Parlamentskorrespondenz Nr. 955 vom 29.11.2005

Verkehrsausschuss erledigt umfangreiche Tagesordnung

EU-Anpassungen und Liberalisierungen für Busunternehmen

Wien (PK) - Im weiteren Verlauf seiner Sitzung verabschiedete der Verkehrsausschuss zunächst Änderungen im Güterbeförderungsgesetz (1159 d.B.) und im Gelegenheitsverkehrs-Gesetz (1160 d.B.) jeweils mitV-F-Mehrheit. Güterbeförderung und Gelegenheitsverkehr gelten in Zukunft als reglementierte Gewerbe und unterliegen der Gewerbeordnung. Verkehrsunternehmen, die in weiteren Betriebsstellen für die dort eingesetzten Fahrzeuge keine geeigneten Abstellplätze nachweisen können, kann die Gewerbeausübung untersagt werden. Ein von Abgeordnetem Anton Wattaul (F) vorgelegter Abänderungsantrag betreffend Cabotage-Bestimmungen wurde bei der Abstimmung berücksichtigt.

Abgeordnete Gabriela Moser (G) konnte einige positive Aspekte der beiden Regierungsvorlagen erkennen, kritisierte aber die Tendenz zur Kriminalisierung der Lenker bei gleichzeitiger Schonung ihrer Auftraggeber und bemängelte, dass für Fahrgemeinschaften nach wie vor ein Entgeltverbot bestehe.

Abgeordnete Elisabeth Hlavac (S) kritisierte, dass der Frachtbrief beim Gütertransport künftig nicht mehr mitgeführt werden müsse, was die Kontrolle erschwere. Die SPÖ lehne auch die pauschale Haftung der Lenker und die vorgesehene Ausnahme bei der Geschäftsführerregelung ab.

Abgeordneter Roderich Regler (V) begrüßte die Erleichterungen für die Unternehmen bei den Frachtbriefen und zeigte sich überzeugt, dass Frachtbriefe auch in Zukunft das Dokument sein werden, das bei Transporten mitgeführt werde. Die Regelung hinsichtlich der Verantwortung der Lenker sei sinnvoll, weil die Behörden oft nur den Lenker haftbar machen können. Regler hielt die Sorge für unberechtigt, dass Lenker über Gebühr zur Verantwortung gezogen werden könnten. Wie Abgeordneter Anton Wattaul (F) meinte auch Regler, beide Novellen nehmen auf die Realitäten in der Transportbranche Rücksicht.

Abgeordneter Rudolf Parnigoni (S) bekräftigte die Befürchtung seiner Fraktion, dass bei Verstößen die Lenker "übrig bleiben".

Liberalisierungen für Busunternehmen

Zu den Änderungen im Kraftfahrliniengesetz (1170 d.B.), denen der Ausschuss mit V-F-Mehrheit zustimmte, zählt auch die Klarstellung, dass bei der Vergabe der Konzessionen für gemeinwirtschaftliche Leistungen sowohl das nationale als auch das EU-Vergaberecht gilt. Der Entfall der verfahrensfreien Verlängerung der Konzessionsdauer entspricht dem Nichtdiskriminierungs- und dem Transparenzgebot. Zuständig für den nationalen Kraftlinienverkehr ist der jeweilige Landeshauptmann. Der verkehrspolitische Gestaltungsspielraum der Länder wird durch Verringerung der höchstzulässigen Konzessionsdauer von zehn auf acht Jahre erweitert. Ein von Abgeordnetem Hannes Missethon (V) vorgelegter Abänderungsantrag mit redaktionellen Korrekturen wurde bei der Abstimmung mit V-F-Mehrheit angenommen.

Abgeordnete Gabriela Moser (G) erinnerte an die Bedenken ihrer Fraktion bei der Verabschiedung des Kraftfahrliniengesetzes im Jahr 1999. Die vorliegende Reparatur sei begrüßenswert, bedauerlicherweise verabsäume die Bundesregierung aber einen großen Wurf zugunsten des öffentlichen Verkehrs.

Abgeordneter Gerhard Steier (S) kritisierte den Rückzug des Bundes aus der Koordination des öffentlichen Nahverkehrs.

Staatssekretär Helmut Kukacka bezeichnete die vorliegende Novelle als ersten Schritt einer umfassenden Nahverkehrsreform. In Zukunft soll im Nahverkehr deutlich mehr Wettbewerb herrschen. Konzessionen werden nicht mehr automatisch verlängert, zusätzliche Dienste werden ausgeschrieben. Auf die Einrichtung eines Konzessionskatasters habe man verzichtet, weil es solche Kataster auch in den Nachbarländern nicht gebe. Die Behörden müssen aber jedem Interessenten Auskunft über bestehende Konzessionen geben. "Wir befolgen die EU-Regeln, nehmen aber Rücksicht auf österreichische Strukturen", sagte der Staatssekretär. 

