Parlamentskorrespondenz Nr. 523 vom 30.06.2004

VERKEHRSAUSSCHUSS BESCHLIESST VERKEHRSSICHERHEITSPAKET

Warnwesten müssen ab 1.7.2005 mitgeführt werden

Wien (PK) - Der Verkehrsausschuss beschloss in seiner heutigen Sitzung eine Reihe von Maßnahmen, die auf eine Erhöhung der Verkehrssicherheit abzielen. So wird durch eine Änderung des Kraftfahrgesetzes das Mitführen von Warnwesten verordnet, Änderungen der Straßenverkehrsordnung wiederum schaffen die Grundlage für so genannte Verkehrsbeeinflussungsanlagen. Vorerst nicht durchsetzen konnte sich die SPÖ mit ihrem Antrag auf Maßnahmen zum Schutz von Fußgängern bzw. behinderten Verkehrsteilnehmern, der vertagt wurde.

KRAFTFAHRGESETZ SCHREIBT WARNWESTEN VOR

Zunächst beschloss der Ausschuss mit den Stimmen der Regierungsparteien eine Änderung des Kraftfahrgesetzes (557 d.B.), durch die ausländischen Beispielen folgend die Lenker von mehrspurigen Fahrzeugen verpflichtet werden, reflektierende Warnwesten mitzuführen und diese in bestimmten Situationen zu tragen, etwa beim Aufstellen des Pannendreieckes oder bei einem Aussteigen aus dem Fahrzeug auf Autobahnen und Schnellstraßen. Weitere Bestimmungen der KFG-Novelle betreffen Erleichterungen für Rundholztransporte sowie die Aufnahme der Fahrzeugkategorie "Starrdeichselanhänger" in das Gesetz.

Abgeordneter Rudolf Parnigoni (S) qualifizierte die Bestimmung betreffend die Warnwesten als populistische Maßnahme, und sah vor allem Haftungsfragen noch ungeklärt. Die SPÖ werde heute im Ausschuss dagegen stimmen, behalte sich aber eine Zustimmung bis zum Plenum für den Fall von positiven Gesprächen über dieses Thema noch vor, kündigte er an.

Abgeordnete Evelin Lichtenberger (G) bezeichnete die Warnwesten als Alibimaßnahme, konzentrierte ihre Kritik am Gesetz aber auf die Lockerungen der Bestimmungen für Rundholztransporte, wobei sie meinte, hier hätten sich die Lobbyisten durchgesetzt. Die Regierung gehe damit einen Schritt in Richtung einer gänzlichen Aufhebung der Tonnagebeschränkungen auf Österreichs Straßen.

Abgeordneter Werner Miedl (V) erwiderte, es gehe bei den Warnwesten nicht um Populismus, sondern vielmehr darum, "ein Stück mehr an Verkehrssicherheit in die Köpfe der Verkehrsteilnehmer zu bringen". Was die Erleichterung der Rundholztransporte betrifft, so sei dies ein Zugeständnis an die Landwirte, die ihr Holz aus dem Wald zum Sägewerk befördern wollen.

VERKEHRSBEEINFLUSSUNGSANLAGEN FINDEN EINGANG IN DIE STVO

Einem einstimmigen Beschluss des Ausschusses zufolge sollen nun Verkehrsbeeinflussungsanlagen in der Straßenverkehrsordnung verankert werden. Das sieht ein gemeinsamer Antrag der beiden Koalitionsparteien vor (385/A). Bei Verkehrsbeeinflussungsanlagen handelt es sich um Anlagen, die in Abhängigkeit von bestimmten Parametern - etwa Regen, Nebel, Schneefall, Verkehrsaufkommen - bestimmte Verkehrsbeschränkungen selbsttätig nach vorgegebenen Programmen "schalten". Um rechtliche Probleme zu vermeiden, müssen Inhalt, Zeitpunkt und Dauer der angezeigten Verkehrsbeschränkung automatisch aufgezeichnet werden. Ziel von Verkehrsbeeinflussungsanlagen ist es, wie Staatssekretär Eduard Mainoni erläuterte, an neuralgischen Punkten den Verkehrsablauf zu verbessern und Gefahrenpotenziale abzubauen.

