Parlamentskorrespondenz Nr. 886 vom 01.12.2004

WERBEVERBOT FÜR TABAKPRODUKTE UND BESSERER NICHTRAUCHERSCHUTZ

Arzneimittelzulassung wird an AGES übertragen

Wien (PK) - Schließlich beschlossen die Mitglieder des Gesundheitsausschusses noch einstimmig das neue Tabakgesetz, das - mit gewissen Ausnahmen - ein generelles Rauchverbot in öffentlichen Räumen vorsieht. Außerdem wird die Werbung und das Sponsoring von Tabakerzeugnissen verboten sowie der Nichtraucherschutz ausgeweitet.

Ausführlich diskutiert wurde auch über eine Regierungsvorlage, die eine Reorganisation im Bereich der Arzneimittelzulassung und der klinischen Prüfungen bringt. So werden ab 2006 eine Vielzahl von neuen Aufgaben, die unter dem Titel "PharmMed-Austria" zusammengefasst sind, an die Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES) übertragen. Für die hoheitlichen Aufgaben wird das Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen zuständig sein. - Diese Vorlage wurde mit V-F-Mehrheit angenommen.

WERBEVERBOT FÜR TABAKERZEUGNISSE UND AUSWEITUNG DES NICHTRAUCHERSCHUTZES

"In Österreich rauchen rund 2,3 Millionen Menschen, also rund 29 % der Bevölkerung. Davon sind ein Drittel, d.h. fast 800.000 Personen, stark nikotinabhängig und damit schwer krankheitsgefährdet", heißt es in den Erläuterungen zur Tabakgesetznovelle. In Umsetzung von EU-Richtlinien und -Empfehlungen sowie des Tabakrahmenübereinkommens der WHO sollen nun Werbung und Sponsoring für Tabakerzeugnisse grundsätzlich verboten werden. Ebenfalls verboten ist das Inverkehrbringen von Einzelzigaretten, unverpackten Zigaretten oder Zigarettenpackungen unter einer Mindestgröße von 20 Stück.

Während einer Übergangsperiode (bis Ende 2006) sind noch bestimmte Werbe- bzw. Sponsoringmaßnahmen erlaubt: So sollen Sponsoring von Veranstaltungen und Aktivitäten, die nicht grenzüberschreitend sind, Plakatwerbung sowie Kinowerbung im Rahmen nicht jugendfreier Vorstellungen noch bis 31.12.2006 erlaubt bleiben.

Ein weiterer wichtiger Inhaltspunkt der Novelle ist die Verstärkung des Nichtraucherschutzes. Die bisher schon bestehenden Rauchverbote sollen generell auf Räume "öffentlicher Orte" ausgedehnt werden. Um eine breite Akzeptanz dieser Maßnahmen in der Bevölkerung sicherzustellen, wurde mit den Sozialpartnern eine Lösung gesucht, die auf die Tradition und Gesellschaftsverständnisse der österreichischen Bevölkerung Rücksicht nimmt. Um diese gesellschaftlichen Werte - beispielsweise im Sinne der heimischen Kaffeehaus- und Heurigenkultur - zu erhalten, wurden Betriebe des Gastgewerbes sowie auch Schutzhütten, Buschenschanken, Privatzimmervermietungen und in Tankstellen befindliche Gastronomiebetriebe von dem allgemeinen Verbot ausgenommen. Ebenso ausgenommen sind zudem Tabaktrafiken sowie jene schulischen Einrichtungen, die im Falle ausreichender Raumkapazitäten, Räume für das Rauchen zur Verfügung stellen. Allerdings müsse gewährleistet sein, dass der Tabakrauch nicht in den mit Rauchverbot belegten Bereich dringt.

Abgeordnete Beate Schasching (S) begrüßte den Entwurf und trat für weitere Kampagnen ein, die auf die schädlichen Konsequenzen des Rauchens hinweisen. Abgeordneter Erwin Rasinger (V) verwies darauf, dass Österreich bei den jugendlichen Rauchern gemeinsam mit Grönland den weltweiten Spitzenplatz halte, weshalb dringend Gegenmaßnahmen geboten seien. Insofern sei das Gesetz ein Schritt in die richtige Richtung, weitere Schritte, etwa in der Gesundheitsvorsorge, müssten folgen. Abgeordnete Theresia Haidlmayr (G) trat für ein ambitioniertes Tabakgesetz und einen effizienten Nichtraucherschutz ein und befürchtete, dass dieses Gesetz folgenlos bleiben werde. Für die Trafikanten regte sie eine Erweiterung des Sortiments als Ausgleich an. Nichtraucherschutz und behinderte Trafikanten dürften nicht gegeneinander ausgespielt werden.

