Parlamentskorrespondenz Nr. 525 vom 30.06.2004

EINSTIMMIGE BESCHLÜSSE IM FINANZAUSSCHUSS

Abgeordnete wollen Feuerwehren mehr Geld zur Verfügung stellen

Wien (PK) - Im weiteren Verlauf seiner heutigen Sitzung fasste der Finanzausschuss eine Reihe einstimmiger Beschlüsse. Dazu gehört ein EU-Abkommen für die umfassende Zusammenarbeit zwischen den Zollverwaltungen der EU-Länder im Kampf gegen Schmuggel und Geldwäsche. Die vorgesehene Kooperation soll sich auch auf grenzüberschreitende Observation und Verfolgung, kontrollierte Lieferung, verdeckte Ermittlung und auf die Bildung gemeinsamer Ermittlungsteams erstrecken (477 d.B.).

Abgeordneter Johann Maier (S) erinnerte daran, dass es zur Zeit des Abschlusses von Neapel II im Jahr 1997 in Österreich noch eine Zollwache gab und die EU-Erweiterung noch nicht ausdiskutiert war. Der Abgeordnete ortete Probleme bei der Umsetzung des Abkommens, weil nicht klar sei, welche Behörde gemeint sei, wenn von "Zollverwaltung" die Rede sei, wer im Rahmen der vorgesehenen Nacheile das Recht zum Waffengebrauch und zur Festnahme habe und welche Beamten bei der grenzüberschreitenden Observation zum Einsatz kommen sollen. Maier gab zu bedenken, dass das Abkommen auf Kooperation beim Kampf gegen gewerbsmäßige Abgabenhinterziehung und Drogendelikte gerichtet sei.

Abgeordneter Hannes Bauer (S) erinnerte daran, dass die Umsetzung dieses Übereinkommens einen Wachkörper voraussetzt, der erst geschaffen werden müsse.

Finanzminister Karlheinz Grasser stellte klar, dass für Maßnahmen gegen Geldwäscher oder die Nacheile nicht der Zoll, sondern die Polizei zuständig sei. Grenzüberschreitende Observation werde von speziellen, bewaffneten Zollbeamten erledigt werden. Die Nacheile sei detailliert im Durchführungsübereinkommen nach Schengen geregelt worden.

Gegenüber Abgeordnetem Christoph Matznetter (S), der die überhastete Auflösung einer bewährten Behörde kritisierte, hielt der Finanzminister fest, dass es nach dem EU-Beitritt und der EU-Erweiterung keine sachliches Argument für die Aufrechterhaltung der Zollverwaltung mehr gab. Für Maßnahmen gegen den GAP-Förderungsbetrug - eine Zusatzfrage des Abgeordneten Maier (S), sei die Polizei zuständig, informierte Bundesminister Grasser.

ENERGIEABGABENVERGÜTUNG WIRD EU-KONFORM GESTALTET

Gemeinsam gelangten sodann eine Änderung des Energievergütungsgesetzes (478 d.B.) und eine Änderung des Kohleabgabegesetzes (516 d.B.) zur Verhandlung. Die Energieabgabenvergütung ist an die Energiesteuerrichtlinie vom Oktober 2003 anzupassen. Die Grenze der Vergütung wird von 0,35 % des Nettoproduktionswerts auf 0,5 % angehoben und weitere Energieträger, soweit die Abgaben entrichtet worden sind, in die Vergütung einbezogen. Die erweiterte Gruppe von Energieträgern betrifft neben den bereits vergütungsberechtigten Energieträgern Gas, elektrische Energie und Kohle auch Heizöle und Flüssiggas.

Abgeordneter Hans Moser (S) erkundigte sich nach den ökologischen Lenkungseffekten und der in Aussicht gestellten Aufkommensneutralität der vorgeschlagenen Gesetzesänderungen.

Abgeordneter Reinhold Mitterlehner (V) sprach von einem guten Kompromiss zur Herstellung der EU-Konformität und zeigte sich erleichtert, dass ein Weg gefunden wurde, um administrativ aufwändige Rückzahlungen zu vermeiden.

Der Finanzminister gab Abgeordnetem Werner Kogler (G), der eine differenziertere Vorgangsweise im Interesse ökologischer Lenkungseffekte bevorzugt hätte, grundsätzlich recht, hielt aber fest, dass es ihm zunächst um EU-Konformität und Aufkommensneutralität mit einem möglichst geringen Verwaltungsaufwand gegangen sei.

