Parlamentskorrespondenz Nr. 263 vom 19.04.2005

AUSSCHUSS EINSTIMMIG FÜR MINDESTSICHERUNG FÜR VERBRECHENSOPFER

Wien (PK) – Die Mitglieder des Ausschuss es für Arbeit und Soziales verabschiedeten einhellig das Versorgungsrechts -Änderungsgesetz 2004 (VRÄG 2004) in der Fassung eines Abänderungsantrages. Ziel der Sammelnovelle ist es, die verschiedenen Sozialentschädigungsgesetze zu vereinheitlichen und zu vereinfachen. Konkret wird künftig auch für Opfer von Verbrechen bzw. deren Hinterbliebenen eine Mindestsicherung eingeführt, und zwar in Form einer - einkommensabhängigen - Zusatzleistung. Gleichzeitig werden etwaige Kostenbeteiligungen für Rehabilitationen und Rezeptgebühren vom Staat übernommen, der bestehende Anspruch von Verbrechensopfern auf Psychotherapie ausgedehnt und der Rechtsschutz verbessert. Im Impfschadengesetz entfallen die geltenden Verjährungsbestimmungen, überdies wird normiert, dass für die Beschädigtenrente schwer geschädigter Kinder als Bemessungsgrundlage das Gehalt eines öffentlich Bediensteten mit Matura heranzuziehen ist.

Erhöht werden die Leistungen nach dem Kriegsgefangenenentschädigungsgesetz. Ehemalige Kriegsgefangene erhalten - je nach Länge der Kriegsgefangenschaft - um bis zu 70 Cent pro Monat mehr, das entspricht einer Erhöhung um durchschnittlich 2,5 %. Die gesamten Kosten des Gesetzentwurfs werden von der Regierung für 2005 mit 660.000 € beziffert, wobei rund 420.000 € auf die Änderung des Kriegsgefangenenentschädigungsgesetzes und 240.000 € auf die Änderung des Verbrechensopfer- und des Impfschadengesetzes zurückzuführen sind.

Abgeordneter Richard Leutner (S) zeigte sich zufrieden, dass Vorschläge seiner Partei in den ursprünglichen Gesetzentwurf aufgenommen wurden. Auch V-Abgeordneter Walter Tancsits begrüßte das VRÄG und legte einen Vier-Parteien-Abänderungsantrag vor, wonach der persönliche Geltungsbereich des Verbrechensopfergesetzes auch auf Drittstaatsangehörige ausgedehnt wird. Ferner soll bei künftigen Schädigungen auch Hilfe bzw. Ersatz für Beschädigungen von am Körper getragenen Hilfsmitteln, Sehbehelfen und Zahnersatz geleistet werden. Ferner wird eine rückwirkende Kostenübernahme der Psychotherapie vom Zeitpunkt der Antragstellung an vorgesehen.

Dieses Gesetz ist für G-Abgeordneten Karl Öllinger eines der wenigen Beispiele, dass Zusammenarbeit möglich ist und Vorschläge der Opposition auch berücksichtigt werden. Positiv zu dieser Vorlage äußerten sich auch die Abgeordneten Franz-Joseph Huainigg (V), Gabriele Heinisch-Hosek (S) und Herbert Haupt (F). Abgeordnete Elisabeth Grossmann (S) sah es als besonders wichtig an, dass die Anspruchsberechtigten informiert werden; ideal wäre es, würde man diesem Personenkreis automatisch eine Broschüre aushändigen.

In einem einhellig beschlossenen Entschließungsantrag werden die Sozial- und die Justizministerin ersucht, das für die Regelung eines Schmerzensgeldanspruches nach dem Verbrechensopfergesetz erforderliche Datenmaterial erheben zu lassen und im Rahmen einer gemeinsamen Arbeitsgruppe zu prüfen, in welcher Weise (etwa in Form eines Vorschusses mit Rückgriffsrecht des Bundes) und in welcher Höhe Schmerzensgeld gezahlt werden könnte.

15a-VEREINBARUNG MIT DEN LÄNDERN ÜBER SOZIALBETREUUNGSBERUFE BESCHLOSSEN

Durch eine Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern im Rahmen einer so genannten 15a B-VG-Vereinbarung sollen einheitliche Grundsätze bei der Ausbildung und den Tätigkeitsbereichen der Sozialbetreuungsberufe festgelegt werden. Derzeit gibt es nämlich sehr uneinheitliche Berufsbilder und Anforderungen, mangelnde bzw. überschneidende Regelungen in den einzelnen Bundesländern und teilweise das Problem der Nichtanerkennung von Ausbildungen.

