Parlamentskorrespondenz Nr. 12 vom 16.01.2006

Vorlagen: Landesverteidigung

Militärbefugnisgesetz: Bundespräsident soll weisungsfreien Rechtsschutzbeauftragten bestellen

Die Abgeordneten Walter Murauer (V) und Reinhard Eugen Bösch (F) haben einen Antrag zur Änderung des Militärbefugnisgesetzes vorgelegt. Bestellung und Weisungsfreistellung des Rechtsschutzbeauftragten sollen in Analogie zur jüngsten Sicherheitspolizeigesetz-Novelle modifiziert werden. Der Rechtsschutzbeauftragte zur Prüfung der Rechtsmäßigkeit von Maßnahmen der nachrichtendienstlichen Aufklärung und Abwehr und seine beiden Stellvertreter sollen gleiche Rechte und Pflichten haben, der Amtsverschwiegenheit unterliegen und ihre Aufgaben unabhängig und weisungsfrei erfüllen. Ihre Bestellung soll, so der Antrag weiter, nunmehr vom Bundespräsidenten auf Vorschlag der Regierung nach Anhörung der Nationalratspräsidenten sowie der Präsidenten des Verfassungs- und des Verwaltungsgerichtshofes für fünf Jahre erfolgen, wobei Wiederbestellungen zulässig sind. Die diesbezüglichen Verfassungsbestimmungen sollen am 1. April 2006 in Kraft treten (760/A). (Schluss)