Parlamentskorrespondenz Nr. 1059 vom 22.12.2005

Vorlagen: Verfassung, Wirtschaft, Finanzen

Grüne für Abberufbarkeit von Volksanwältinnen und Volksanwälten

Die Grünen sprechen sich in einem Entschließungsantrag für eine Änderung der Bundesverfassung aus. Der Nationalrat soll die Möglichkeit erhalten, Volksanwältinnen und Volksanwälte abzuberufen, wenn diese das vom Nationalrat in sie gesetzte Vertrauen in schwerwiegender Weise missbrauchen. Anlass für den Entschließungsantrag sind Aussagen von Volksanwalt Ewald Stadler, der nach Meinung der Grünen das nationalsozialistische Terrorregime mehrfach verharmlost hat und damit für die Funktion eines Volksanwalts ungeeignet ist. (747/A[E])

SPÖ: Datenschutzbeauftragter soll Betrieben auf die Finger schauen

Die SPÖ tritt für eine Änderung des Datenschutzgesetzes ein. Geht es nach Abgeordnetem Johann Maier und seinen FraktionskollegInnen, soll künftig ein unabhängiger und weisungsfreier Datenschutzbeauftragter kontrollieren, ob sich öffentliche Dienststellen und private Betriebe an die datenschutzrechtlichen Vorgaben halten, und als Anlaufstelle für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Datenschutzangelegenheiten fungieren. Begründet wird die Forderung damit, dass neue Kommunikationstechnologien zunehmend zur Kontrolle und zur Überwachung von ArbeitnehmerInnen eingesetzt würden, wobei auch gezielte "Spionagesoftware" (spyware) Verwendung finde. Zudem befürchtet die SPÖ durch die Einführung eines elektronischen Dienstausweises für Bundesbedienstete einen Schritt in Richtung "gläserner Beamter". (753/A[E])

ÖIAG-Sonderdividende für Forschungsförderung

Die Regierungsparteien, allen voran die Abgeordneten Günter Stummvoll (V) und Thomas Prinzhorn (F), schlagen vor, die Forschungsanleihe mit einer unterjährigen Dividende der ÖIAG zu finanzieren. Zu den rechtlichen Voraussetzungen dieser Transaktion zählt eine Änderung des ÖIAG-Gesetzes 2000. Vorgesehen ist ein "Abschlag" auf den voraussichtlichen Bilanzgewinn der ÖIAG, sofern dieser Abschlag bedeckt werden kann. In einer "Zwischenbilanz" sollen zudem "gebundene Kapitalrücklagen aufgelöst werden" können, "wenn die Vermögens- und Finanzlage der ÖIAG dadurch nicht nachhaltig beeinträchtigt wird", heißt es im diesbezüglichen V-F-Antrag (754/A).

(Schluss)