Nunmehr soll ein modulares Ausbildungssystem geschaffen werden, das einheitliche Qualitäts- und Ausbildungsstandards sowie eine weitgehende Harmonisierung der Berufsbilder und -bezeichnungen vorsieht, einheitliche Berufsanerkennungen und die Durchlässigkeit zwischen den einzelnen Berufsgruppen gewährleistet und Doppelgleisigkeiten beseitigt. Damit soll eine deutliche Qualitätsverbesserung für die betroffenen Klienten einerseits und die betroffenen Berufsgruppen andererseits erzielt werden.

VertreterInnen aller vier Parlamentsparteien begrüßten diese Vereinbarung. F-Abgeordneter Herbert Haupt erinnerte daran, dass mehr als drei Jahre mit den Ländern verhandelt wurden. Zwei Bundesländer hätten diese Vereinbarung bereits beschlossen. In dem Moment, in dem sich fünf Bundesländer dieser Vereinbarung angeschlossen haben, könne sie bundesweit umgesetzt werden. Auch verwies Haupt darauf, dass aufgrund von Demoskopien in Zukunft mehr Pflegepersonal notwendig sein werde.

Staatssekretär Sigisbert Dolinschek machte darauf aufmerksam, dass bisher die Berufsbilder unübersichtlich gewesen seien und dadurch die Beschäftigung eingeschränkt gewesen sei.

Abgeordneter Richard Leutner (S) kam auf die Dienstleistungsrichtlinie der EU zu sprechen und betonte, man dürfe nicht zulassen, dass es zum Sozialdumping komme. Auch F-Abgeordneter Herbert Haupt unterstrich, man habe bei der Dienstleistungsrichtlinie „Vorsicht walten zu lassen“.

Beantragt wurde von Leutner auch eine Ausschussfeststellung, die von den Abgeordneten einstimmig angenommen wurde. Demnach sollen die Inhalte der jeweiligen Berufsausbildungen in zweijährigen Abständen, also erstmals im Herbst 2008, dahin gehend evaluiert werden, ob sie den Anforderungen der Praxis entsprechen und ob im Interesse der pflegebedürftigen Personen oder der Angehörigen der Sozialbetreuungsberufe eine Weiterentwicklung der Ausbildung erforderlich ist. Darüber sind die Abgeordneten schriftlich zu informieren.

Ministerin Ursula Haubner wies darauf hin, dass mit dieser Reform die Sozialbetreuungsberufe aufgewertet werden, was wichtig sei, denn vor allem Frauen streben diesen Beruf an, und die Mobilität am Arbeitsmarkt erhöht werde. Auch sie unterstrich, dass das „soziale Gesicht Europas“ nicht verloren gehen und bei den Sozialberufen kein Sozialdumping Platz greifen dürfe.

Die Vorlage wurden mit Stimmeneinhelligkeit verabschiedet. Auch die Ausschussfeststellung fand die Billigung der Parteien.

SPÖ-ANTRAG AUF ABSCHAFFUNG DER UNFALLRENTENBESTEUERUNG ABERMALS VERTAGT

Die S-Abgeordneten Gusenbauer, Silhavy und Verzetnitsch treten in einem Antrag für die ersatzlose Streichung der "unsozialen Unfallrentenbesteuerung" ein; die bereits entrichteten Steuern seien von Amts wegen rückzuerstatten. Die Verhandlungen über diesen Antrag wurde bereits am 13. Feber 2004 vertagt. Auch in der heutigen Ausschusssitzung beschlossen die beiden Regierungsparteien eine Vertagung, und zwar mit der Begründung, man wolle über die Abschaffung der Unfallrentenbesteuerung für das Jahr 2003 mit dem Finanzminister verhandeln.

GRÜNE FORDERN AUSWEITUNG DES OPFERFÜRSORGESETZES

Ein Antrag der Grünen auf Änderung des Opferfürsorgegesetzes, der im Februar des Vorjahres vertagt wurde, stand heute wieder auf der Tagesordnung; auch dieses Mal wurde er mit V-F-Mehrheit vertagt. Darin forderte Abgeordneter Karl Öllinger, dass die Gruppe der vom Gesetz anerkannten NS-Opfer auf Homosexuelle, "Asoziale", zwangsweise Sterilisierte oder etwa die Kinder vom Spiegelgrund ausgedehnt wird. Öllinger erinnerte daran, dass es gerade in der Ostmark relativ genaue Definitionsversuche hinsichtlich der als "asozial" eingestuften Personen gab. Dazu gehörten z.B. auch Leute, die Hitler-Witze erzählten und deswegen inhaftiert wurden. Bei diesem Ansinnen stehe vor allem die politische Symbolik im Vordergrund, zumal es sich nur um eine sehr kleine Gruppe von Menschen handle. Bestimmte Opfer des Nationalsozialismus seien überhaupt erst in den siebziger und achtziger Jahren als Opfer anerkannt worden. Es wäre eine Schande für das Parlament, wenn dieser Antrag gerade im Gedenkjahr wieder vertagt werde, argumentierte der G-Mandatar. Der Antrag werde auch von den Sozialdemokraten unterstützt, da man es diesen Menschen schuldig sei, ihnen endlich die gebührende Anerkennung zukommen zu lassen, meinte Abgeordnete Elisabeth Grossmann (S).

