Parlamentskorrespondenz Nr. 563 vom 29.06.2005

FINANZAUSSCHUSS FÜR WIRTSCHAFTS- UND BESCHÄFTIGUNGSPAKET 2005

Opposition beharrt auf höheren Strafen im Kampf gegen den Pfusch

Wien (PK) - Im weiteren Verlauf der Sitzung des Finanzausschusses wandten sich die Abgeordneten einem Wirtschafts- und Beschäftigungsgesetz 2005 (992 d.B.) zu, das die Regierung zur Umsetzung der beim "Reformdialog für Wachstum und Beschäftigung in Österreich" am 1. Mai 2005 getroffenen Vereinbarungen vorlegte. In den Budgets 2005 und 2006 sind zusätzliche Budgetmittel für Forschung sowie für die Intensivierung der Breitbandoffensive im ländlichen Raum vorgesehen. Bis 2010 wird eine zusätzliche Forschungsanleihe von 1 Mrd. € eingesetzt. Steuerliche Begünstigungen unterstützen die Auftragsforschung in KMU. Bauspar-Erstattungsbeträge und Bauspardarlehen können künftig auch für Bildungs- oder Pflegezwecke verwendet werden. Gegen Umsatzsteuerbetrug und illegale Beschäftigung sind weitere Maßnahmen vorgesehen, unter anderem auch höhere Freiheitsstrafen.

In der Debatte machte Abgeordneter Johann Moser (S) auf die prekäre Situation der Volkswirtschaft aufmerksam. Die Regierung präsentiere nun de facto bereits ihr viertes Konjunkturprogramm. Da die bisherigen Maßnahmen unwirksam geblieben seien, erkundigte sich Moser nach den zu erwartenden Beschäftigungseffekten. Die SPÖ stimme weitgehend zu, sagte Moser, und wandte sich, darin von seinem Fraktionskollegen Kurt Eder unterstützt, dagegen, Bausparmittel für Bildung und Pflege heranzuziehen, weil dies staatliche Aufgaben seien, die man nicht privatisieren solle. Die Sozialdemokraten lehnten es auch ab, Dividenden der ÖIAG für die Finanzierung der Forschungsanleihe in das Budget zu ziehen.

Abgeordneter Dietmar Hoscher (S) stimmte der Breitbandoffensive grundsätzlich zu, hielt die vorgesehene Förderung aber für zu gering. Als Ursache der Konjunkturschwäche sah Hoscher den schwachen privaten Konsum.

Abgeordnete Gabriela Moser (G) sah Probleme bei der Kontrolle von Bildungsausgaben, die mit Bauspargeldern finanziert werden sollen. Bei der Breitbandförderung vermisste die Rednerin den angekündigten Masterplan. Und schließlich zeigte sich Moser besorgt hinsichtlich der Finanzierung von Infrastrukturprojekten, wenn ÖIAG-Erlöse für Forschungszwecke verwendet werden.

Abgeordneter Walter Tancsits (V) begrüßte es, bei der Bildungsförderung das bewährte Finanzierungsinstrument Bausparen heranzuziehen.

Abgeordnete Marianne Hagenhofer (S) wandte sich dagegen, immer mehr staatliche Aufgaben an Kassen zu delegieren. Das sei nicht die gesellschaftliche Entwicklung, die sie sich wünsche.

Abgeordneter Josef Bucher (F) begrüßte das vorgelegte Konjunkturstützungsprogramm, da die Investitionsbereitschaft in den KMU zuletzt nachließ, und plädierte für die Fortsetzung der Investitionszuwachsprämie unter Vermeidung des Missbrauchs. Steigende Einnahmen durch höhere Treibstoffpreise wollte der Abgeordnete für eine Anhebung des Kilometergelds für Pendler nutzen. Seine Detailfragen galten der Förderung von Auftragsforschung in KMU.

Finanzminister Karl-Heinz Grasser erläuterte den Abgeordneten die vorgesehenen Maßnahmen zugunsten von Forschung und Beschäftigung im Detail und zeigte sich überzeugt, dass es mit der Forschungsmilliarde gelingen werde, den F&E-Anteil am BIP bis 2006 auf 2,5 % zu steigern. Experten beziffern die Auswirkungen des Konjunkturbelebungspakets mit bis zu 0,3 % mehr Wachstum sowie 25.000 kurzfristig und 18.000 langfristig zusätzlich Beschäftigten.