Beide Entwürfe wurden einstimmig, das Kohle-Abgabegesetz unter Berücksichtigung eines Abänderungsantrages mit technischen Korrekturen, verabschiedet.

Ohne Debatte und ebenfalls einstimmig passierten den Ausschuss die beiden folgenden Regierungsvorlagen:

Im Zusammenhang mit einer Vereinbarung zwischen Bund und Land Steiermark über den Flughafen Steiermark plant die Bundesregierung die Übertragung von insgesamt 280 Hektar bundeseigenem Grund in Feldkirchen an die Flughafen Graz Betriebsgesellschaft. Der Kaufpreis beträgt 6,540 555 Mill. €. Ein spezielles Gesetz soll den Finanzminister zu dieser Transaktion ermächtigen (545 d.B.).

Ein Abkommen mit Mexiko soll Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen vermeiden. Das Abkommen entspricht den Anforderungen des modernen Wirtschaftslebens und der internationalen Steuervertragspraxis und orientiert sich an international anerkannten Grundsätzen der OECD (553 d.B.).

VERSICHERUNGSDECKUNG BEI KFZ-HAFTPLICHT VERBESSERT

Die Mindestsummen für die Haftpflichtversicherung von Kraftfahrzeugen sind in Österreich relativ niedrig. Da mangelnde Versicherungsdeckung bei folgenschweren Unfällen Opfern und Fahrzeughaltern große Probleme bereiten kann, schlägt die Regierung vor, die Mindestversicherungssumme im Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherungsgesetz und die Haftungshöchstbeträge im Eisenbahn- und Kraftfahrzeughaftpflichtgesetz um den Faktor 2,752 zu erhöhen. Die von dieser Maßnahme zu erwartenden Prämienerhöhungen werden auf maximal 2 bis 3 % geschätzt. Zudem sollen die Versicherer ermächtigt werden, Prämienänderungen anhand der Entwicklung des Verbraucherpreisindex vorzunehmen. Die Versicherung von Gefahrguttransporten soll insofern praxisnäher gestaltet werden, als die höhere Versicherungsdeckung auch für private PKW gelten soll, wenn mit dem Fahrzeug gefährliche Güter transportiert werden (556 d.B.).

Abgeordneter Johann Maier (S) sprach von einer sachlich gerechtfertigten Vorlage, warnte aber vor Eingriffen in das Versicherungsrecht zu Lasten der Versicherungsnehmer bei Kündigungsmöglichkeiten und vertragsrechtlichen Vereinbarungen.

Abgeordneter Hannes Bauer (S) bezeichnete es als "ungeheuerlich", dass Versicherungen ihren Kunden günstigere Prämien anbieten, wenn diese sich verpflichten, ihre Fahrzeuge im Ausland reparieren zu lassen.

Abgeordneter Werner Kogler (G) hielt es für angebracht, den LKW-Faktor stärker anzuheben als jenen bei den PKW, um Lenkungseffekte in Richtung Kostenwahrheit zu erzielen.

Finanzminister Grasser bemühte sich, Bedenken der Sozialdemokraten zu zerstreuen, indem er darauf hinwies, dass die vorgesehenen Änderungen auch Vorteile für die Konsumenten bringen, die nach großen Schadensfällen bei kleineren Versicherungen nun nicht mehr mit sprunghaften Prämienerhöhungen rechnen müssen. Das Kündigungsrecht bleibe nicht nur aufrecht, sondern werde aufgewertet. Der Wettbewerb zwischen KFZ-Betrieben in Grenzregionen entspreche den Grundsätzen der EU.

Die Befürchtung des Abgeordneten Christoph Matznetter (S), der Gesetzentwurf ermögliche den Versicherungen eine zusätzliche Möglichkeit, die Prämien zu erhöhen, teilte der Finanzminister nicht. Prämienerhöhungen seien entweder mit der Entwicklung des Verbraucherpreisindex oder aufgrund einer unternehmensindividuellen Anpassungsklausel möglich; eine Kumulation sei aber ausgeschlossen. Dies fixierte der Ausschuss in einer schriftlichen Feststellung. Der Gesetzentwurf wurde einstimmig verabschiedet.