Die S-Abgeordneten Christine Lapp und Manfred Lackner wollten von der Bundesministerin wissen, wie sie die behinderten Trafikanten zu entschädigen gedenke. Auch gingen sie auf den Brief des Verbandes der Zeitungsherausgeber ein, der ökonomische Bedenken gegen die Vorlage zum Ausdruck gebracht habe, und wollten auch hier eine Stellungnahme des Regierungsmitglieds.

Sie verhehle nicht, dass sie sich mehr gewünscht hätte, kommentierte die Ministerin Rauch-Kallat den Entwurf zum Tabakgesetz. Generell sei es ihr darum gegangen, ein anderes öffentliches Bewusstsein zu schaffen, und dies sei ihrer Meinung nach mit dem Entwurf auch gelungen. Das Gesetz sei zudem ein Teil des gesamten Maßnahmenpakets in diesem Bereich, erläuterte die Ressortchefin. In diesem Zusammenhang wies sie auf Tabakwerbeausstiegsmaßnahmen, die Kooperation mit Ö3 und diverse Kampagnen hin, die vor allem die jüngeren Menschen ansprechen sollen.

Es gebe nun ein generelles Rauchverbot in überdachten öffentlichen Räumen, wobei aber Ausnahmen, wie etwa in der Gastronomie, vorgesehen sind. Allerdings werde genau beobachtet, ob die Vorgaben auch eingehalten werden. Sollte dies bis 2007 nicht der Fall sein, dann werden gesetzliche Maßnahmen folgen. Auf besonderen Wunsch der Trafikanten wurde auch festgelegt, dass das Rauchen in Trafiken erlaubt ist. Dienstleistungsbetriebe können Raucherzonen einrichten, aber nur dann, wenn die Nichtraucher nicht gestört werden, erläuterte sie.

Viele Raucher sind sich derzeit gar nicht bewusst darüber, wo überall nicht geraucht werden darf, gab Rauch-Kallat zu bedenken.

Eine genaue Ausschilderung sei daher sinnvoll, meinte sie. Auch diese Maßnahme werde genau überprüft und bei Nichteinhaltung sind ab 2007 Strafen vorgesehen. Was die Zeitungsherausgeber betrifft, so haben sie den Wunsch geäußert, dass Österreich nicht rascher vorgehe als in der EU vorgesehen ist. Insgesamt handle es sich ihrer Auffassung nach um einen ausgewogenen Kompromiss, bei dem völlig EU-konform vorgegangen wurde.

NEUE AUFGABEN FÜR DIE AGENTUR FÜR GESUNDHEIT UND ERNÄHRUNGSSICHERHEIT

Der 2002 gegründeten Österreichischen Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit werden stufenweise ab 2006 eine Vielzahl von neuen Aufgaben übertragen, die unter dem Titel "PharmMed-Austria" zusammengefasst sind. Dazu gehören sämtliche Aufgaben im Bereich der Arzneimittelzulassung, der klinischen Prüfungen von Arzneimitteln und Medizinprodukten, der Pharmakovigilanz und Vigilanz im Bereich der Medizinprodukte und des Inspektionswesens, für die bis jetzt das Bundesinstitut für Arzneimittel zuständig ist. Außerdem werden die hoheitlichen Aufgaben an ein Amt (Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen) als nachgeordnete Dienststelle des Bundesministeriums für Gesundheit und Frauen übertragen. Dieses Amt wird als Kollegialbehörde mit zwei fachlich qualifizierten Bediensteten des Gesundheitsministeriums und dem Leiter des Geschäftsfeldes ParmMed-Austria konstruiert. Die Regierungsvorlage wurde mit V-F-Mehrheit angenommen.

Bei der Behandlung dieses Entwurfs müsse grundsätzlich über die AGES gesprochen werden, meinte Abgeordneter Johann Maier (S). In einem Rohbericht des Rechnungshofes werde nämlich auf eine Reihe von Fehlentwicklungen bei der Agentur hingewiesen. Kritikpunkte seien etwa fehlendes Personal und eine zu geringe finanzielle Dotierung. Außerdem gebe es keine klare Trennung zwischen hoheitlichen und privatwirtschaftlichen Tätigkeiten, was als problematisch angesehen wird. Nun werde noch ein neues Bundesamt eingerichtet, das die AGES personell und finanziell unterstützen muss. Maier befürchtete auch, dass in Zukunft einige Anstalten geschlossen werden.