Wachstumserwartungen werden bedauerlicherweise auch in Österreich zurückgenommen, räumte der Finanzminister ein, fügte aber hinzu, dass sich Österreich mit einer Wachstumsprognose von 1,8 bis 2 % wohltuend von seinen Nachbarländern im Westen unterscheide: Deutschland - 1 %, Italien - Rezession, Schweiz - 1 %. Die österreichische Wirtschaft expandiere sehr erfolgreich in Osteuropa und Österreich erlange mit seinem wirtschaftspolitischen Kurs internationale Anerkennung.

Der private Konsum nehme dank der wachsenden Kaufkraft infolge der Steuerreform um 2,1 % zu. Es sei wichtig, der Bevölkerung Sicherheit zu geben, damit weniger gespart und mehr konsumiert werde.

Den Wohnbau sah der Finanzminister ausreichend gefördert und hielt es daher für sinnvoll und zweckmäßig, die Überliquidität beim Bausparen für Bildung und Pflege einzusetzen. Der Staat denke aber nicht daran, sich aus diesen Aufgabenbereichen zurückzuziehen.

Für die Finanzierung der Breitbandoffensive stehen 2006 und 2007 jeweils 10 Mill. € zur Verfügung. Er hoffe auf die Zusage der Bundesländer, diesen Betrag zu verdoppeln. Die Absetzbarkeit von Breitbandinvestitionen sowie die Investitionszuwachsprämie seien befristet eingeführt worden. In einer Zeit mit zweiprozentigem Wachstum hielt es der Finanzminister nicht für sinnvoll, Vorziehinvestitionen mit einer Prämie zu fördern.

Die de facto schuldenfreie ÖIAG werde, so Finanzminister Grasser, kein Problem damit haben, eine Milliarde Euro für die Forschungsförderung zurückzuzahlen.

Die Mineralölsteuer sei eine Mengensteuer und liefere bei höheren Preisen keine Mehrerträge. Sie sei im internationalen Vergleich niedrig, das Kilometergeld hingegen hoch. Eine Anhebung des Kilometergelds im geforderten Ausmaß würde Mehrausgaben von 30 Mill. € nach sich ziehen, rechnete Grasser den Abgeordneten vor.

In einer zweiten Verhandlungsrunde plädierte Abgeordneter Matznetter (S) für eine Verdoppelung der Negativsteuer und für eine Investitionsbegünstigung. Seine Kritik galt einer Passage des umfangreichen Abänderungsantrages, den die Abgeordneten Günter Stummvoll (V) und Josef Bucher (F) zum Wirtschafts- und Beschäftigungsgesetz 2005 vorlegten. Darin wurde vorgeschlagen, die in der Regierungsvorlage enthaltene Verdoppelung der Strafdrohung beim Kampf gegen den Pfusch um die Hälfte zu reduzieren. Die Abgeordneten Reinhard Mitterlehner und Günter Stummvoll (beide V) folgten der Argumentation Matznetters, worauf die Antragsteller ihren Abänderungsantrag korrigierten.

Die Abgeordneten Jakob Auer (V), Heinz Gradwohl (S) und Franz Xaver Böhm (V) drängten darauf, die Breitbandförderungsmittel für den ländlichen Raum einzusetzen.

Finanzstaatssekretär Alfred Finz klärte die Abgeordneten über die Kontrolle der Pflegefinanzierung mit Bauspargeldern auf und zeigte grundsätzliche Bedenken gegen die Ausdehnung der Negativsteuer. Seine Präferenz galt direkten Transfers für sozial Bedürftige.

Die Regierungsvorlage wurde unter Berücksichtigung des V-F-Abänderungsantrages teils mit V-F-Mehrheit, teils einstimmig verabschiedet. Die Opposition versagte ihre Zustimmung bei den Punkten: Ausdehnung der Verwendungsmöglichkeit von Bauspargeldern sowie Finanzierung der Forschungsoffensive mit Mitteln aus Veräußerungserlösen der ÖIAG.

