Parlamentskorrespondenz Nr. 93 vom 15.02.2005

VORMERKSYSTEM SOLL MEHR VERKEHRSSICHERHEIT SCHAFFEN

Ausschussmehrheit für 7. FSG-Novelle

Wien (PK) - Mit den Stimmen der Regierungsparteien passierte heute die 7. FSG-Novelle den Verkehrsausschuss. In der diesbezüglichen Debatte hatte Staatssekretär Helmut Kukacka eingangs betont, dass es bei dieser Novelle darum gehe, ein zusätzliches System zur Ausfilterung von Risikolenkern zu schaffen. Dieses Vormerksystem soll dafür sorgen, dass Erziehungs- und verhaltensändernde Maßnahmen Wirkung entfalten. Der Staatssekretär zeigte sich überzeugt davon, dass diese Vorgangsweise sich als sinnvoll erweisen werde.

Mit der Einführung eines Vormerksystems soll ein einheitliches System geschaffen werden, um auf unbelehrbare Wiederholungstäter und Risikolenker bewusstseinbildend und sanktionierend einwirken zu können, heißt es in den Erläuterungen zu dieser Regierungsvorlage. Das neue System beinhaltet Delikte, die zu den Hauptunfallursachen zählen und sich derzeit unterhalb der existierenden Schwelle für den Entzug der Lenkberechtigung befinden.

Das Vormerksystem umfasst einen Katalog von 13 unfallträchtigen und risikobehafteten Delikten, deren Begehung innerhalb eines Zeitraums von zwei Jahren im zentralen Führerscheinregister vorgemerkt und in Evidenz gehalten wird. So wurden die Tatbestände der Vorrangverletzung unter Missachtung des Vorschriftzeichens „Halt“, unter Missachtung des Rotlichts und das Gefährdungsdelikt von Fußgängern auf Schutzwegen in den Deliktekatalog aufgenommen. In den Katalog wurde auch das Überschreiten der 0,5 Promille-Grenze sowie das Übertreten der 0,1 Promille-Grenze beim Lenken von Schwerfahrzeugen aufgenommen. Auch der mangelnde zeitliche Sicherheitsabstand im Bereich von 0,2 bis 0,4 Sekunden führt zu einer Vormerkung; beträgt der zeitliche Sicherheitsabstand weniger als 0,2 Sekunden, ist die Lenkerberechtigung sofort beim ersten Delikt zu entziehen. Des weiteren fanden verkehrssicherheitsgefährdende technische Defekte und mangelhaft gesicherte Beladung Aufnahme in den Katalog. Ferner sollen folgende Gefährdungsdelikte zu einer Vormerkung führen: das Befahren von Pannenstreifen auf Autobahnen – vor allem in Stausituationen -, die Missachtung des Fahrverbots für Gefahrgutbeförderungseinheiten in Tunnelanlagen, das Umfahren von Schrankenanlagen und unerlaubtes Einfahren in die Gleisbereiche sowie die Missachtung der Lichtsignalanlagen und die Kindersicherung bei einem Verkehrsunfall oder überraschenden Bremsmanöver.

Ausschussobmann Kurt Eder (S) verwies auf die umfangreichen Gespräche im Vorfeld und meinte, seine Fraktion sei prinzipiell bereit, Maßnahmen in die gewünschte Richtung mitzutragen, sie vermisse aber gerade jene Delikte in besagtem Punkteregister, die zu den Hauptverursachern von Unfällen zählten: Alkoholeinfluss und Raserei. Ohne diese beiden Delikte bleibe die Vorlage ungenügend, beklagte der Redner. Zudem gebreche es derzeit an einer effizienten Überwachung, da es nicht genügend Exekutivbeamte gebe. In dieser Form könne seine Fraktion das Vorhaben ergo nicht unterstützen. Diese Ansicht teilten seine Fraktionskollegen Rudolf Parnigoni und Stefan Prähauser sowie seine Fraktionskolleginnen Petra Bayr und Gabriele Binder.

Ähnlich wurde die Thematik von G-Abgeordneter Gabriela Moser bewertet, die meinte, die Schritte sollten ambitionierter und engagierter gesetzt werden. Zusätzlich wies sie auch noch auf das Telefonieren mit Mobiltelefonen hin, das ihrer Ansicht nach ebenfalls in das Register aufgenommen werden sollte. Ihre Klubkollegin Heidemarie Rest-Hinterseer unterstrich diesen Standpunkt und meinte, bekannte Unfallfaktoren würden nicht geahndet, was bedauerlich sei. Gerade diese Punkte dürfe man nicht mit einem "Augenzwinkern" behandeln.