SPÖ WILL FEUERWEHREN UND WOHLFAHRTSORGANISATIONEN BEI ANSCHAFFUNG NEUER GERÄTE MEHRWERTSTEUER RÜCKERSTATTEN

  

Obwohl die gesetzlichen Anforderungen ständig wachsen und die Dienste für die Allgemeinheit unschätzbaren Wert haben, erhalten Feuerwehren, Wohlfahrtsorganisationen und freiwillige gemeinnützige  Organisationen nicht maßgeblich mehr Geld, bedauern SPÖ-Abgeordnete in einem Entschließungsantrag. Eine besondere Last bei notwendigen Investitionen stelle für diese Organisationen die an den Finanzminister abzuführende Mehrwertsteuer dar. Sie fordern daher die Bundesregierung auf, die erforderlichen rechtlichen Grundlagen zu erarbeiten, um die genannten Einrichtungen bei notwendigen Investitionen von der Mehrwertsteuer zu befreien. (64/A[E])

Abgeordneter Jakob Auer (V) zeigte Sympathie für das Anliegen der Sozialdemokraten, da die Kosten für Geräteanschaffungen der Feuerwehr steigen und immer mehr Spezialausrüstungen für Einsätze bei Verkehrsunfällen notwendig werden. Die von der SPÖ hergestellte Analogie zu anderen Wohlfahrtseinrichtungen hielt Auer aber aus rechtlichen Gründen für bedenklich und legte einen Entschließungsantrag der Koalitionsparteien vor, der den Finanzminister aufforderte, alle rechtlichen Möglichkeiten zu prüfen, um die finanzielle Situation der Feuerwehren EU-konform zu verbessern.

Abgeordneter Christoph Matznetter (S) sah diesen Entschließungsantrag positiv, wandte aber ein, dass er den Antrag seiner Fraktion nicht ersetze.

Abgeordneter Werner Kogler (G) zeigte wenig Begeisterung über den Vorschlag, den Feuerwehren steuerrechtliche Ausnahmen zu gewähren. Er wolle möglichst wenige Ausnahmen im Steuerrecht, stattdessen aber direkte Subventionen, das wäre transparenter.

Abgeordneter Josef Bucher (F) verlangte Benchmarks für Feuerwehren, eine Optimierung des Beschaffungswesens und mehr Effizienz beim Einsatz der Finanzmittel.

Abgeordneter Kurt Gaßner (S) machte darauf aufmerksam, dass der SPÖ-Antrag nicht nur für Feuerwehren, sondern für alle Wohlfahrtsorganisationen gelte. "Essen auf Rädern" müsse auch im Katastrophenfall zugestellt werden können. Den Vorschlag einer Beschaffungsagentur hielt Gassner für gut, aber unpraktikabel. Ausstattungskriterien für die Feuerwehr bestünden schon seit langem und würden auch eingehalten. Es werden nur Geräte gekauft, die gebraucht werden.

Finanzminister Karlheinz Grasser qualifizierte den SP-Antrag angesichts der 6. Mehrwertssteuerrichtlinie als EU-widrig und wies auf rechtliche Unterschiede zwischen Feuerwehren und Rettungsorganisationen hin.

Abgeordneter Hermann Schultes (V) wandte sich dagegen, die Zuwendungen an Feuerwehren zu verpolitisieren.

Abgeordneter Christoph Matznetter (S) ersuchte den Finanzminister, die gegenständliche Frage umsatzsteuerrechtlich und nicht beihilfenrechtlich zu klären.

Der Entschließungsantrag der SPÖ in der Minderheit der Oppositionsparteien, der V-F-Entschließungsantrag wurde einstimmig angenommen.

DERIVATIVVERTRÄGE ZUM ZWECKE DER VERMINDERUNG DER ZINS- ODER WÄHRUNGSRISIKEN AUCH FÜR DEN HYPOTHEKENBANK- UND PFANDBRIEFBEREICH

Mit einem V-F-Initiativantrag werden im Hypothekenbankgesetz und im Pfandbriefgesetz Absicherungsgeschäfte (Derivativgeschäfte) zum Zwecke der Verminderung der Zins- oder Währungsrisiken für die im Deckungsstock befindlichen Vermögenswerte ermöglicht. Auch den Bausparkassen werden für das Bausparkassengeschäft und die sonstigen Veranlagungen Absicherungsgeschäfte zum Zwecke der Verminderung der Zinsrisiken möglich gemacht. Mit dieser gesetzlichen Änderung kommen die Regierungsparteien einer Feststellung des Finanzausschusses vom März 2004 nach (416/A). Im Buchhaltungsagenturgesetz wurde per V-F-Antrag ein Zitatfehler korrigiert (417/A). Die Zustimmung erfolgte mit V-F-G-Mehrheit. (Fortsetzung)