Nationalrat debattiert ein Bündel von Straßenbau-Maßnahmen
Zwischen Verbesserung der Infrastruktur, Bürgerwillen und Folgekosten
Wien (PK) – Der Nationalrat befasst sich sodann mit einer Reihe weiterer Vorlagen aus dem Finanzausschuss. Folgende Vorlagen wurden unter einem debattiert: die Änderung des Bundesstraßengesetzes, die Anträge 342/A, 612/A(E), 242/A(E), 681/A(E), 586/A(E), 687/A(E) und 90/A(E), die Bürgerinitiativen 17/BI, 13/BI, 20/BI und 7/BI sowie die Petition 36/PET.
Abgeordneter EDER (S) verwies auf die umfangreiche Themenpalette, die zeige, dass eine Vielzahl an Straßenbauprojekten gebe, die im öffentlichen Diskurs auf verschiedene Meinungen stoße. Daher gehe es darum, rechtzeitig mit der Bevölkerung in einen entsprechenden Dialog zu treten, um die Notwendigkeit infrastruktureller Maßnahmen adäquat zu kommunizieren. Seine Fraktion werde diesen Bauvorhaben die Zustimmung geben, deponiere aber gleichzeitig den nachdrücklichen Wunsch nach vermehrten Aktivitäten am Schienensektor, denen gleichfalls nachhaltige Bedeutung zukomme, wobei auch dem Finanzierungsaspekt Augenmerk geschenkt werden müsse, wie der Redner betonte.
Auch Abgeordneter GRILLITSCH (V) unterstrich die Wichtigkeit der in Rede stehenden infrastrukturellen Initiativen, seien doch solche Investitionen in den ländlichen Raum die Grundlage zur Schaffung von Arbeitsplätzen und zur Sicherung des Wirtschaftsstandortes. Exemplarisch ging der Redner sodann auf die Bedeutung der einzelnen Projekte ein.
Abgeordnete Dr. MOSER (G) trat dafür ein, dass die lokale Bevölkerung durch den zunehmenden Verkehr nicht leiden müsse. Es brauche daher Konzepte, die den Bedürfnissen der Anrainer entgegenkämen, meinte die Rednerin, welche die bisher geübte Praxis als verfehlt kritisierte. Konkret sprach sich die Abgeordnete gegen das geplante Bundesstraßengesetz aus, da dieses weder aus verkehrs-, gesundheits- oder umweltpolitischer, noch aus finanzieller Sicht Ziel führend sei. Alle diese Projekte seien der Garant dafür, warnte Moser, dass nach der Wahl eine PKW-Maut unumgänglich sein werde, um die Finanzierung dieser Baumaßnahmen zu gewährleisten, und dagegen verwahre sie sich.
Abgeordneter WITTAUER (F) begrüßte hingegen den Verkehrsanschluss an den Osten, und dafür sei es auch notwendig, die entsprechenden Mittel zur Verfügung zu stellen. Zudem seien diese Projekte ein wichtiger Impuls für die Bauwirtschaft, sie sicherten kurz- und langfristig Arbeitsplätze. Die Vorhaben würden sich als Erfolgsgeschichte erweisen, die Bevölkerung würde real entlastet werden, die Kritik der Grünen sei also nicht nachvollziehbar.
Abgeordnete BAYR (S) zeigte sich zufrieden mit den Bauvorhaben in ihrem Wahlkreis, erteilte aber der Idee, Wien in finanzieller Hinsicht mit in die Ziehung zu nehmen, eine Absage und brachte in diesem Zusammenhang auch einen entsprechenden Abänderungsantrag ein. Die in der Vorlage geplante Vorgangsweise hielt die Rednerin für verfassungswidrig, zumal sie dem Gleichheitsgrundsatz widerspreche, so Bayr.
Abgeordneter HAUBNER (V) meinte, Österreich habe zum richtigen Zeitpunkt die richtigen Maßnahmen gesetzt, eine Politik, die mit den heutigen Vorlagen entsprechend fortgesetzt werde. Dieser Entwurf sei der richtige Weg für eine sichere Zukunft, sowohl aus verkehrs-, als auch aus wirtschaftspolitischer Hinsicht. Der Redner brachte einen Abänderungsantrag betreffend Klarstellungen der Vorlage ein.
Abgeordnete REST-HINTERSEER (G) unterstrich hingegen die Kritik ihrer Fraktionskollegin und bezweifelte, inwieweit der Ausbau des Straßennetzes einen arbeitsplatzpolitisch positiven Effekt hätte. Real fördere ein solcher Ausbau die Ausdünnung des ländlichen Raumes. Es würden neue Transitrouten mit den entsprechend negativen Auswirkungen für die jeweilige Region geschaffen, und auch umweltpolitisch seien diese Verkehrsprojekte bedenklich, meinte die Rednerin.