Abgeordneter Werner Miedl (V) begründete hingegen die gewählte Vorgangsweise damit, man habe jene Delikte ausgesucht, die noch nicht mit dem Entzug des Führerscheins bestraft würden. Mit diesem klugen und richtigen System sei eine Trendwende gelungen, es sei ein wesentlicher Schritt zu mehr Verkehrssicherheit. Dieser Meinung schloss sich Abgeordneter Klaus Wittauer (F) an, der zudem einen Abänderungsantrag einbrachte. Abgeordneter Franz Glaser (V) meinte gleichfalls, das Vormerksystem sei zweifellos eine Verbesserung gegenüber dem Ist-Zustand. Zuwarten wäre in dieser Frage nicht sinnvoll, betonte Glaser. Auch Abgeordnete Elke Achleitner (F) äußerte sich in diesem Sinn. Abgeordnete Karin Hakl (V) verwies darauf, dass es viele verkehrsgefährdende Situationen gebe, die nicht in diesem System erfasst würden, daher sei es besonders wichtig, entsprechendes Bewusstsein zu schaffen, um die Verkehrssicherheit dauerhaft anzuheben.

Staatssekretär Kukacka wies zudem noch darauf hin, dass dieser Entwurf auch vom Kuratorium für Verkehrssicherheit und vom VCÖ gutgeheißen worden sei. Die Kritik der Opposition verfange nicht, da es sich bei Alkoholeinfluss und Raserei ohnehin bereits um Entzugsdelikte handle, weshalb eine Vormerkung vor diesem Hintergrund überflüssig sei. Man habe hier eine umfassende und transparente Lösung gefunden, die jedem zeige, wo er stehe. Kontrollen würden zudem vermehrt elektronisch via Radarboxen und Sectioncontrol erfolgen, diesbezügliche Sorgen seien also unbegründet. Dieser Ansicht schloss sich auch Staatssekretär Eduard Mainoni an.

Die Regierungsvorlage wurde mit den Stimmen der Regierungsparteien angenommen.

Alle oppositionellen Anträge, die auf der Tagesordnung standen, sowie eine Bürgerinitiative wurden vertagt: 457/A (E), 243/A, 247/A, 342/A, 242/A(E), 17/BI, 367/A, 387/A(E), 400/A(E), 399/A(E), 444/A und 213/A(E).

OPPOSITION KRITISIERT VERTAGUNG IHRER ANTRÄGE – KOALITIONSPARTEIEN BIETEN GESPRÄCH ZUR LÖSUNG DES PROBLEMS AN 

Ausschussobmann Kurt Eder machte angesichts der zahlreichen Vertagungen darauf aufmerksam, dass bereits mehr als 60 Anträge der Opposition im Verkehrsausschuss unerledigt seien. Abgeordnete Marianne Rest‑Hinterseer (G) meinte, es wäre an der Zeit, die Öffentlichkeit darüber zu informieren, dass „die Regierungsparteien zwar Regierungsvorlagen blitzschnell durch das Parlament bringen, aber oft Jahre brauche, um Oppositionsanträge zu prüfen“.

Auch Abgeordneter Werner Miedl (V) hielt es für angebracht, über die vielen unerledigten Anträge zu sprechen und machte den Oppositionsparteien das Angebot, ihre Anträge thematisch zu ordnen und gemeinsam nach einem parlamentarischen Weg zu suchen, den Rückstand abzubauen.

In der Debatte hatte sich Abgeordneter Klaus Wittauer (F) angesichts eines SP-Antrages zur Änderung des Tiertransportgesetzes-Straße dazu bekannt, grenzüberschreitende Lebendtiertransporte einzuschränken, einer neuen Meldepflicht bei Tiertransporten konnte er aber wegen des damit zusammenhängenden administrativen Aufwands nichts abgewinnen.

Bei der Beseitigung von Unfallhäufigkeitsschwerpunkten setze das Verkehrsressort auf den Einsatz der Telematik, wobei auch auf die Griffigkeit des Straßenbelags geachtet werde, sagte Staatssekretär Eduard Mainoni. Bei Vorgaben für die Reifenhersteller sei man an die EU-Normen gebunden und habe national keine Handlungsmöglichkeit. Die Regierung werde dieses Thema aber bei der EU‑Präsidentschaft aufs europäische Tapet bringen, versprach der Staatssekretär.

Beim Thema „Kampf gegen unerwünschte Nachrichten auf dem PC (SPAMs)“ lud Abgeordnete Elke Achleitner die Opposition dazu ein, bis zum nächsten Nationalratsplenum einen gemeinsamen Anti-SPAM‑Initiativantrag zu formulieren. (Schluss)