DOPPELBESTEUERUNGSABKOMMEN MIT LITAUEN, GEORGIEN UND RUMÄNIEN


Abkommen mit Litauen, Georgien und Rumänien sollen künftig Doppelbesteuerungen wegen der Überschneidung nationaler Steuerrechte im Bereich von Einkommen und Vermögen vermeiden (891 d.B., 892 d.B. und 981 d.B.). - Die drei Vorlagen wurden einstimmig verabschiedet.  

GRÜNE FÜR STEUERBEGÜNSTIGUNG VON SPENDEN


Die Grünen wollten Spenden für gemeinnützige Zwecke, wie zuletzt für die Tsunami-Opfer, steuerlich absetzbar machen. Ihr Antrag 514/A(E) nennt private Spenden für soziale und karitative Zwecke, für Behinderte, Entwicklungszusammenarbeit, humanitäre Hilfe, für die Durchsetzung von Menschenrechten sowie für Umwelt- und Tierschutz.

Abgeordneter Werner Kogler (G) hielt fest, dass zur Behandlung dieses Antrages eine Arbeitsgruppe eingesetzt worden sei. Ziel sei es, die Gruppe der Begünstigten der Absetzbarkeit von Spenden auszuweiten. Er ersuchte Staatssekretär Finz, über den Stand der Arbeiten der Gruppe zu berichten.

Abgeordneter Peter Michael Ikrath (V) stellte fest, dass das Anliegen der Ausweitung der steuerlichen Absetzbarkeit von Spenden prinzipiell breite Sympathie finde. Die Materie sei komplex, daher sei die Einsetzung einer Arbeitsgruppe zu begrüßen.

Auch Abgeordneter Christoph Matznetter (S) signalisierte die Unterstützung des Antrags der Grünen durch seine Fraktion.

Obmann Günter Stummvoll (V) ersuchte Staatssekretär Finz, prüfen zu lassen, welche diesbezüglichen internationalen Modelle es bereits gebe.

Staatssekretär Alfred Finz meinte, dass sich in diesem Zusammenhang die Frage erhebe, wie weit die Steuerbemessungsgrundlage noch eingeschränkt werden solle. Es gebe derzeit schon den Sponsoring-Erlass und ähnliche Bestimmungen, wodurch der Steueranfall bereits jetzt um 7 Mill. € vermindert werde, und man befürchte ein weitere Ausfälle.

Aufgabe der Arbeitsgruppe sei es, den volkswirtschaftlichen Nutzen einer diesbezüglichen Bestimmung zu ermitteln, und zwar im Hinblick darauf, dass es letztlich Ziel sei, das Spendenvolumen tatsächlich zu erhöhen.

Der Antrag des Abgeordneten Ikrath auf Vertagung der Behandlung des Antrages wurde mit den Stimmen von ÖVP und FPÖ angenommen.

INSTRUMENTE DER AUSFUHRFÖRDERUNG WERDEN VERLÄNGERT UND MODERNISIERT


Die Abgeordneten Stummvoll (V) und Prinzhorn (F) beantragten eine Novelle zum Ausfuhrfinanzierungsförderungsgesetz, das Ende des Jahres ausläuft, um das jahrzehntelang bewährte System der Exportfinanzierung weiterhin sicher stellen (610/A). Der Finanzminister soll bis 2011 namens des Bundes Haftungen für Kreditoperationen der Oesterreichischen Kontrollbank zur Abdeckung von Gläubiger- und Wechselkursrisiken in der Exportwirtschaft übernehmen können. Der Haftungsrahmen soll um 5 Mrd. € auf 30 Mrd. € erhöht werden.

Ein weiterer Stummvoll-Prinzhorn-Antrag zielte auf die Verlängerung des Ausfuhrförderungsgesetzes um weitere fünf Jahre. Österreichische Exporteure sollen auch weiterhin durch die Übernahme von Exportgarantien und Wechselbürgschaftszusagen unterstützt werden (611/A).   

Ausschussobmann Günter Stummvoll (V) unterstrich die Absicht, mit einem in der Debatte eingebrachten V-F-Abänderungsantrag und einer Ausschussfeststellung möglichst breiten Konsens zu erzielen. Beschäftigungspolitische und ökologische Aspekte würden bei der Ausfuhrförderung berücksichtigt, Ausfuhrförderung sei aber nicht mit Entwicklungshilfe gleichzusetzen, sagte Stummvoll.

