Parlamentskorrespondenz Nr. 243 vom 23.03.2006

Justizausschuss macht Übernahmerechts-Änderungsgesetz plenumsreif

Urheberrechtsgesetz-Novelle vom Ausschuss einstimmig vertagt

Wien (PK) – Mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen und gegen heftige Kritik der Opposition hat der Justizausschuss das Übernahmerechts-Änderungsgesetz 2006, mit dem eine entsprechende EU-Richtlinie umgesetzt wird, plenumsreif gemacht. Die Urheberrechtsgesetz-Novelle 2006 hingegen, die ebenfalls eine europäische Richtlinie umsetzt, wurde mit Blickrichtung auf weitere Beratungen auf Antrag von Ausschuss-Obfrau Maria Theresia Fekter einstimmig vertagt.

Mit dem Übernahmerechts-Änderungsgesetz 2006 (1334 d.B.) wird zum einen die entsprechende Richtlinie der EU umgesetzt und werden zum anderen in der Praxis seit Inkrafttreten des Übernahmegesetzes im Jahr 1999 aufgetretene Probleme einer Lösung näher geführt. Nach Auffassung des Justizressorts wird durch die Novelle die Vorhersehbarkeit der Konsequenzen von Aktentransaktionen verbessert, weil bei Erwerb einer unmittelbaren Beteiligung von nicht mehr als 30 % der Stimmrechtsanteile kein Pflichtangebot gestellt werden muss. Bei einem Stimmrechtsanteil zwischen 26 und 30 % wird zwar noch keine ausreichend abgesicherte Kontrollmöglichkeit angenommen, es sollen aber die diesen Schwellenwert übersteigenden Stimmrechte ruhen. In einem Abänderungsantrag der Koalitionsfraktionen werden zum Teil Präzisierungen und zum Teil sprachliche und grammatikalische Korrekturen vorgenommen. Auch eine Ausschussfeststellung dient weiteren Klärungen.

Abgeordneter Christian Puswald (S) legte Namens seiner Fraktion, ehe er auf den Verhandlungsgegenstand zu sprechen kam, schärfsten Protest gegen Angriffe auf die Höchstgerichte ein, wie sie zuletzt "durch die Medien gegeistert" seien. Puswald bezog sich dabei auf bekannt gewordene Absichten des Bundeskanzleramts, Verfassungs- und Verwaltungsgerichtshof Fristen vorzuschreiben.

Die vorliegende Novelle zum Übernahmerecht fördere den Ausverkauf österreichischer Unternehmen, sei schädlich für Kapitalmarkt und Arbeitsplätze und würde bewirken, dass Unternehmen aus Österreich verschwinden, sagte Puswald dann zum vorliegenden Gesetzentwurf. Die geplante Regelung gehe an der Realität vorbei und stelle eine "Bedienung der ÖVP-Klientel" dar. - Ähnlich ablehnend äußerte sich Abgeordnete Terezija Stoisits (G) für ihre Fraktion. Sie ortete in der Novelle "Anlassgesetzgebung" und eine "klassische Begünstigung von Großinvestoren". Niemand sei gegen die Umsetzung von EU-Richtlinien, betonte Stoisits, die Frage sei nur, wie die Umsetzung erfolge.

Seitens der ÖVP wies Abgeordneter Walter Tancsits gegenüber Abgeordnetem Puswald zunächst darauf hin, dass Gerichtsorganisation sehr wohl Sache des Gesetzgebers sei. In ähnlichem Sinn äußerte sich Abgeordnete Helene Partik-Pable (F), die von "gesteuerter Empörung" sprach.

Zur vorliegenden Novelle meinte Tancsits, sie schaffe Klarheit, die Schwellenwerte seien der Praxis entnommen. Partik-Pable wies darauf hin, dass europaweit eine 30-Prozent-Grenze üblich sei. Abgeordneter Peter Michael Ikrath (V) nannte die Novelle einen "großen Wurf", durch den österreichische Kernaktionäre erhalten, Rechts- und Investitionssicherheit hergestellt und Kleinaktionäre geschützt würden.

Auch Justizministerin Karin Gastinger betonte, dass mit der Vorlage eine Richtlinie der EU umgesetzt werde; nur wenige Länder lägen in ihren einschlägigen gesetzlichen Regelungen unterhalb der 30-Prozent-Schwelle. Gastinger wies auch den Vorwurf zurück, es handle sich um Anlassgesetzgebung.

Die Vorlage fand – in der Fassung eines Abänderungsantrags – die Zustimmung der Koalitionsfraktionen, ebenso eine Ausschussfeststellung.

Novelle zum Urheberrechtsgesetz vertagt

Die Urheberrechtsgesetz-Novelle 2006 (1324 d.B.) dient der Umsetzung einer EU-Richtlinie Die Änderungen betreffen einstweilige Verfügungen und den Anspruch auf Auskunft. In einer Ausschussfeststellung wird festgehalten, dass die vorgesehenen Auskunftansprüche der Bekämpfung der Verbreitung illegaler Kopien dienen.

Abgeordneter Wolfgang Zinggl (G) kritisierte vor allem den Anspruch auf Auskunft ohne richterliche Entscheidung. Diese Maßnahme schaffe Unsicherheit statt Klärung, betonte Zinggl, und lasse dem Provider nur die Wahl zwischen einer Verletzung des Datenschutzes oder des Urheberrechts. Von einem von seiner Fraktion eingebrachten Abänderungsantrag versprach sich Zinggl eine Lösung dieses Problems.

Auch SP-Mandatar Johann Maier meinte, dass durch die vorgesehene Regelung Probleme entstehen würden, etwa für Tauschbörsen. Mit der Novelle würden die digitalen Rechte der Konsumenten verletzt, sie diene nur der Begünstigung der Konzerne, klagte Maier unter Verweis auf die einschlägige Diskussion in Frankreich und Deutschland.

Nach Erläuterungen durch Vertreter des Justizressorts stellte Ausschuss-Obfrau Fekter einen Vertagungsantrag, der einstimmig angenommen wurde. (Fortsetzung)