Dieses Gesetz stelle den dritten Teil des Arzneimittelpaketes dar, stellte Bundesministerin Maria Rauch-Kallat einleitend fest. Es sei richtig, dass die AGES eine budgetäre Unterdeckung gehabt habe, räumte Rauch-Kallat ein. Dies habe zu einen enormen Rückstau an Zulassungsverfahren geführt, was auch von den Pharmaunternehmen stark kritisiert wurde. Es wurden dann mehrere Varianten geprüft, neue Unternehmenskonzepte entwickelt, mit der Personalvertretung gesprochen und schließlich ein Entwurf erarbeitet. Sie sei überzeugt davon, dass damit nun die Defizite rasch behoben und Synergieeffekte erzielt werden können. Es sei auch nicht richtig, dass keine hoheitlichen Aufgaben erhalten bleiben. Durch die Einführung von neuen Tarifen, die sich an internationalen Vorgaben orientieren, sei auch ein entsprechendes Leistungsangebot sichergestellt. Es entspreche auch einem internationalen Trend, wonach der Zulassungsbereich nicht mehr im Ministerium angesiedelt ist, konstatierte Rauch-Kallat.

Ein Vertreter des Ministeriums wies darauf hin, dass versucht wurde, die Anregungen des Rechnungshofes umzusetzen. Die angesprochenen Restrukturierungsmaßnahmen werden noch einmal überarbeitet, führte er weiter aus, und es werde auch zu keinen Schließungen von Instituten kommen. Was das AGES-Personal betrifft, so werden aus den Fachabteilungen keine Mitarbeiter abgezogen, unterstrich er. Durch das neue Geschäftsfeld gebe es die Chance für die AGES, sich zusätzliches Know-how anzueignen und auch neue Verdienstmöglichkeiten zu erschließen. Man arbeite intensiv an der Optimierung der Abläufe, damit die Zulassungsverfahren internationale Standards erreichen.

BLUTSICHERHEITSGESETZ WIRD NOVELLIERT

Das vorliegende Gesetz dient der Umsetzung von EU-Richtlinien betreffend die Festlegung von Qualitäts- und Sicherheitsstandards für die Gewinnung, Testung, Verarbeitung, Lagerung und Verteilung von menschlichem Blut und Blutbestandteilen. Weiters geht es um die technischen Anforderungen, welche die Übertragung von Krankheiten durch Blut und Blutbestandteile verhindern und ein hohes Niveau an Qualität und Sicherheit gewährleisten sollen. Da in Österreich bereits ein entsprechender rechtlicher Rahmen für diesen Bereich geschaffen wurde, sind nur mehr geringfügige Anpassungen erforderlich.

So werden etwa nun auch Krankenhausblutdepots, die eine begrenzte Anzahl von Tätigkeiten sowie Lagerungs- und Verteilungsaufgaben ausüben, unter bestimmten Voraussetzungen in die Regelungen miteinbezogen. Außerdem wird ein Kennzeichnungssystem implementiert, das die fehlerfreie Identifizierung von Spendern, Empfängern und Laboratorien ermöglicht. Ein Überwachungsverfahren zur Erfassung und Auswertung von Informationen über unerwünschte oder unerwartete Zwischenfälle und Reaktionen, die bei oder nach der Gewinnung von Blut oder Blutbestandteilen auftreten, soll dazu dienen, ähnlichen oder gleichartigen Vorfällen vorzubeugen. Die Änderungen betreffen das Blutsicherheitsgesetzes 1999, das Arzneimittelgesetz und das Bundesgesetz über Krankenanstalten und Kuranstalten.

Mit in Verhandlung stand auch ein Entschließungsantrages der SPÖ zu dieser Thematik. Die Ergebnisse internationaler Beratungen (WHO, EU etc.) über die Erkrankungen Hepatitis C, TSE und andere durch Blut übertragbare Erkrankungen zeigen, dass es zu verstärkten Qualitätssicherungsmaßnahmen bei der Verwendung von Blut und Blutprodukten kommen muss, heißt es in der Einleitung. Insbesondere durch den technischen Fortschritt sei es im Gesundheitsbereich notwendig, die Instrumente der elektronischen Informationstechnologien aufeinander abzustimmen. Da die lückenlose Erfassung von Schlüsselinformationen, die Beachtung des Datenschutzgesetzes bei der Übermittlung und Verarbeitung dieser sensiblen Daten von Blut und Blutprodukten von höchster Bedeutung sei, schlugen die Abgeordneten eine Palette an Maßnahmen vor.