I m weiteren Verlauf seiner Sitzung leitete der Verkehrsausschuss zunächst Kooperationsabkommen mit Israel einerseits und der VR China andererseits über das zivile Satellitennavigationssystem GALILEO an das Plenum weiter. - Die Zustimmung erfolgte jeweils einstimmig(1117 und 1118 d.B.).

Initiativen der Oppositionsparteien

Schließlich diskutierte der Ausschuss eine Reihe von Entschließungsanträgen der Oppositionsparteien SPÖ und Grüne, die jeweils mit der Mehrheit der Regierungsparteien vertagt wurden:

Mit ihrem Entschließungsantrag 107/A[E] verlangten die Grünen einen     Erfahrungsbericht über die Verkehrsanschlussabgabe nach dem Öffentlichen Personennah- und Regionalverkehrsgesetz 1999 und eine Reform der Nahverkehrsfinanzierung und -organisation.

Mit einer neuen Lenkungsabgabe wollten die Grünen der "ständigen Expansion des Autoverkehrs und der Beeinträchtigung der Nahversorgung" entgegenwirken. Ihr Antrag 352/A[E] zielt auf eine vorbereitende Studie für die Einführung einer Verkehrserregerabgabe.

Zur besseren Verkehrsanbindung des Innergebirges an den Salzburger Zentralraum verlangt die SPÖ den raschen Ausbau der Westbahnstrecke Golling - Abtenau - Werfen, mehr öffentlichen Verkehr im Pongau und im Pinzgau und den wintersicheren Ausbau der B 159 im Streckenabschnitt Golling/Abtenau (639/A(E)).

Die SPÖ drängte auf Wiederaufnahme der Generalsanierung des Umsteigebahnhofs Schwarzach/St. Veit. Dabei soll auf ältere und behinderte Menschen sowie auf Familien geachtet und die Attraktivität des öffentlichen Verkehrs durch entsprechende Zugsangebote erhöht werden (337/A[E]).

Abgeordneter Klaus Wittauer (F) erinnerte an die Bahnhofsoffensive und machte darauf aufmerksam, dass bei den Bahnhofssanierungen Prioritäten einzuhalten seien; es könne nicht alles gleichzeitig finanziert werden.

Abgeordnete Heidemarie Rest-Hinterseer (G) merkte kritisch an, dass die schon vor Jahren angekündigte Sanierung des Bahnhofs Schwarzach/St. Veit dem Projekt Koralmtunnel zum Opfer gefallen sei. 

Zur dauerhaften Erhaltung von Mariazellerbahn und Ybbstalbahn  verlangte die SPÖ von Regierung und Verkehrsminister Gorbach, unter Beiziehung des Landes Niederösterreich umgehend in Verhandlungen mit dem Management der ÖBB einzutreten. Die Antragsteller, allen voran Abgeordneter Anton Heinzl (S), drängten auf Investitionen in Schieneninfrastruktur sowie Fahrzeuge und auf Aktivitäten der Regierung zur Aufnahme der Mariazellerbahn in das Weltkulturerbe der UNESCO (303/A[E]).

Staatssekretär Helmut Kukacka sagte zu, die Sanierung des Bahnhofs Schwarzach/St. Veit in die Bahnhofsoffensive aufzunehmen. Bei der Mariazellerbahn sei der Stand der Dinge unverändert. Bund und Land Niederösterreich haben die Erhaltung der Schmalspurbahnen vereinbart und arbeiten an einem Nebenbahnen-Regionalkonzept, das ab 2006 umgesetzt werden soll, erfuhren die Abgeordneten.

Schließlich forderten die Grünen einen Einspruch der Bundesregierung gegen das niederösterreichische Sendeanlagenabgabengesetz. Abgeordnete Gabriela Moser sprach sich für eine bundesgesetzliche Regelung, verbindliche Emissionsgrenzwerte, ein dynamisches Minimierungsgebot nach dem neuesten Stand der Technik und stärkeren Ortsbildschutz bei der Aufstellung von Handymasten aus (666/A[E]).

Eingangs der Ausschusssitzung war der ursprüngliche erste Punkt der Tagesordnung, ein Regierungsentwurf zur Änderung des Luftfahrtgesetzes (1191 d.B.), der Regelungen der Vereinigten Europäischen Luftfahrtbehörden für das zivile Luftfahrtpersonal berücksichtigt, abgesetzt worden. Als Nachfolger des kürzlich aus dem Nationalrat ausgeschiedenen Obmann-Stellvertreters Werner Miedl wählte der Ausschuss einstimmig Abgeordneten Hannes Missethon.

(Schluss)