Abgeordnete DI ACHLEITNER (F) verteidigte die geplanten Maßnahmen, die sehr wohl einen positiven Effekt für den ländlichen Raum haben würden, sei doch eine gute Infrastruktur eine Voraussetzung für positive Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt und auf die Mobilität der Bevölkerung. Gleichzeitig müssten jedoch umwelt- und gesundheitspolitische Aspekte mitbedacht werden, doch habe man gerade bei diesen Plänen auf diese Fragen Bedacht genommen, sodass diesen Initiativen getrost zugestimmt werden könne.
Abgeordneter HEINZL (S) zeigte sich zufrieden mit der Entscheidung hinsichtlich des Traisentales, wo ein wichtiges infrastrukturelles Vorhaben realisiert werde.
Abgeordneter KAINZ (V) verlieh gleichfalls seiner Zufriedenheit über die Bauprojekte in Niederösterreich Ausdruck und meinte, an diesem Bundesland könne sich auch Wien ein Beispiel nehmen, seien die Investitionen in die niederösterreichische Infrastruktur in allen Bereichen nachgerade vorbildlich.
Abgeordneter Dr. BAUER (S) erklärte, durch die Ostöffnung vor 17 Jahren habe eine entsprechende Verkehrsanbindung oberste Priorität gehabt. Man habe zunächst die Schiene entsprechend adaptiert, nun gehe es darum, auch die Straße adäquat zu verbessern. Diese Maßnahmen brächten auch wirtschaftspolitische Impulse, sie seien daher zu begrüßen und zu unterstützen.
Abgeordneter GLASER (V) erteilte den Ideen der Grünen bezüglich einer Herausnahme der S7 aus dem Bundesstraßengesetz eine Absage, da diese Schnellstraße für die Region von großer Bedeutung sei. Zudem habe man den Bedürfnissen der Bevölkerung entsprechend Rechnung getragen, das Projekt verdiene daher eine rasche Umsetzung.
Abgeordneter DI KUMMERER (S) beklagte, dass der Staatssekretär seine Fragen, die er im Ausschuss gestellt habe, bis heute nicht beantwortete. Sodann ging der Redner auf die Probleme des Weinviertels ein. Hier brauche es dringend entsprechende infrastrukturelle Initiativen, um der Region nachhaltige Impulse zu geben. Maßnahmen seien hier hoch an der Zeit, betonte der Redner.
Abgeordneter KURZBAUER (V) setzte sich mit Straßenprojekten in Niederösterreich auseinander und bedankte sich beim Landeshauptmann von Niederösterreich und beim Vizekanzler für deren Initiativen.
Abgeordneter Mag. DONNERBAUER (V) ging auf die Straßenprojekte im Weinviertel ein, die er als wichtige Impulse für die Region bewertete. Hier würden notwendige Schritte gesetzt, die sich auf das nördliche Niederösterreich überaus positiv auswirken würden.
Abgeordneter PREINEDER (V) hielt fest, mit der vorliegenden Gesetzesänderung würden Anpassungen des Bundesstraßengesetzes an das UVP-Gesetz vorgenommen und Nachbarschaftsrechte neu geregelt. Darüber hinaus erfolge die Aufnahme neuer Straßen in das Bundesstraßennetz. Preineder hob insbesondere den Bau der Marchfeld-Schnellstraße und den Bau der Weinviertel-Schnellstraße hervor.
Verkehrsstaatssekretär Mag. KUKACKA nahm zu einzelnen Wortmeldungen Stellung und verwies u.a. auf eine Vereinbarung zwischen der Regierung und dem Land Niederösterreich über den Bau der Traisental-Schnellstraße. Ihm zufolge verstößt die Regierung zudem nicht gegen die Alpenkonvention, weil keine neue alpenquerende Straße geplant sei.
Die Novellierung des Bundesstraßengesetzes wurde unter Berücksichtigung des F-V-S-Abänderungsantrages vom Nationalrat mehrheitlich verabschiedet. Der Abänderungsantrag der SPÖ blieb in der Minderheit. Teils einstimmig, teils mehrheitlich nahmen die Abgeordneten die Berichte des Verkehrsausschusses über die mit der Gesetzesnovellierung mitverhandelten Petitionen, Bürgerinitiativen und Anträge der Grünen zur Kenntnis.