F-Abgeordneter Herbert Haupt vertrat die Auffassung, dass bereits im Jahr 1945 sämtliche Verurteilungen des Dritten Reiches aufgehoben wurden. Die Zwangssterilisierten seien ebenso wie die Kinder vom Spiegelgrund bereits 1947 im Opferfürsorgegesetz berücksichtigt worden. Haupt wies zudem darauf hin, dass in den letzten sechs Jahren kein einziger Fall mehr an das Sozialministerium herangetragen wurde. Er sehe daher keinen Handlungsbedarf in dieser Frage. Außerdem würde man die große Leistung der Demokratie in diesen Jahren durch einen solchen Detailantrag verwässern, meinte er.

GRÜNE: KEIN NEUER ANTRAG AUF PFLEGEGELD BEI PENSIONIERUNG

Bei Übertritt in die Pension oder bei einem Wohnsitzwechsel in ein anderes Bundesland muss die bisherige Pflegegeldeinstufung weiterhin Gültigkeit haben, fordern die Grünen in einem Antrag. Nach geltender Rechtslage sind die Betroffenen in derartigen Fällen jedoch verpflichtet, einen neuen Antrag auf Pflegegeld zu stellen. Dabei komme es zu unnötigem bürokratischen Aufwand und neuerlichen Untersuchungen sowie zu oftmaliger Herabsetzung des Pflegegelds, argumentierte G-Abgeordnete Theresia Haidlmayr. In einem Entschließungsantrag, zu dem im Laufe der Sitzung ein Abänderungsantrag eingebracht wurde, verlangte sie von der Bundesregierung die Vorlage einer Novelle des Bundespflegegeldgesetzes bis zum 30. Juni 2005, damit eine neuerliche Antragstellung in den oben genannten Fällen nicht mehr nötig ist.

Abgeordnete Theresia Haidlmayr (G) sprach von einer völlig ungerechten Lösung, die noch dazu viel Geld koste. Die Betroffenen müssten oft monatelang auf ihr Geld warten und manchmal dafür kämpfen, dass sie wieder in dieselbe Pflegestufe kommen.

Abgeordneter Karl Donabauer (V) wies darauf hin, dass es sich um Länderkompetenzen handle, in die man nicht so einfach eingreifen könne. Da es sich um eine sensible Materie handle, sollte das Thema noch einmal von den Bundesländern aufgegriffen und Überlegungen hinsichtlich der Zuerkennungskriterien in der Sozialversicherung angestellt werden, schlug er vor.

Abgeordnete Theresia Haidlmayr (G) hielt ihrem Vorredner entgegen, dass die Probleme nicht zwischen den Bundesländern auftreten, sondern erst dann, wenn die Menschen in die Pension gehen. Es gebe eine ganz klare Einstufungsverordnung, die sowohl für die Länder als auch den Bund gelten; es sei daher nicht einzusehen, warum neuerlich ein Einstufungsverfahren durchgeführt werden muss.

Staatssekretär Sigisbert Dolinschek verwehrte sich dagegen, dass es Lücken bei der Auszahlung des Pflegegeldes gebe. Das von Haidlmayr angesprochene Problem wurde bereits im Jahr 2003 erörtert und den Sozialversicherungsträgern wurde daraufhin empfohlen, dass sie die Einstufungen der Länder grundsätzlich übernehmen sollen. Außerdem machte er darauf aufmerksam, dass von den 602 Fällen im Jahr 2002, wo ein Zuständigkeitswechsel vorlag, 135 Personen höher eingestuft wurden, 93 Personen niedriger und dass in 374 Fällen die gleiche Einstufung bestehen blieb. Auch Bundesministerin Ursula Haubner stellte mit Nachdruck fest, dass auf die anfänglichen Probleme reagiert wurde und ein entsprechender Erlass ausgearbeitet wurde, der u.a. vorsieht, dass Hausbesuche vorher angemeldet werden müssen und dass die bisherigen Pflegegeldstufen grundsätzlich übernommen werden sollen. In den letzten Monaten wurde auch kein einziger Beschwerdefall ans Ministerium herangetragen, gab sie zu bedenken.

Nachdem zunächst der von der Abgeordneten Haidlmayr gestellte Vertagungsantrag abgelehnt wurde, fand auch der in Verhandlung stehende Entschließungsantrag (in Form eines G-Abänderungsantrages) keine Mehrheit. (Schluss)