Diese Materie sei grundsätzlich "sehr ordentlich geregelt", weshalb seine Fraktion auch zustimmen werde, kündigte Abgeordneter Günther Kräuter (S) an. Er verstehe allerdings nicht, warum man dann nicht auch gleichzeitig den SPÖ-Antrag, der noch eine weitere "Verfeinerung" und Perfektionierung der Maßnahmen bringen würde, unterstützen könne. Dieser Auffassung schloss sich auch der Abgeordnete Kurt Grünewald (G) an. Er frage sich, welche Motive dafür sprechen, die SPÖ-Initiative abzulehnen.

Bundesministerin Maria Rauch-Kallat wies darauf hin, dass bezüglich der Dokumentation von Seiten des Roten Kreuzes die Sorge geäußert wurde, dass bei Umsetzung aller gewünschten Maßnahmen finanzielle Probleme auftreten würden. Sie sei aber überzeugt davon, dass mit der vorliegenden Regelung ein sehr hoher Qualitätsstandard gewährleistet werden könne.

Bei der Abstimmung wurde die Regierungsvorlage einstimmig angenommen; der S-Entschließungsantrag wurde nur von den Sozialdemokraten und den Grünen unterstützt und verfiel daher der Ablehnung.

NEUES PRIKRAF WIRD MIT V-F-G-MEHRHEIT BESCHLOSSEN

Da das Gesetz, mit dem ein Fonds zur Finanzierung privater Krankenanstalten eingerichtet wird, mit 31. Dezember 2004 außer Kraft tritt, wird ein neues PRIKRAF-Gesetz erlassen. Damit sollen die aufgebauten und funktionierenden Strukturen des PRIKRAF für die leistungsorientierte Finanzierung privater Krankenanstalten beibehalten werden.

Hier signalisierten die Abgeordneten Kurt Grünewald und Theresia Haidlmayr (beide G) Zustimmung, weil es zu nennenswerten Verbesserungen gekommen sei. Haidlmayr votierte gleichzeitig jedoch für eine bessere Kontrolle der diesbezüglichen Bestimmungen. Auch Abgeordneter Manfred Lackner (S) attestierte der Vorlage Verbesserungen gegenüber der derzeitigen Regelung, meinte aber, die prinzipiellen Probleme blieben bestehen, weshalb seine Fraktion auch diesmal nicht zustimmen könne. Abgeordneter Erwin Rasinger (V) zeigte sich hingegen zufrieden mit der vorliegenden Lösung. Die Regelung habe sich bewährt, zudem führe der in Rede stehende Entwurf zu mehr Qualität und besserer Vergleichbarkeit, weshalb er zu begrüßen sei.

Bundesministerin Maria Rauch-Kallat erinnerte an Geschichte und Zweck der Materie und begründete die Novellierung mit der Befristung der ursprünglichen Bestimmung. Sie ging auf die damit verbundenen Neuerungen ein und erläuterte deren Inhalt.

Die Vorlage wurde mit den Stimmen von V, F und G angenommen.

ÜBERGANGSREGELUNG FÜR DIE STANDESVERTRETUNG DER DENTISTEN

Auf Grund der schwindenden Anzahl der Berufsangehörigen des auslaufenden Berufs der Dentisten/-innen können die im kommenden Jahr anstehenden Wahlen in den Vorstand der Österreichischen Dentistenkammer (ÖDK) nicht mehr durchgeführt werden. Im Hinblick auf die geplante Gesamtreform der zahnärztlichen Standesvertretungen ist es daher erforderlich, die gesetzliche Vertretung der Dentisten und Dentistinnen bis zur Implementierung der Reform sicherzustellen, heißt es im Vorblatt einer entsprechenden Regierungsvorlage (DentG-Novelle 2004), die einstimmig angenommen wurde.

Bundesministerin Rauch-Kallat erklärte, dass es sich dabei um eine Übergangsregelung handle. Aufgrund der EU-Gesetzgebung seien die Dentisten eine "aussterbende Berufsgruppe"; derzeit gibt es noch 120 in Österreich.

GRÜNER ANTRAG ZUM THEMA PALLIATIVMEDIZIN

Um alten Menschen das im Krankenanstaltengesetz garantierte Recht auf einen würdigen Tod zu ermöglichen, sollte nach Ansicht der Grünen bis Jahresende eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe eingerichtet werden, um die Erfahrungen aus dem Hospiz- und Palliativ Care-Bereich in die stationäre geriatrische Pflege einzubauen.

Diese Intention wurde von allen vier Fraktionen unterstützt. Aus diesem Grund brachte die Abgeordnete Barbara Rosenkranz (F) einen diesbezüglichen Vier-Parteien-Antrag ein, der einstimmig angenommen wurde; der G-Antrag verfiel der Ablehnung. Bundesministerin Rauch-Kallat dankte für die Anregung und versprach, eine entsprechende Arbeitsgruppe einzurichten. (Schluss)