übergangsfrist, wobei die Lage zunächst nach zwei Jahren und dann nach weiteren drei Jahren neu zu beurteilen ist. Österreich ist jedoch verpflichtet, jenen neuen EU-BürgerInnen freien Zugang zum Arbeitsmarkt zu gewähren, die zum Zeitpunkt des EU-Beitritts oder danach rechtmäßig im Bundesgebiet beschäftigt sind und ununterbrochen mindestens zwölf Monate in Österreich legal zum Arbeitsmarkt zugelassen waren. Dieses Recht kommt auch deren Ehegatten und Kindern zu, sofern sie zum Zeitpunkt des Beitritts einen gemeinsamen Wohnsitz in Österreich haben. Zudem muss Österreich Arbeitskräfte aus den neuen EU-Mitgliedstaaten gegenüber Arbeitskräften aus Drittstaaten beim Zugang zum Arbeitsmarkt bevorzugen.

Im Ausländerbeschäftigungsgesetz wird überdies berücksichtigt, dass Schweizer BürgerInnen und UnternehmerInnen ab 1. Juni 2004 EU-weit freien Zugang zum Arbeitsmarkt und zum Dienstleistungssektor erhalten, da zu diesem Zeitpunkt die Übergangsfristen auslaufen, die im EU-Schweiz-Personenfreizügigkeitsabkommen verankert sind. (414 d.B.)

VERKEHR MIT BAUGRUNDSTÜCKEN WIRD AN EXEKUTIONSORDNUNG ANGEPASST

Mit einer eigenen Vereinbarung soll die Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern über zivilrechtliche Bestimmungen betreffend den Verkehr mit Baugrundstücken an die geltende Exekutionsordnung angepasst werden. Die Anpassung wurde durch die Novelle 2000 der Exekutionsordnung nötig. (403 d.B.)

ABKOMMEN SICHERT ZUGANG ZU ESA-AUFTRÄGEN

Die Bundesregierung legt dem Nationalrat das Übereinkommen zwischen den Vertragsstaaten des Übereinkommens zur Gründung einer Europäischen Weltraumorganisation und der Europäischen Weltraumorganisation über den Schutz und Austausch von der Geheimhaltung unterliegenden Informationen als Regierungsvorlage vor. Die Unterzeichnung dieses Abkommens durch Österreich bedeutet, dass Österreichische WissenschaftlerInnen und Unternehmen gleichberechtigten Zugang zu wichtigen Ausschreibungen und Aufträgen der ESA, insbesondere für Galileo, das weltweite unabhängige europäische Radionavigationsnetz, erhalten. Dies bedeutet eine massive Förderung der österreichischen Weltraumindustrie, die bundesweit ca. 300 Personen beschäftigt. (411 d.B.)

(Schluss)