Parlamentskorrespondenz Nr. 636 vom 12.08.2005

VORLAGEN: INNERES UND JUSTIZ

SPÖ FÜR GEBÜHRENFREIE VERLÄNGERUNG VON MIETVERTRÄGEN

Durch Änderung des Gebührengesetzes will die SPÖ einen Beitrag zu leistbarerem Wohnen setzen. Abgeordneter Johann Maier macht in seiner Initiative auf die hohen Nebenkosten durch die Vergebührung für die Verlängerung von befristeten Mietverträgen aufmerksam und fordert eine gebührenfreie Vertragsverlängerung. Demnach soll eine Gebühr nur einmal, und zwar bei der Errichtung eines Mietvertrags, nicht aber bei seiner Verlängerung, eingehoben werden. Darüber hinaus will Maier die Gebührenfreiheit auf Bestandsverträge für Wohnräume bis zu einer Dauer von sechs Monaten erweitern. (656/A)

MEHR TRANSPARENZ BEI MIETZINSOBERGRENZEN

Die Grünen plädieren für mehr Transparenz bei den Mietzinsobergrenzen. Abgeordnete Gabriela Moser drängt in diesem Sinn auf Änderungen des Richtwertgesetzes und des Mietrechtsgesetzes, die die Transparenz und Wirksamkeit von Mietzinsobergrenzen für Altbauwohnungen durch abschließende Festlegung aller möglichen Zuschläge sicherstellen. (659/A(E))

 

ILLEGALE ABLÖSEN: GRÜNE WOLLEN VERJÄHRUNGSFRIST VERLÄNGERN

Die Grünen verlangen eine Angleichung der Verjährungsfrist von Verwaltungsstrafen nach illegal kassierten Ablösen im Mietrecht an die zehnjährige Verjährungsfrist für Rückzahlungen im Zivilrecht. Dies würde illegale Ablösen zu einem unrentablen Risiko machen, argumentiert Abgeordnete Gabriela Moser in ihrer Initiative. Derzeit passiere unredlichen Vermietern nämlich nichts weiter, als dass sie im schlimmsten Fall die erhaltenen Beträge verzinst zurückzahlen müssen. (661/A(E))

REGIERUNGSPARTEIEN WOLLEN MEHR SPRENGELRICHTER

Der verfassungsmäßig zulässige Anteil der Sprengelrichter soll in Zukunft einem Antrag der Regierungsparteien zufolge von zwei auf drei Prozent erhöht werden. Die Abgeordneten Maria Theresia Fekter (V) und Dieter Böhmdorfer (F) begründen ihre Initiative mit der Notwendigkeit, die Funktionsfähigkeit des Gerichtsbetriebs angesichts des steigenden Arbeitsanfalls sicherzustellen. (663/A)

SPÖ UND GRÜNE FÜR BESCHRÄNKUNG DER KAUTIONEN BEI MIETWOHNUNGEN

Auf den in den letzten Jahren festgestellten dramatischen Anstieg der Wohnkosten reagieren die Sozialdemokraten mit dem Vorschlag, die Kautionen auf maximal zwei Brutto-Monatsmieten zu beschränken. Die Abgeordneten Ruth Becher und Doris Bures wollen mit ihrer Initiative überdies auch sicherstellen, dass in Hinkunft Kautionsstreitigkeiten ins außerstreitige Verfahren verlagert werden. (675/A(E))

Die Beschränkung der Kautionen im Mietrecht ist auch ein Anliegen der Grünen. Abgeordnete Gabriela Moser fordert in einem Entschließungsantrag die Regierung auf, durch eine entsprechende Änderung des Mietrechtsgesetzes die maximale Höhe von zu leistenden und den Rückgabezeitpunkt für geleistete Kautionen festzulegen und darüber hinaus auch eine Möglichkeit zur erleichterten Rückforderung analog zu illegalen Ablösen oder überhöhten Mietzinsen bei der Schlichtungsstelle zu schaffen. (660/A(E))  

SOZIALDEMOKRATEN FORDERN REFORM DES UNTERHALTSRECHTES

Die SPÖ tritt für eine grundlegende Reform des Unterhaltsrechts ein. Geht es nach den Vorstellungen der Abgeordneten Bettina Stadlbauer, dann soll der Staat den Unterhalt für alle noch nicht selbsterhaltungsfähigen Kinder und für junge Erwachsene während ihrer Ausbildung sichern, wenn der Unterhaltsschuldner zur Unterhaltsleistung nicht oder nicht in ausreichender Höhe imstande oder willens ist. Weiters sollen die Exekutionsordnung und die Konkursordnung dahingehend angepasst werden, dass Unterhaltsschulden für Kinder als bevorrechtete Forderungen gelten und nicht durch Privatkonkurse verloren gehen. Auch will Stadlbauer die Unterhaltsschuldner gesetzlich verpflichten, Unterhaltsleistungen über einen Dauerauftrag abzuwickeln. (676/A(E))

RECHTSANWALTSORDNUNG: SPÖ ORTET REFORMBEDARF

Die SPÖ sieht Reformbedarf bei der Rechtsanwaltsordnung, beim Rechtsanwalts-Tarifgesetz und bei weiteren Regelungen betreffend die freien Rechtsberufe. Abgeordneter Johann Maier tritt in einer umfangreichen Initiative dafür ein, die Informations- und Aufklärungspflichten der Rechtsanwälte zu verstärken und im Rahmen einer generellen Neuordnung des anwaltlichen Kostenrechts strenge Regelungen zur Kostentransparenz vorzusehen. Weitere Punkte des Forderungskataloges sind eine Verkürzung der Rechtsanwaltsausbildung, die Einbeziehung aller Rechtsanwaltsanwärter ab dem Beginn ihrer Tätigkeit in die  Alters-, Berufsunfähigkeits- und Hinterbliebenenversorgung der Rechtsanwaltskammern sowie die Möglichkeit zur Gründung interdisziplinärer Gesellschaften zwischen Mitgliedern der freien Rechtsberufe. (678/A(E))

ÄNDERUNG DES FREMDENPOLIZEIGESETZES

In einem Antrag zum Fremdenpolizeigesetz und damit im Zusammenhang stehender Gesetze soll der Betroffene, der sichtvermerksfrei einreisen durfte, die Möglichkeit erhalten, zur Erlangung eines Aufenthaltsrechtes nicht mehr das Bundesgebiet verlassen zu müssen. Diese Gesetzesänderung begründen die Koalitionsparteien damit, dass die Fremdenpolizeibehörde keine zusätzliche Bewilligung zum rechtmäßigen Aufenthalt erteilen muss und die Entscheidungsfindung der Geschäftsstellen des AMS durch das Vorliegen einer objektiven Tatbestandsvoraussetzung wesentlich vereinfacht wird. Abgeändert werden soll auch das Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz; mit der neuen Regelung soll eine verwaltungsökonomische Zulassung von Selbständigen gewährleistet werden. Hat die Behörde keinen Zweifel am Vorliegen der Selbständigkeit kann sie unmittelbar die Aufenthaltsbewilligung erteilen; umgekehrt kann sie auch bei Vorliegen einer Scheinselbständigkeit ohne Befassung des AMS eine abweisende Entscheidung treffen. (685/A) (Schluss)