WEITERE ANTRÄGE AUF ÄNDERUNGEN DER STRASSENVERKEHRSORDNUNG VERTAGT

Zum Thema Verkehrssicherheit lag dem Ausschuss auch ein SPÖ-Antrag vor (141/A(E)), in dem ein ganzes Bündel an Maßnahmen zur Änderung der Straßenverkehrsordnung vorgeschlagen wurde, um Verbesserungen für FußgängerInnen und behinderte Personen umzusetzen. So sollen FußgängerInnen und RadfahrerInnen bei Schutzwegen und Radfahrerüberfahrten Vorrang gegenüber allen Fahrzeugen haben. Das Vorbeifahren an einem in einer Haltestelle stehende Schienenfahrzeug oder an einem Omnibus des Kraftfahrlinienverkehrs soll generell verboten werden. Der steigenden Gefährdung von FußgängerInnen durch RadfahrerInnen wollen die AntragstellerInnen durch eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 10 km/h für RadfahrerInnen auf Radfahreinrichtungen auf Gehwegen oder bei kombinierten Geh- und Radwegen begegnen.

Um schmerzhafte Zusammenstöße von sehbehinderten Menschen mit Verkehrszeichen hintan zu halten, wird in der SP-Initiative eine kontrastierende Farbgestaltung (rot-weiß, schwarz-weiß oder schwarz-gelb) für Standsäulen, Masten, Kettenständer, Absperrgeländer und Pollen in Erwägung gezogen, Verkehrszeichen sollen nach dem Wortlaut des Antrages nur ab einer Höhe von 2,20 m über dem Gehsteigniveau montiert werden. Weitere Erleichterungen für Behinderte sollen tastbare Bodeninformationen sowie akustische und tastbare Zusatzsignale bringen.

Weiters beantragte die SPÖ in einer von der Abgeordneten Petra Bayr präsentierten Initiative (243/A), LenkerInnen von einspurigen Fahrzeugen die Benützung der "Straße für Omnibusse" und damit auch des Fahrstreifens für Omnibusse zu gestatten.

Die Grünen wiederum forderten in einem Antrag auf Änderung der Straßenverkehrsordnung (124/A(E)) die Streichung jener Bestimmung, deren Wortlaut von den Behörden "missbräuchlich", wie Abgeordnete Evelin Lichtenberger betonte, angewendet wird, um gesellschaftliche Randgruppen aus Einkaufsstraßen wegzuweisen.

Darüber hinaus verlangten die Grünen in einem Antrag auf Änderung der StVO (19/A) die Ausweitung des Nachtfahrverbots auf sämtliche LKW über 7,5 t mit Ausnahme von Fahrzeugen des Straßendienstes und Fahrzeugen des Bundesheeres, die zur Aufrechterhaltung des militärischen Dienstbetriebs unumgänglich sind.

Die vier Anträge wurden unter Hinweis auf die geplante große StVO-Gesamtnovelle gegen die Stimmen der Oppositionsparteien vertagt.

"DIGITAL DIVIDE": ANTRAG DER GRÜNEN VERTAGT

Die Grünen forderten von der Regierung Maßnahmen ein, um die bestehende "digital divide" in der österreichischen Gesellschaft zu überwinden und den ländlichen Raum besser mit Informations- und Kommunikationsdiensten zu versorgen (302/A). Die Regierung sollte nach Ansicht der Abgeordneten Gabriela Moser im Zusammenwirken mit der Rundfunk- und Telekom-Regulierungs-GmbH RTR einen möglichst flächendeckenden Zugang zu Breitband-Internetdiensten in allen österreichischen Regionen sicherstellen und dabei die Verbesserung der Versorgung in ländlichen Regionen klar priorisieren. Zudem wünschte Moser eine Ausweitung der Förderungen in diesem Bereich.

Abgeordneter Werner Miedl (V) begründete die Vertagung mit der derzeit laufenden Breitbandoffensive der Bundesregierung.

Einstimmig wurde hingegen eine Änderung des Bundesstraßengesetzes (422/A) beschlossen, die den baulichen Veränderungen am Grazer Ende der Südautobahn durch Adaptierung des Bundesstraßenverzeichnisses Rechnung trägt.

Ein vom Abgeordneten Hannes Bauer eingebrachter Antrag der SPÖ auf Aufnahme der B 303 als Teilabschnitt der E 59, der Transitroute Znaim-Klein Haugsdorf-Hollabrunn-Stockerau-Wien, in das hochrangige Autobahn/Schnellstraßennetz der ASFINAG (242/A[E]) wurde vertagt.

Abgeordneter Roderich Regler (V) unterstützte grundsätzlich den von Bauer geforderten vierspurigen, kreuzungsfreien Ausbau der B 303, sprach sich aber dafür aus, erst den diesbezüglichen Konsens zwischen dem Land Niederösterreich und dem Bund herzustellen.

Ebenfalls vertagt wurde schließlich auch ein SP-Antrag auf Befreiung der Motorradbesitzer von der Verpflichtung zur Genehmigung bestimmter Zubehörteile, etwa Griffe, Stürzbügel, Scheinwerferzierringe, Fußraste (213 /A[E]). (Schluss)