Abgeordnete Ulrike Lunacek (G) anerkannte die Bemühungen, die Kritikpunkte der Grünen zu berücksichtigen. Es habe tatsächlich Fortschritte gegeben. Nach wie vor seien jedoch bei den Prüfverfahren gravierende Mängel festzustellen. In die Zielvorstellungen müssten auch die OECD-Richtlinien aufgenommen werden, worauf ein von ihr vorgelegter Abänderungsantrag abzielte.

Abgeordneter Christoph Matznetter (S) betonte, dass er sich in diesem Zusammenhang mehr Bewegung gewünscht hätte. Zunehmend zu beachten sei auch der beschäftigungspolitische Aspekt im Inland.

Abgeordneter Jakob Auer (V) äußerte sich zufrieden über die bisherigen Arbeiten, gewisse Nachbesserungen seien jedoch noch nötig. Dem grünen Antrag werde seine Fraktion nicht zustimmen. Der Abgeordnete bat Staatssekretär Finz um Auskunft, wie Exportwirtschaft im europäischen Vergleich tatsächlich laufe und wie viele Arbeitsplätze auf diesem Gebiet geschaffen werden konnten.  

Staatssekretär Finz bekannte sich zur Weiterentwicklung des

diesbezüglichen Instrumentariums. Die Oesterreichische Kontrollbank AG stelle keine Konkurrenz zu den Kommerzbanken dar, vielmehr werde sie komplementär und subsidiär tätig. Die Einrichtung der OeKB sei als "One-stop-shop" auf diesem Gebiet weltweit einzigartig.

Das Exportvolumen Österreichs mache derzeit rund 50% des BIP aus, in Zahlen ausgedrückt habe es sich im Jahr 2004 auf 5,2 Mrd. € belaufen.

Die V-F-Antrag zur Verlängerung des Ausfuhrfinanzierungsförderungsgesetzes wurde mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ und Freiheitlichen angenommen. Die Verlängerung des Ausfuhrförderungsgesetzes wurde unter Berücksichtigung eines V-F-Abänderungsantrages ebenfalls mit V-S-F-Mehrheit verabschiedet. Eine Ausschussfeststellung erhielt die Zustimmung der Koalitionsparteien. Der G-Abänderungsantrag blieb in der Minderheit der Opposition.

Schließlich nahm der Ausschuss einen Antrag auf Änderungen im Umsatzsteuergesetz, im Glücksspielgesetz, im Gebührengesetz und im Finanzausgleichsgesetz (652/A) samt redaktionellen Änderungen einstimmig an. Die kürzlich erfolgte Aufhebung der Steuerbefreiung für Umsätze konzessionierter Spielbanken durch den EuGh hatte die Abgeordneten Günter Stummvoll (V), Thomas Prinzhorn (F) und Christoph Matznetter (S) zur Vorlage eines  "Ausspielungsbesteuerungsänderungsgesetzes" veranlasst, das für alle Geldspielautomaten Umsatzsteuerpflicht vorsieht, wobei die Steuerbelastung der Spielbanken durch Senkung der Spielbankenabgabe insgesamt gleich bleiben soll.

Einer Anregung des Rechnungshofes folgend, wird das weitere Ansteigen des Steuerabsetzbetrages für mediale Unterstützung, der im Durchschnitt der Jahre 2000 bis 2004 23,79 Mill. € betrug, künftig verhindert.

Da zunehmende Konkurrenz von "Off-Shore"-Anbietern zu einer rückläufigen Entwicklung bei den Einnahmen aus der Wetteinsatzgebühr und der Gewinnstgebühr bei den heimischen Sportwetten geführt hat, sollen die beiden Gebühren durch eine Einsatzgebühr von 2 % unter Wegfall der Gewinnstgebühr ersetzt werden. Zugleich soll die Gebührenpflicht auf die Vermittlung von Wetteinsätzen ins In- und Ausland ausgeweitet werden. Laut Antragsteller sind die vorgeschlagenen Änderungen für Bund, Länder und Gemeinden ein finanzielles Nullsummenspiel. Um Belastungen von Spielbankenländern- und -gemeinden durch die rückwirkende Änderung von Umsatzsteuer- und Glücksspielgesetz auszugleichen, ist eine Finanzzuweisung vorgesehen. (Schluss)