Änderungen bei Verkehrs-Arbeitsinspektion und Seilbahngesetz
Abgeordneter BÖHM (V) machte darauf aufmerksam, dass von der vorliegenden Gesetzesänderung u.a. die ÖBB-Busgesellschaft sowie Eisenbahn- und Seilbahnunternehmen betroffen seien. Es gehe dabei beispielsweise um die Meldepflicht von Arbeitsunfällen beim Arbeitsinspektorat.
Abgeordneter PRÄHAUSER (S) kündigte die Zustimmung der SPÖ zur vorliegenden Gesetzesnovelle an und meinte, diese sei höchst notwendig.
Auch Abgeordneter WITTAUER (F) signalisierte Zustimmung zum Gesetzentwurf.
Abgeordnete Dr. MOSER (G) hielt fest, die Grünen würden der Gesetzesnovelle ebenfalls zustimmen, da diese zu Verbesserungen führe.
Abgeordneter STEIER (S) skizzierte, die vorliegende Gesetzesnovelle bringe Anpassungen des Verkehrs-Arbeitsinspektionsgesetzes an das Seilbahngesetz 2003, die neuen schifffahrtsrechtlichen Bestimmungen und die Neustrukturierung der ÖBB.
Abgeordneter REHEIS (S) betonte, in Anbetracht der Seilbahnunglücke in der Vergangenheit sei es wichtig, Maßnahmen zu setzen, um entsprechende Sicherheit für die Fahrgäste zu gewährleisten. Die SPÖ stimme der Gesetzesnovelle ihm zufolge guten Gewissens zu.
Die Änderung des Verkehrs-Arbeitsinspektionsgesetzes und des Seilbahngesetzes wurde von den Abgeordneten einstimmig beschlossen.
Revision des Europäischen Patentübereinkommens
Abgeordnete REST-HINTERSEER (G) führte aus, die Grünen seien zwar grundsätzlich für die vorliegende Überarbeitung des Europäischen Patentübereinkommens, ihre Fraktion habe aber nach wie vor Bedenken in Bezug auf einige Entscheidungen des Europäischen Patentamtes. Man habe den Grünen zwar versichert, dass es keine Patente auf menschliche Organismen und Lebewesen gebe, skizzierte sie, de facto seien in der Vergangenheit aber solche Patente erteilt worden. Rest-Hinterseer forderte eine Garantie, dass das Europäische Patentamt in Hinkunft keine weiteren Patente auf Leben erteilt und mahnte die Einrichtung einer effizienten Kontrollinstanz ein.
Der Nationalrat genehmigte den vorliegenden Staatsvertrag einstimmig und damit mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit.
(Schluss Verkehrsvorlagen/Forts. NR)
Stichworte
Links
- 17/BI - "Gegen den Ausbau der B 303 als Schnellstraße und in Folge als zukünftige Autobahn"
- 242/A(E) - vierspurigen Ausbau der B 303 bzw. E 59
- 1270 d.B. - Verkehrs-Arbeitsinspektionsgesetz und Seilbahngesetz
- 142/NRSITZ - 142. Sitzung des Nationalrats vom 29. und 30. März 2006
- 7/BI - "Änderung des Österreichischen Generalverkehrsplanes"
- 681/A(E) - Berücksichtigung der Meinung der Bevölkerung zum geplanten Bau der Autobahn A3 im Raum Wulkaprodersdorf durch Änderung des Bundesstraßengesetzes
- 13/BI - "Rettung des Augebiets zwischen Krems, Grafenwörth und Traismauer - Verhinderung der Donaubrücke bei Traismauer samt zugehöriger Trassenführung"
- 20/BI - "Die Verhinderung der S7 südlich der Lafnitz"
- 586/A(E) - Rücknahme der auf fragwürdiger rechtlicher Grundlage erfolgten Trassenverordnung zur Autobahnanschlussstelle Innsbruck-Mitte (AIM)
- 687/A(E) - Berücksichtigung der Meinung der Bevölkerung zum geplanten Bau der Schnellstraße S7 im Raum Oststeiermark-Südburgenland durch Änderung des Bundesstraßengesetzes
- 1333 d.B. - Bundesstraßengesetz 1971
- 1281 d.B. - Europäisches Patentübereinkommen
- 36/PET - "Resolution der Marktgemeinde Guntramsdorf als Anrainergemeinde der A2",
- 342/A - Bundesstraßengesetz 1971
- 612/A(E) - sofortige Realisierung der S34 (Traisentalschnellstraße)
- 90/A(E) - Eindämmung der Bundesausgaben für Landesstraßen